Das in Basel domizilierte News-Portal OnlineReports fühlt sich dem unabhängigen Journalismus verpflichtet. Zu diesem Zweck gibt sich OnlineReports, im Bestreben, eine öffentlichkeits- und gemeinschaftsfördernde Dienstleistung durch Journalismus im Internet anzubieten, die folgende Charta:
1. OnlineReports vertritt freiheitliche Ideen und Ideale und strebt deshalb eine unabhängige, freie und faire Berichterstattung über politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Vorgänge an.
2. Geografisches Kerngebiet ist die Region Basel (Juranordfuss). Diesem Gebiet sind allerdings keine thematischen Grenzen gesetzt. Wo es dem Verständnis globaler Zusammenhänge dient, kann eine geografische Öffnung hin zu unbeschränkter internationaler Berichterstattung und Kommentierung erfolgen.
3. OnlineReports versteht sich als eine der Information und Meinungsbildung dienende notwendige Ergänzung der im Wirtschaftsraum Basel bestehenden Medien, insbesondere der marktbeherrschenden Medienunternehmen.
4. OnlineReports ist bestrebt, die Meinungsvielfalt und Ausdrucks-Pluralität am Medien-Standort Basel zu fördern, den konstruktiven gesellschaftlichen Dialog zu pflegen, die soziale Breite der Bevölkerung möglichst adäquat abzubilden und die gesellschaftliche Integration zu fördern, ohne deswegen seine unabhängige Meinung aufzugeben.
5. OnlineReports tritt ein für eine sozial gerechte, ökologisch bewusste und ökonomisch erspriessliche Gesellschaft und Wirtschaft.
6. Die Redaktion von OnlineReports legt ihre individuellen Interessenbindungen, soweit sie kommerzieller oder politischer Natur sind, offen. Die Mitglieder des Redaktions-Teams verpflichten sich zur Neutralität. Sie gehören im Interesse der Unabhängigkeit keiner politischen Partei oder ständigen politisch aktiven Gruppierung an.
7. OnlineReports pflegt gegenüber den Leserinnen und Lesern, aber auch gegenüber jeder Form von Informantinnen und Informanten ein offenes, vorurteilsloses und faires Verhältnis.
8. Im Falle von Konflikten der Redaktion mit Leserinnen und Lesern, Informantinnen und Informanten oder mit von publizierten Beiträgen Betroffenen ist die Redaktion offen für das Gespräch im Bestreben, eine gütliche Einigung herbei zu führen.
9. Unterläuft OnlineReports in der Berichterstattung belegbar ein inhaltlich-sachlicher Fehler, so wird dieser unverzüglich korrigiert.
10. Wo Ansprüche aus dem Kreis der Leserinnen und Leser, der Informantinnen und Informanten oder von durch publizierte Beiträge Betroffenen die Medienfreiheit tangieren oder mit dem Recht nicht zu vereinbaren sind, verteidigt die Redaktion die verfassungsmässig garantierte Pressefreiheit. Sie schützt die Informantinnen und Informanten.
11. Das Hauptangebot von OnlineReports soll aus eigenen Recherchen und journalistischen Eigenleistungen bestehen.
12. Alle redaktionellen Beiträge werden mit vollem Namen oder mit identifizierbarem Kürzel gezeichnet, alle Leserbriefe mit vollständigem Namen und Wohnort. In Leserbriefen können in berechtigten Ausnahmefällen nur die Initialen verwendet werden, sofern Name und genaue Wohnadresse der Redaktion bekannt sind. Der Entscheid liegt bei der Redaktion.
13. Obschon mit äusserst geringen personellen Ressourcen ausgestattet, ist OnlineReports bemüht, das umfassende redaktionelle Knowhow in Form von Ausbildung wie Praktika oder Vorträge an den journalistischen Berufsnachwuchs weiter zu vermitteln.
14. Als Pionier des Online-Journalismus wendet OnlineReports die sich bietenden multimedialen Formen auf eine Weise an, die der Inhaltsvermittlung dienlich ist.
15. Partnerschaften jeder Art, Beteiligungen, Schenkungen und Werbeaufträge werden nur eingegangen oder entgegengenommen, wenn sie die journalistische Unabhängigkeit in keiner Weise einschränken.
16. Die Teilnahme an Medienkonferenzen, die klar den Interessen der Veranstalter (Parteien vor Wahlen, Abstimmungskomitees, Unternehmen) dienen, kann davon abhängig gemacht werden, ob ein Teil des Kampagne-Budgets auch auf OnlineReports platziert wird. In einem solchen Fall wendet OnlineReports in der Berichterstattung ohne Rücksicht auf den Veranstalter die üblichen journalistischen Prinzipien wie Sachlichkeit und Unbefangenheit an.
Basel, Januar 2011