Werbung


© Ausriss by OnlineReports.ch
"Die Frage drängt sich auf": BaZ-Bericht über die Urteilsbegründung

Zum Prozess von ASE-Präsident Simon Müller gegen OnlineReports

Klage abgelehnt: Die Urteilsbegründung ist medienrechtlich wegweisend für die Auslegung des Persönlichkeitsschutzes


Von OnlineReports-Redaktion


Dass OnlineReports den vermutlichen Anlagebetrug durch die faktisch in Frick domizilierte Firma "ASE Investment AG" aufdeckte, und wie OnlineReports den spektakulären Skandal mit einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe anschliessend publizistisch weiter recherchierte, gefiel ASE-Präsident Simon Müller, gegen den ein Strafverfahren der Aargauer Strafverfolgung läuft, nicht. Er reichte beim Basler Zivilgericht Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes ein.

Seine Argumente: OnlineReports habe ihn – obschon er sich nichts habe zuschulden kommen lassen – durch die Nennung seines Namens und seines Wohnortes sowie durch die Publikation eines Fotos vorverurteilt, mehr noch: geradezu an den Pranger gestellt. Ausserdem habe OnlineReports zu Unrecht behauptet, gegen Müller sei auch wegen Betrugs ermittelt worden, was nicht wahr sei. Deshalb, so seine Forderung, müsse ihm OnlineReports eine Genugtuungssumme von 2'000 Franken bezahlen.

 

"Es gibt immer Ausnahmefälle, in denen
die Namensnennung berechtigt ist."

 

Ob Namen bestimmter Personen in den Medien genannt werden sollen oder nicht, gehört zu den regelmässigen Fragestellungen in einem Redaktionsbetrieb. Die meisten Medien, auch OnlineReports, verfolgen richtigerweise eine zurückhaltende Politik. Es gibt aber immer wieder einzelne Ausnahmefälle, in denen eine Namensnennung gerechtfertigt erscheint. OnlineReports hat sich darüber in einem Artikel ausführlich geäussert. Genaue Anleitungen dazu existieren nicht, der redaktionelle Entscheid ist oft zu einem gewissen Grad Ermessenssache: Wo geht der Schutz der Persönlichkeit vor? Wo ist es journalistische Informationspflicht, Transparenz und Klarheit herzustellen?

Der Basler Zivilgerichtspräsident Matthias Stein-Wigger hat sich seinen Entscheid offensichtlich nicht leicht gemacht. So unterbrach er die erste Gerichtsverhandlung, um bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau abzuklären, ob OnlineReports deren telefonische Auskünfte über die Bezeichnung der Tatbestände, zu denen ermittelt wurde oder wird, korrekt wiedergegeben habe. Die Antworten der Aargauer Staatsanwaltschaft liessen keinen Zweifel offen: Die Auskünfte waren durch OnlineReports korrekt wiedergegeben worden.

Aus der inzwischen vorliegenden 20-seitigen Urteilsbegründung wird recht deutlich  erkennbar, unter welchen Umständen eine Namensnennung unangemessen oder im Gegenteil im Interesse der Aufklärung als Grundaufgabe der Medien geradezu angebracht ist.

Das Gericht hält fest, dass die Publikation sowohl des Namens wie auch des Fotos von Simon Müller im Zusammenhang mit einem gegen ihn laufenden Strafverfahren grundsätzlich eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes darstellt – allerdings nur, wenn der Kläger eine gewöhnliche Person ist, an der kein öffentliches Interesse besteht.

 

"Der Kläger war für die Oberleitung der
ASE Investment AG direkt verantwortlich."

 

Doch diesen Status kann der Kläger eben gerade nicht für sich in Anspruch nehmen. Er war Verwaltungsrats-Präsident der "ASE Investment AG", die einen Schaden von mindestens hundert Millionen Franken anrichtete und mindestens 500 bis 800 Anleger um ihr Geld brachte.

Es habe im Zeitpunkt der Publikation des Falles "ein grosses Interesse" bestanden, über die genauen Vorgänge in diesem Zusammenhang informiert zu werden. Als ASE-Präsident sei Müller "für die Oberleitung der Gesellschaft direkt verantwortlich". Als Kläger gehe er fehl in der Annahme, dass das Strafverfahren um die ASE "einen Zusammenhang einzig zum Geschäftsführer der Unternehmung aufweist". Als sogenannte "relative Person der Zeitgeschichte" habe er "grundsätzlich zu dulden, dass die Öffentlichkeit über Vorgänge aus seiner Privatsphäre mit Sachzusammenhang zu den Ereignissen um die ASE Investment informiert wird".

Damit sei allerdings "noch nichts darüber gesagt, ob das öffentliche Interesse die privaten Interessen des Klägers überwiegt. Entscheidend sei dabei "in erster Linie die Art der Berichterstattung" durch OnlineReports. Das Gericht kam hier zum Schluss: "Diese Berichte sowie das Zitieren des Bekannten des Klägers bilden keine Vorverurteilung, da die Berichterstattung nicht wertend war, sondern die notwenige Distanz aufwies." Wenn ein Unternehmen seine Kundschaft in Millionenhöhe schädige, dränge sich "unweigerlich die Frage auf, wie es sein kann, dass die oberste Führung davon nichts wusste".

 

"Die Artikel hielten den Anforderungen
an eine wahre Berichterstattung stand."

 

Die Berichte von OnlineReports über das ASE-Strafverfahren "überschreitet die Grenze des Zulässigen nicht, weshalb das Interesse der Öffentlichkeit an der umfassenden Information bezüglich den Vorgängen um die ASE Investment AG gegenüber den privaten Interessen des Klägers an Geheimhaltung der gegen ihn laufenden Strafverfahren deutlich überwiegt". Die Artikel von OnlineReports über den Fall ASE halte "den Anforderungen an eine wahre Berichterstattung stand" und OnlineReports dürfe sich auf den Rechtfertigungsgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses berufen.

Weiter schreibt das Gericht, dass die Klage Müllers auch dann hätte abgewiesen werden müssen, wenn das öffentliche Interesse nicht gegeben sei oder die Berichterstattung über den Informationsauftrag der Presse hinausgegangen wäre. Denn für die Zusprechung einer Genugtuung hätte der Kläger "sämtliche Umstände aufzeigen müssen, die auf sein subjektiv schweres Empfinden schliessen lassen". Zudem hätte er ausführen müssen, dass es diese konkreten Umstände gewesen waren, welche zu einer seelischen Belastung geführt haben". Dies habe der Kläger nicht beziehungsweise nicht in genügend substantiierter Weise getan.

Das Urteil des Basler Zivilgerichts im Wortlaut

23. Oktober 2013

Weiterführende Links:


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

"Zweifelhafter Rummel gegen die Medien"

Wenn man schon in ein solches Strafverfahren verwickelt ist, sollte man nicht so einen zweifelhaften Rummel gegen die Medien veranstalten. Ein Verschweigen des Namens macht diese krumme Geschichte auch nicht ungeschehen. Im Fussballjargon sagt man dem ein schönes Eigengoal.


Bruno Heuberger, Oberwil



Was Sie auch noch interessieren könnte

152 Tage und weiterhin
voller Tatendrang

29. November 2023

Jan Amsler und Alessandra Paone geben Einblick in ihre erste Zeit bei OnlineReports.


Die Girema Bau AG kommt
unter den Hammer

14. November 2023

Bohrmaschinen, Lieferwagen, Krane:
Der Werkhof-Bestand wird versteigert.


So behauptet sich die Frau
in einer Männerdomäne

9. November 2023

Zukunftstag bei OnlineReports:
Jara Irman interviewt Stephanie Eymann.


Reaktionen

SVP: Heikler Wahlkampf
im Zürich-Stil

14. Oktober 2023

Mit ihrem radikalen Auftritt verspielt sich die Partei Chancen für die Zukunft. Ein Leitartikel.


Reaktionen

4,5 Jahre Gefängnis für
Ex-Präsident Simon Müller

13. September 2023

Mit einem Schneeball-System stürzte seine
Anlagefirma ASE Investment AG ab.


Reaktionen

Das Höli-Prinzip: Eine
Hand wäscht die andere

29. August 2023

Kommentar zur saftigen Busse
für die Liestaler Deponie-Betreiber.


Reaktionen

Weko büsst Deponie Höli
mit einer Million Franken

29. August 2023

Kungelei: Liestaler Deponie-Betreiberin 
verletzt das Kartellgesetz.


Reaktionen

Hans Rudolf Gysin
ist gestorben

19. August 2023

Der frühere Direktor der Wirtschaftskammer galt lange als "sechster Regierungsrat".


Reaktionen

Basler Journalist baut sich sein kleines Medienreich

17. August 2023

Prime-News-Gründer Christian Keller übernimmt die kriselnde Kleinbasler Zeitung.


Reaktionen

Duell um den Ständerat:
Sven Inäbnit gegen Maya Graf

9. August 2023

Sie will die Pro-Kopf-Prämien abschaffen,
er auf keinen Fall. Das grosse Streitgespräch.


Reaktionen

www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz

© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.

Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.

Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.

https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif
"Dank dem technischen Fortschritts und die damit einhergehenden viel tieferen Strahlendosen ist die Belastung für den Körper um einiges geringer."

Kantonsspital Baselland
in "Medizin aktuell"
vom November 2023
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Umso höher aber die grammatikalische Belastung.

RückSpiegel


20 Minuten nimmt den Artikel von OnlineReports über das Hup-Verbot für das Kinderkarussell auf dem Münsterplatz auf.

Die bz zieht den OnlineReports-Artikel über die frühere Grellinger Kirchen-Kassiererin nach, die ihre Verurteilung vor Bundesgericht anficht.

Die Basler Zeitung und Happy Radio greifen die OnlineReports-Recherche zur Girema Bau AG auf.  

 

bz und Happy Radio zitieren den OnlineReports-Bericht über den Liestaler Buchladen Rapunzel, der schliesst.

Die bz bezieht sich in einem Artikel über den Asyl-Streit in den beiden Basel auf einen Leserbrief auf OnlineReports.

In einem Artikel über den Richtungsstreit innerhalb der Baselbieter SVP zitiert die Basler Zeitung aus OnlineReports.

Die bz vermeldet mit Verweis auf OnlineReports den Abgang des Gelterkinder Gemeinderats Pascal Catin.  

Die Basler Zeitung nimmt in einem Artikel über die Baselbieter FDP-Landrätin und Nationalratskandidatin Saskia Schenker Bezug auf OnlineReports. 

In einem Artikel über die polarisierende Jungpolitikerin Sarah Regez (SVP BL) bezieht sich die Basler Zeitung auf OnlineReports.

persoenlich.com vermeldet mit Verweis auf OnlineReports den Wechsel der Basler Journalistin Andrea Fopp von Bajour zur NZZ.

Happy Radio greift den Bericht von OnlineReports über die Deponie Höli Liestal AG auf.

Die Volksstimme bezieht sich in einem Porträt über den freiwilligen Verkehrsregler in Rickenbach, Robert Bussinger, auf einen früheren Artikel von OnlineReports.

Die bz greift den Bericht von OnlineReports über den Eklat am Baselbieter Kantonsgericht mit dem sofortigem Rücktritt eines Vizepräsidenten auf.

Die bz zitiert in ihrem Nachruf auf Hans Rudolf Gysin aus dem OnlineReports-Porträt "Die Hans Rudolf Gysin-Story: Auf der Spur eines Phänomens".

Zahlreiche Medien haben die Nachricht über den Tod von Hans Rudolf Gysin aufgenommen: Basler Zeitung, bz und weitere Titel von CH Media, Prime News, Volksstimme, Bajour, Baseljetzt, SRF-Regionaljournal Basel, Happy Radio, nau.ch.

Weitere RückSpiegel

Werbung







In einem Satz


Sonja Kuhn, ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.
 

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).

Am 1. Juni 2024 übernimmt Veronika Röthlisberger die Leitung der Gebäudeversicherung Basel-Stadt von Peter Blumer, der danach pensioniert wird.

Hanspeter Wäspi (57, Rheinfelden) ist neuer Geschäftsleiter von Procap Nordwestschweiz.

Die Leitung der Abteilung Finanzen und Controlling im Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt obliegt ab 1. Dezember Thomas Schneider, der die Nachfolge des Bald-Pensionierten Daniel Hardmeier antritt.

Stefan Binkert wird neuer Rektor des Wirtschaftsgymnasiums und der Wirtschaftsmittelschule Basel; er folgt in dieser Funktion auf Patrick Langloh, der ab 1. Januar 2024 die Leitung des Bereichs Mittelschulen und Berufsbildung im Erziehungsdepartement übernimmt.