![]() Fall Jacobi: Die Trennung war unumgänglichVon PETER KNECHTLI
Diese Erklärung wirkte unglaubwürdig, da sich im Ehepaar Jacobi sowohl bauliche wie rechtliche Expertise beispielhaft vereint. Wer sollte – ausser dem Bauinspektorat – die banalsten Gesetzesgrundlagen beim privaten Eigenheim-Bau besser kennen als der Kantonsingenieur, der in seiner beruflichen Tätigkeit nie zu öffentlicher Kritik Anlass gab. Heute verstärkt sich der Verdacht, dass die unrechtmässigen Änderungen zum eigenen Nutzen vorsätzlich erfolgten und dass mit ihnen das Bauinspektorat hätte ausgetrickst werden sollen. Belastet durch diesen Verdacht konnte sich Jacobi im Staatsdienst nicht mehr halten: Auch seine Vorgesetzte, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, und die ganze Regierung drohten Glaubwürdigkeits-Schaden zu nehmen. Ob Jacobi aus freien Stücken und aus Einsicht ging oder ob ihm Pegoraro die Kündigung nahelegte, ist nicht von Belang. Möglicherweise spielten bei der Trennung auch noch andere Gründe mit, die nichts mit der Eigenheim-Affäre zu tun haben. Erschütternd ist aber eine andere Facette dieses beispiellosen Vorgangs: Dass sowohl der Seltisberger Gemeinderat als auch die kommunale Baukommission das ungesetzliche Bauvorhaben ohne geringste Vorbehalte durchwinkten. Das hat mehr als ein "Geschmäcklein": Vanessa Duss Jacobi gehört dem Gemeinderat an und sie kandidiert kommendes Wochenende für eine weitere Amtsperiode, Oliver Jacobi ist Mitglied der Baukommission. Drei von fünf Mitgliedern dieser Kommission waren, wie an anderer Stelle schon dargelegt, private Interessens-Vertreter beim Jacobi-Eigenheimbau. Dass Herr und Frau Jacobi in eigener Sache in den Ausstand traten, macht diese Sache nicht besser: So fällt die Verantwortung für die bedenklichen kommunalen Entscheide auf alle andern – nur nicht auf sie. Dieses Verhalten zeigt Züge von Hochnäsigkeit. Dabei wäre es die Pflicht des privaten Bauherrn Jacobi gewesen, Bauvorschriften mit besonderer Sorgfalt einzuhalten – und im Zweifel eine fachlich korrekte Meinung aus der eigenen Direktion einzuholen. Offen ist nun, wie die Bauherrn mit ihrem Problem umgehen werden. Wenn sie bereit sind, für zusätzliches Land, welches das Abstands- und Nutzungsproblem lösen wurde, einen mit der Nachbarschaft auszuhandelnden Preis zu zahlen, hätten sie letztlich ihr Ziel erreicht und erst noch ihren Landanteil zu Ungunsten der betroffenen Nachbarin vergrössert. Die andere, edlere Variante hiesse Rückbau auf das ursprünglich bewilligte Mass oder anders gesagt: auf das rechtmässig bewilligte Projekt. Bei aller Klarheit der baulichen und rechtlichen Fakten bleibt der Fall Jacobi mysteriös: Welches Kalkül brachte das Profi-Ehepaar dazu, sich auf derart offensichtliche Weise ins Abseits zu manövrieren? Weiterführende Links: Privater Hochbau-Ärger für Baselbieter Tiefbau-Chef Bauinspektorat nimmt Mass am Eigenheim des Kantonsingenieurs Eigenheim-Affäre des Kantonsingenieurs: Das Geständnis Wie Oliver Jacobi sein Privat-Problem lösen könnte BL-Kantonsingenieur Oliver Jacobi geht Gemeinderat: Wahl-Schlappe für Vanessa Duss Jacobi Zwei neue Namen für zweiten Seltisberger Wahlgang Duss Jacobi: Alter Gemeinderat will Reihen schliessen Seltisberger Eigenheim-Affäre: Behördenfilz ist jetzt offiziell Kommentar vom 9. Februar 2016: "Ein Staats-Kadermann wird zur Belastung" Kommentar vom 28. März 2016: "Seltisberg: Apropos juristisches Fachwissen" 25. Februar 2016
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