Ein Staats-Kadermann wird zur Belastung
Von PETER KNECHTLI
Als OnlineReports den Baselbieter Kantonsingenieur Oliver Jacobi am 22. Januar fragte, ob er beim Bau seines Einfamilienhauses in Seltisberg korrekt vorgegangen sei, antwortete er: "Wir haben in Lage und Höhe so gebaut, wie es vom Bauinspektorat bewilligt wurde. Wir sind uns keiner Unkorrektheit bewusst." Auf die Frage, weshalb – nachdem das Haus schon fertig gebaut und bezogen war – eine Neuauflage des Projekts nötig geworden war, wiegelte er ab: Während des Baus hätten sich "kleinere Anpassungen oder Änderungen ergeben".
Als Beispiele führte er Nebensächlichkeiten im Hausinnern an, so "dass ein Zimmer zu Gunsten eines anderen etwas kleiner wurde", oder dass "eine Treppe an der linken statt an der rechten Seite geführt wird". Beim Pool hätten sich "auf Grund der Wahl der Wasseraufbereitungstechnik Änderungen in Abmessung und Düsenstandort ergeben". Jacobis Fazit: "Solche Anpassungen werden gewöhnlich nach Beendigung der Arbeiten der Bewilligungsbehörde der guten Ordnung halber vorgelegt." Es sei "kein Näherbaurecht nötig".
Offensichtlicher als es Jacobi getan hat, kann auf eine Medienanfrage nicht geflunkert werden. Denn der Bauherr war bereits seit Mitte Dezember letzten Jahres im Besitz eines Prüfberichts des kantonalen Bauinspektorats, der Privatmann Jacobis Umgang mit Plänen ein bedenkliches Zeugnis ausstellt: Wegen ungenügendem Grenzabstand sei ein Näherbaurecht erforderlich, die maximal zulässige bebaubare Fläche werde "überschritten", die Zonenvorschriften wurden nicht eingehalten.
"Aus dem ‚Bananen-Kanton’
darf nicht Banana-Land werden."
Der Bauherr sitzt offensichtlich in der Zwickmühle: Der Beton steht, wo er nicht stehen dürfte. Am 4. Februar ging Jacobi mit einer knappen "persönlichen Erklärung" an die Medien in die Offensive: "Bei einigen der von mir in Auftrag gegebenen Änderungen habe ich die Rechtmässigkeit falsch beurteilt."
Dieses Eingeständnis befreit zunächst Jacobi selbst davor, sich weiterhin in Abwiegelungen zu verstricken. Aber es offenbart gleichzeitig einen Handlungsstrang, der aus dem Vorgehen interpretiert werden kann: Jacobi könnte versucht haben, das Bauinspektorat als Bewilligungsbehörde auszutricksen, indem er mit Beton vollendete Tatsachen schuf – möglicherweise in der Hoffnung, die "Änderungen" blieben vor seiner 72-jährigen Nachbarin und ihrem 78-jährigen Partner unbemerkt.
Dabei war alles so elegant orchestriert: Der Seltisberger Gemeinderat, dem Jacobis Ehefrau Vanessa Duss Jacobi seit vier Jahren angehört, winkte das – laut Bauinspektorat offensichtlich nicht rechtskonforme – Bauprojekt ebenso schlank durch wie die kommunale Baukommission, der Jacobi angehört und deren Präsident mit der Bauführung des Eigenheims beauftragt war. Nur gerade zwei von fünf Mitgliedern dieser Kommission standen beim Bau dieser Liegenschaft nie in einem Interessens- oder Loyalitätskonflikt. Obschon keineswegs nur eine Seltisberger Exklusivität: Dieser Dorf-Filz muss ein Ende nehmen.
Mit seiner "Erklärung" in Kombination mit den unmissverständlichen Feststellungen des Bauinspektorats hat Jacobi nun ein gröberes Problem, weil sie einen schwerwiegenden Zweifel weckt: Dass beim Hausbau nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein könnte. Nicht vertrauensfördernd ist der Hinweis des Inspektorats auf "unvollständige Planunterlagen": Im Grundriss des Erdgeschosses fehlt der nutzungs- und abstandsrelevante Abstellraum unterhalb der Veranda.
Der gewöhnliche Zeitgenosse wird sich augenreibend fragen, wie ein Bauingenieur, der an der ETH die härteste Schule durchlaufen hat und der im Kanton millimetergenau Strassen durch die Landschaft zieht, bei der Verwirklichung seines Eigenheims in baurechtlichen Grundregeln unwissentlich zu derart fachlichen Falschbeurteilungen kommen kann. Das alles erscheint im grossen Massstab wie der Versuch eines kleinen Bürgers, beim Gartenmäuerchen etwas Höhe zu schummeln.
In der Pflicht steht auch Gemeinderätin Vanessa Duss Jacobi, die mit als Bauherrin zeichnet: Die promovierte Juristin, Anwältin und Lehrbeauftragte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern hätte gegenüber ihrem Fach- und Ehemann die Reissleine ziehen müssen, als das ursprünglich bewilligte Projekt während der Ausführung in rechtswidriges Fahrwasser gelangte und ein in armierten Beton gegossenes Fait accompli schuf.
Egal, wie der Fall letztlich ausgehen wird – ob Verhandlungslösung oder Rückbau als Zeichen tätiger Reue: Jacobi hat jetzt nicht nur innerhalb seines Tiefbauamtes ein Glaubwürdigkeits-Problem, er wird auch für die Regierung zur Belastung. Als Kantonsingenieur und staatlicher Kadermann, der als (bewilligten) Dienstwagen einen gasbetriebenen VW Passat aus der Regierungsflotte fährt, zählt er zu den führenden Repräsentanten des Kantons. In dieser Funktion muss von ihm erwartet werden, dass er auch im privaten Bereich als Vorbild auftritt und gesetzliche Vorschriften so peinlich genau einhält, wie es der Staat von jedem Bürger verlangt.
Jacobis Versuch, beim Bau seiner Privatliegenschaft pfiffiger sein zu wollen als die Bewilligungsbehörde, widerspricht diesem Anspruch diametral. Das färbt unweigerlich auf seine Vorgesetzte, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, und auf die gesamte Regierung ab, die nach der Honorar-Affäre um das Bild eines moralisch sauberen Kantons bemüht ist.
Die Affäre Jacobi provoziert aber unweigerlich Fragen nach den Parallelen zum Fall der über eine zonenwidrige Verwendung ihrer Liegenschaft gestürzten Landratspräsidentin Daniela Gaugler. Die Sachlage mag unterschiedlich sein. Doch Jacobis Vorgesetzte tun gut daran, dafür zu sorgen, dass aus dem "Bananen-Kanton" (wie der "Tages-Anzeiger" vor gut einem Jahr titelte) nicht definitiv Banana-Land wird.
Weiterführende Links:
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Duss Jacobi: Alter Gemeinderat will Reihen schliessen
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Kommentar vom 28. März 2016: "Seltisberg: Apropos juristisches Fachwissen"
9. Februar 2016
"Wenig Respekt gegenüber Staat"
Sehr erhellend, was sie so von sich geben, Herr Loosli. Sie sprechen von Nachbessern, anscheinend kennen sie die Gepflogenheiten in Seltisberg gut. Solche Sitten seien für Sie nicht erstaunlich. Da frage ich sie als Bürger: Warum sich nicht gleich an die Gesetze und Vorschriften halten wie das die meisten Bürger auch müssen?
Das Ganze zu bagatellisieren zeugt von wenig Respekt gegenüber dem Staat und zu anderen Bürgern, die sich korrekt verhalten. Die personelle und geschäftliche Verflechtungen zwischen der Gemeinde Seltisberg und diversen Bewohnern wäre mal eine übergeordnete Überprüfung wert.
Bruno Heuberger, Oberwil
"Erziehen besser als abschlagen"
Mal halblang: Sache ist, dass ein Bau nicht den Bestimmungen entspricht. Sache ist ebenfalls, dass es in einem kleinen Dort personelle Verflechtungen gibt. Erstaunlich ist daran eigentlich wenig, auch wenn es unschön ist. Richtig ist, es zu hinterfragen, es ans Licht zu bringen und Korrektur zu fordern. Nicht richtig ist meines Erachtens, ein Scherbengericht zu veranstalten und Köpfe zu fordern. Denn wir haben nicht sehr viele Köpfe in diesem kleinen Dorf. Erziehung der vorhandenen wäre darum wohl sinnvoller als abschlagen. Sonst ahne ich, was zum Beispiel der Gemeinde Hersberg passiert ist: Keiner gibt sich mehr her. Damit ist ja dann auch nicht gedient.
Im übrigen hat Marc Schinzel durchaus recht, wenn er sich verwahrt, dass diese leidige Geschichte ein Ausdruck der Verhältnisse hierzuland sein solle: So, wie ich das kenne, leben hierzuland Menschen, die Fehler machen. Das will ich nicht beschönigen, aber ich möchte auch nicht, dass man diese Landschaft schlechter macht, als sie ist. Sonst haben wir kaum Zukunft – und die benötigen wir gerade ernsthaft. Also: Nachbessern, nicht schlachten!
Andreas Loosli, Seltisberg
"Allfällige Unregelmässigkeiten klar benannt"
Baselland = "Bananenkanton" oder "Banana-Land"? Hat irgendjemand einen Hinweis, dass kantonale, ich betone kantonale Stellen dem Kantonsingenieur irgendwelche unrechtmässige oder unstatthafte Vorteile eingeräumt haben? Dann soll er oder sie das doch bitte offenlegen und sich nicht darin gefallen, den Kanton und seine obersten Behörden so locker vom Hocker mit einem Begriff in Verbindung zu bringen, der Vertuschung und Käuflichkeit suggeriert.
Dem heutigen Beitrag wie auch früheren entnehme ich im Gegenteil, dass das kantonale Bauinspektorat im vorliegenden Fall allfällige Unregelmässigkeiten oder Rechtswidrigkeiten klar benannt hat. Habe ich etwas übersehen, was den Kanton betrifft? Der Versuch, einfach mal so über den Rand dieses Falls hinaus zu malen, ist meines Erachtens etwas "cheap". By the way, wenn hier schon mit der Kantonsmoral argumentiert wird: Ist ein Begriff wie "Banana-Land" nicht – sagen wir mal – leicht kulturarrogant, da doch impliziert wird, in gewissen südlichen Gesellschaften liessen sich Staatsdiener für rechtswidrig gewährte Gefälligkeiten mit Bananen abspeisen?
Marc Schinzel, Landrat FDP, Binningen
"Brauchen sie noch mehr Beweise?"
"Unschuldsvermutung", Herr Voellmin? Sehen sie sich doch die Mängelliste des kantonalen Bauinspektorates an: unvollständige Planunterlagen, Verletzung von Abstands-, Nutzungs- und Zonenvorschriften beim Bau des Einfamilienhauses von Herrn Jacobi. Brauchen sie noch mehr Beweise? Und wenn sie der Ansicht sind, es gäbe Wichtigeres, um die Spalten zu füllen, muss man ihnen entgegenhalten, dass genau ihre Einstellung dazu beiträgt, dass es Leute gibt, die sich über Vorschriften und Gesetze hinweg setzen und es immer wieder probieren. Ausländische Taschendiebe will man ausschaffen, bei einheimischen Bürgern sollte man aber beide Augen zudrücken. Also doch Banana-Land?
Bruno Heuberger, Oberwil
"Wie steht es mit der Verantwortung?"
Wie steht es mit der Verantwortung des Planers / Architekten? ich finde es nun schon peinlich, mit welch schon fast fanatischer BaZ-Manier hier öffentlich Wäsche gewaschen wird und wo bleibt die Unschuldsvermutung? Ich denke es gibt tatsächlich Wichtigeres um die Spalten zu füllen.
Rolf W. Voellmin, Architekt, Basel