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ASE-Strafantrag: 11, 7 und 3 Jahre Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafen zwischen elf und drei Jahren für die drei Beschuldigten forderte der Aargauer Staatsanwalt im Prozess um den Anlagebetrug der ASE Investment AG heute Freitagmittag.
Eiken, 25. November 2016
Im Strafprozess um den ASE-Anlage-Skandal stellte Staatsanwalt Karl Knopf (Bild) am Ende seines viereinhalbstündigen, 160-seitigen Plädoyers seine Strafanträge. Für den früheren ASE-Geschäftsführer Martin Schlegel forderte er unter anderem wegen gewerbsmässigem Betrug, ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von elf Jahren.
Millionen-Ersatzforderungen – Eigenheim weg
Der Ex-ASE-Präsident und Firmen-Eigentümer Simon Müller soll wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei sieben Jahre ins Gefängnis. Für Manfred G., den damaligen Kundenberater der Basler Kantonalbank (BKB), verlangte der Ankläger wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Ausserdem sieht sich Schlegel mit einer Ersatzforderung von acht Millionen Franken und einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken konfrontiert. Schlegel befindet sich seit seiner Verhaftung im April 2012 in Haft, seit vergangenem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug.
Bei Müller beträgt die Ersatzforderung fünf Millionen Franken und die Geldstrafe 240 Tagessätze zu 140 Franken. Bereits beschlagnahmt wurde Müllers repräsentatives Eigenheim in Hellikon. Eingezogen werden soll zudem sein Anteil an einem Grundstück in seiner Wohngemeinde. Schlegel, Müller und G. müssen ausserdem Anklagegebühren von gesamthaft 70'000 Franken zahlen.
Der Staatsanwalt rechnet ab
Seine Strafanträge leitete der Staatsanwalt ab aus der "ungeheuren kriminellen Energie und Kaltschnäuzigkeit", mit welcher der Hauptbeschuldigte Schlegel vorging. Er sei "für den Gesamtschaden verantwortlich". Indem er sein Schneeball-System "immer mit Neugeld versorgen musste, um das Umlageverfahren am Leben zu erhalten, habe Schlegel "einen Teufelskreis in Gang gesetzt, aus dem es kein Entrinnen gab". Dabei habe er Hilfe von seinem Compagnon Müller und der BKB-Kontaktperson G. "gütige Mithilfe" erhalten, weil an dieser "Geldmaschine alle profitiert haben" – ausser die betroffenen Kunden.
Der Staatsanwalt schrieb Schlegel ins Stammbuch, er habe durch sein tägliches Delinquieren während über sechs Jahren "Existenzen vernichtet" von Personen, die ihre gesamtes Alterskapital oder Vermögen verloren hätten. Als die Strafverfolger aktiv wurden, habe der Schlegel seine damalige Ehefrau per SMS angewiesen, seinen PC als Beweismittel wegzuschaffen.
Mit Manfred G. habe Schlegel "die BKB zur Komplizin gemacht": Der "Grosse Meister" (Knopf über Schlegel) habe mit "machiavellistischer Intelligenz" ein "untrügliches Gespür" dafür entwickelt, "wie er welche Person manipulieren muss". Ohne diese Gabe "wäre es nicht möglich gewesen, Fachleute und Kunden über Jahre hinweg zu täuschen". Selbst nach Erscheinen der "K-Geld"-Artikel, die ASE-Anleger gewarnt hatten, sei Schlegel "nicht eingeknickt". Vielmehr habe er mit schamlosen Rendite-Versprechen umso stärker Neukunden akquiriert und Vermittler motiviert, Investoren zu weiteren Anlagen anzuhalten.
Betrugs-Beispiel Quanto-Fund
Als "Paradebeispiel für einen Betrug" führte der Staatsanwalt den auf den Cayman-Inseln gegründeten Quanto-Fund an, den dessen Direktor Simon Müller mit verlockenden Rendite-Behauptungen bewarb. Fast 1'200 Kunden hätten in diesen Fund über 76 Millionen Franken investiert. Nach dem Zusammenbruch der ASE blieb gerade noch eine halbe Million übrig, die beschlagnahmt werden konnten. Der Rest versickerte in Aus- und Rückzahlungen, Retrozessionen, Sollzinsen oder Management Fees.
Ahnungslose ASE-Kunden seien durch den Zwei-Mann-Betrieb in Frick "doppelt betrogen" worden: Sie erhielten von ihrer Vermögensverwalterin gefälschte Steuerbescheinigungen, wodurch sie noch "Steuern auf nicht vorhandenes Kapital" zahlten. Anderseits hätten sich die ASE-Manager um Millionen bereichert, obschon Müller den ASE-Job nur im 40 Prozent-Pensum erledigt habe. Selbst die damalige Ehefrau Müllers habe mit 220'000 Franken auf der ASE-Lohnliste gestanden, obwohl sie laut ihren Aussagen "für die ASE nur den Briefkasten leerte".
Sicherheit versprochen – Kontrollen verhindert
Für Simon Müller, der sich in seiner "Erklärung" tags zuvor als unschuldiges Opfer darstellt habe, sei die ASE laut seinen Aussagen "ein Mittel gewesen, um Millionär zu werden". Vertrauen habe er sich auch erworben als Müller Geschäftsleitungsmitglied und Verwaltungsrats-Vize der Basler Gastro-Gruppe "Berest AG" und als Verwaltungsrats-Präsident der "Gesellschaft für Treuhandkompetenz" (GTK), die an derselben Adresse domiziliert war wie die ASE.
Der Treuhänder mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis habe die ASE an Schulungen mit "noch mehr Sicherheit und Kontrolle" beworben, dabei selbst aber "Kontrollen verunmöglicht". Der Staatsanwalt warf Müller vor, er habe zwei Millionen Franken in Hongkong "versteckt". Die im Ausland parkierten Retrozessionen seien "unauffindbar".
Vom Kunden-Konto direkt zur ASE
So ein riesiger Betrug, wie ihn die ASE begangen habe, sei indes "nur möglich mit der Hilfe einer Bank", sagte der Ankläger und kam damit auf BKB-Kadermann Manfred G. zu sprechen. Dieser hatte seinen Jahreslohn am Donnerstag mit 150'000 Franken angegeben. Knopf berichtigte nun diese Zahl: G. habe 600'000 Franken jährlich bezogen, davon 400'000 Franken Bonus. Der BKB-Kundenberater habe bankinterne Weisungen verletzt – darunter solche, "die er selbst verfasst hat".
Seine "gröbste Verfehlung" seien die durch gefälschte Fax-Zahlungsaufträge getätigten 1'421 Zahlungen in Höhe von 152 Millionen kanadischen Dollar ab Kunden-Konti an die ASE gewesen. Dabei hätte eine einzige Rückfrage der BKB beim Kunden "das ganze Kartenhaus zusammenbrechen lassen".
"Versagen": Belastung der BKB
Gianandrea Prader, der Anwalt des geständigen Hauptbeschuldigten Schlegel, plädierte am Freitagnachmittag für seinen Mandanten auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Auch soll er vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen werden. Allein Schlegel sei es zu verdanken, dass der Fall so schnell zur Anklage komme. In tausenden Arbeitsstunden habe er aus seiner Gefängniszelle der Staatsanwaltschaft detaillierte Angaben zu Abläufen geliefert. Diese einmalige Kooperation und auch seine freiwillige Rückkehr aus Thailand war nicht taktischer Natur, sondern "Zeichen einer aufrichtigen Reue".
Dies habe der Staatsanwalt, den der Verteidiger als "guten Showman" bezeichnete, in seinem Plädoyer nicht angemessen berücksichtigt. Der Ankläger habe den Fall mit "zu hohen Schadensberechnungen künstlich aufgebläht". Gleichzeitig legte der Verteidiger den Fokus auf das Verhalten der BKB, das er als "grob fahrlässig" bezeichnete, weil sie "das Interesse hatte, eine lukrative Geschäftsbeziehung weiterzuführen".
Die Erledigung der von Schlegel gefälschten fiktiven Zahlungsaufträge per Fax sei ein "beispielloses institutionelles Versagen der BKB". Die Bank habe auch mit der parlamentarischen Aufsicht in Basel ein "Versteckspiel" gespielt, indem sie die Verantwortung für den Schadenseintritt an die Kunden abgeschoben und den Kontoinhabern die Auskunft verweigert habe. Das "absolut haarsträubende Verhalten der BKB" müsse denn auch "relevant für die Strafzumessung" sein.
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