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Wie Oliver Jacobi sein Privat-Problem lösen könnte

Die private Eigenheim-Affäre schlägt auf die berufliche Präsenz: Der Baselbieter Kantonsingenieur Oliver Jacobi ist derzeit krank geschrieben. Nach der Verletzung von Bauvorschriften hat er mehrere Möglichkeiten, den rechtmässigen Zustand nachträglich herzustellen.
Seltisberg/Liestal, 18. Februar 2016

Oliver Jacobi und seine Ehefrau Vanessa Duss Jacobi haben beim Bau ihres Eigenheims in Seltisberg (Bild Mitte während der Bauphase) eine massive Betonmauer zu nahe an das Nachbars-Grundstück und nicht nach den bewilligten Plänen gebaut sowie Zonenvorschriften verletzt, als sie das in Leichtbauweise geplante "Schöpfli" als betonierten Flachdach-Kubus errichten liessen. Dies geht aus einem Prüfbericht des Baselbieter Bauinspektorats von Mitte Dezember hervor. Laut diesem Bericht mussten die Bauherren ihr Baugesuch bis spätestens 15. Februar bereinigen und mit den "ausstehenden Unterlagen" ergänzen.

Ob das Ehepaar Jacobi diese behördliche Forderung erfüllt oder um eine Fristerstreckung nachgesucht hat, ist nicht bekannt, da die Bau- und Umweltschutzdirektion zur brisanten Privat-Geschichte ihres Kadermannes vorläufig keine Auskunft gibt.

Die Bereinigungs-Varianten

Um den rechtmässigen Zustand herzustellen, hat Jacobi mehrere Möglichkeiten:

• Reinen Tisch machen: Rückbau. Der Bauherr müsste massive Beton-Elemente seiner östlichen Veranda-Fassade abspitzen beziehungsweise abfräsen lassen und jenen Zustand herstellen, den das Bauinspektorat ursprünglich genehmigt hatte. Diese Variante wäre die korrekteste und fairste, weil er damit gravierende Fehler durch Bauänderungen durch Tatbeweis zurücknähme. Die betroffenen Nachbarn blieben – ausser vom Krach des Abbauens – unbehelligt und würden in die Lösung von Jacobis Problem nicht involviert.

• Nachbarin-Einbezug I: Landkauf. Das Ehepaar Jacobi könnte von der betroffenen Nachbarin einen Streifen Land abkaufen. Damit könnte es den erforderlichen Grenzabstand einhalten.

Diese Variante hat allerdings einen schalen Nachgeschmack: Jacobis müssten die Fassade nicht rückbauen und hätten dank dem Entgegenkommen der Nachbarin letztlich ihr Vergösserungsziel durchgesetzt. Allenfalls müsste es Korrekturen an der Veranda oder dem darunter liegenden Abstellraum vornehmen, um die Nutzungsvorschriften einzuhalten. Diese Variante setzt voraus, dass die Nachbarin überhaupt zum Landverkauf bereit ist. Ebenso müsste eine preisliche Einigung erzielt werden.

• Nachbarin-Einbezug II: Näherbaurecht. Auch diese Variante kann nur realisiert werden, wenn die Nachbarin mitmacht. Denn das Näherbaurecht wäre auch mit einer Preisforderung verbunden und setzt eine Einigung über die Höhe voraus. Ob damit allerdings die Nutzungsprobleme gelöst wären, muss offen bleiben.

• Schöpfli-Korrektur: Flachdach muss weg. Die Verletzung des Seltisberger Zonenreglements besteht im Bau eines Flachdach-"Schöpflis", das in Beton statt in einer Leichtbauweise ausgeführt wurde. Für die jetzige Grundfläche von über 15 Quadratmetern darf laut Reglement und gemäss Bauinspektorat kein Flachdach gebaut werden – auch wenn der Gemeinderat dazu ein Ausnahmegesuch bewilligte. Jacobi muss das "Schöpfli" entweder auf eine Fläche von 12 Quadratmetern verkleinern oder es reglementskonform mit einem Dach mit einer Neigung von mindestens 18 Grad versehen. Diese Frage tangiert die Nachbarin nicht. Hier geht es nicht um Privatrecht, sondern um öffentliches Recht.

Derzeit krank geschrieben

Die Privat-Affäre um seinen Hausbau hat Jacobi so zugesetzt, dass er derzeit krank geschrieben ist. Die Bau- und Umweltschutzdirektion gibt auch dazu keinerlei Auskünfte. Erst kommende Woche will sie ihren offiziellen Standpunkt bekannt geben. Bei den Unregelmässigkeiten in Planung und Bau des privaten Eigenheims geht es um weit mehr als geringfügige Schlaumeiereien. Deshalb dürfte sich früher oder später auch die Frage stellen, ob Oliver Jacobi als Kantonsingenieur und staatlicher Vertrauensträger mit personalrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.

Kommentar vom 9. Februar 2016: "Ein Staats-Kadermann wird zur Belastung"
Kommentar vom 25. Februar 2016: "Fall Jacobi: Die Trennung war unumgänglich"
Kommentar vom 28. März 2016: "Seltisberg: Apropos juristisches Fachwissen"




Weiterführende Links:
- Privater Hochbau-Ärger für Baselbieter Tiefbau-Chef
- Bauinspektorat nimmt Mass am Eigenheim des Kantonsingenieurs
- Eigenheim-Affäre des Kantonsingenieurs: Das Geständnis
- Eigenheim-Affäre: BL-Kantonsingenieur Oliver Jacobi geht
- Duss Jacobi im ersten Wahlgang nicht gewählt
- Seltisberger Eigenheim-Affäre: Behördenfilz ist jetzt offiziell
- Vanessa Duss Jacobi aus dem Gemeinderat abgewählt
- Eigenheim-Affäre: Die Akteure haben ihre Lehren nicht gezogen


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Die bz greift den Bericht von OnlineReports über den Eklat am Baselbieter Kantonsgericht mit dem sofortigem Rücktritt eines Vizepräsidenten auf.

Die bz zitiert in ihrem Nachruf auf Hans Rudolf Gysin aus dem OnlineReports-Porträt "Die Hans Rudolf Gysin-Story: Auf der Spur eines Phänomens".

Zahlreiche Medien haben die Nachricht über den Tod von Hans Rudolf Gysin aufgenommen: Basler Zeitung, bz und weitere Titel von CH Media, Prime News, Volksstimme, Bajour, Baseljetzt, SRF-Regionaljournal Basel, Happy Radio, nau.ch.

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