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"Die Frage drängt sich auf": BaZ-Bericht über die Urteilsbegründung

Zum Prozess von ASE-Präsident Simon Müller gegen OnlineReports

Klage abgelehnt: Die Urteilsbegründung ist medienrechtlich wegweisend für die Auslegung des Persönlichkeitsschutzes


Von OnlineReports-Redaktion


Dass OnlineReports den vermutlichen Anlagebetrug durch die faktisch in Frick domizilierte Firma "ASE Investment AG" aufdeckte, und wie OnlineReports den spektakulären Skandal mit einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe anschliessend publizistisch weiter recherchierte, gefiel ASE-Präsident Simon Müller, gegen den ein Strafverfahren der Aargauer Strafverfolgung läuft, nicht. Er reichte beim Basler Zivilgericht Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsschutzes ein.

Seine Argumente: OnlineReports habe ihn – obschon er sich nichts habe zuschulden kommen lassen – durch die Nennung seines Namens und seines Wohnortes sowie durch die Publikation eines Fotos vorverurteilt, mehr noch: geradezu an den Pranger gestellt. Ausserdem habe OnlineReports zu Unrecht behauptet, gegen Müller sei auch wegen Betrugs ermittelt worden, was nicht wahr sei. Deshalb, so seine Forderung, müsse ihm OnlineReports eine Genugtuungssumme von 2'000 Franken bezahlen.

 

"Es gibt immer Ausnahmefälle, in denen
die Namensnennung berechtigt ist."

 

Ob Namen bestimmter Personen in den Medien genannt werden sollen oder nicht, gehört zu den regelmässigen Fragestellungen in einem Redaktionsbetrieb. Die meisten Medien, auch OnlineReports, verfolgen richtigerweise eine zurückhaltende Politik. Es gibt aber immer wieder einzelne Ausnahmefälle, in denen eine Namensnennung gerechtfertigt erscheint. OnlineReports hat sich darüber in einem Artikel ausführlich geäussert. Genaue Anleitungen dazu existieren nicht, der redaktionelle Entscheid ist oft zu einem gewissen Grad Ermessenssache: Wo geht der Schutz der Persönlichkeit vor? Wo ist es journalistische Informationspflicht, Transparenz und Klarheit herzustellen?

Der Basler Zivilgerichtspräsident Matthias Stein-Wigger hat sich seinen Entscheid offensichtlich nicht leicht gemacht. So unterbrach er die erste Gerichtsverhandlung, um bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau abzuklären, ob OnlineReports deren telefonische Auskünfte über die Bezeichnung der Tatbestände, zu denen ermittelt wurde oder wird, korrekt wiedergegeben habe. Die Antworten der Aargauer Staatsanwaltschaft liessen keinen Zweifel offen: Die Auskünfte waren durch OnlineReports korrekt wiedergegeben worden.

Aus der inzwischen vorliegenden 20-seitigen Urteilsbegründung wird recht deutlich  erkennbar, unter welchen Umständen eine Namensnennung unangemessen oder im Gegenteil im Interesse der Aufklärung als Grundaufgabe der Medien geradezu angebracht ist.

Das Gericht hält fest, dass die Publikation sowohl des Namens wie auch des Fotos von Simon Müller im Zusammenhang mit einem gegen ihn laufenden Strafverfahren grundsätzlich eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes darstellt – allerdings nur, wenn der Kläger eine gewöhnliche Person ist, an der kein öffentliches Interesse besteht.

 

"Der Kläger war für die Oberleitung der
ASE Investment AG direkt verantwortlich."

 

Doch diesen Status kann der Kläger eben gerade nicht für sich in Anspruch nehmen. Er war Verwaltungsrats-Präsident der "ASE Investment AG", die einen Schaden von mindestens hundert Millionen Franken anrichtete und mindestens 500 bis 800 Anleger um ihr Geld brachte.

Es habe im Zeitpunkt der Publikation des Falles "ein grosses Interesse" bestanden, über die genauen Vorgänge in diesem Zusammenhang informiert zu werden. Als ASE-Präsident sei Müller "für die Oberleitung der Gesellschaft direkt verantwortlich". Als Kläger gehe er fehl in der Annahme, dass das Strafverfahren um die ASE "einen Zusammenhang einzig zum Geschäftsführer der Unternehmung aufweist". Als sogenannte "relative Person der Zeitgeschichte" habe er "grundsätzlich zu dulden, dass die Öffentlichkeit über Vorgänge aus seiner Privatsphäre mit Sachzusammenhang zu den Ereignissen um die ASE Investment informiert wird".

Damit sei allerdings "noch nichts darüber gesagt, ob das öffentliche Interesse die privaten Interessen des Klägers überwiegt. Entscheidend sei dabei "in erster Linie die Art der Berichterstattung" durch OnlineReports. Das Gericht kam hier zum Schluss: "Diese Berichte sowie das Zitieren des Bekannten des Klägers bilden keine Vorverurteilung, da die Berichterstattung nicht wertend war, sondern die notwenige Distanz aufwies." Wenn ein Unternehmen seine Kundschaft in Millionenhöhe schädige, dränge sich "unweigerlich die Frage auf, wie es sein kann, dass die oberste Führung davon nichts wusste".

 

"Die Artikel hielten den Anforderungen
an eine wahre Berichterstattung stand."

 

Die Berichte von OnlineReports über das ASE-Strafverfahren "überschreitet die Grenze des Zulässigen nicht, weshalb das Interesse der Öffentlichkeit an der umfassenden Information bezüglich den Vorgängen um die ASE Investment AG gegenüber den privaten Interessen des Klägers an Geheimhaltung der gegen ihn laufenden Strafverfahren deutlich überwiegt". Die Artikel von OnlineReports über den Fall ASE halte "den Anforderungen an eine wahre Berichterstattung stand" und OnlineReports dürfe sich auf den Rechtfertigungsgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses berufen.

Weiter schreibt das Gericht, dass die Klage Müllers auch dann hätte abgewiesen werden müssen, wenn das öffentliche Interesse nicht gegeben sei oder die Berichterstattung über den Informationsauftrag der Presse hinausgegangen wäre. Denn für die Zusprechung einer Genugtuung hätte der Kläger "sämtliche Umstände aufzeigen müssen, die auf sein subjektiv schweres Empfinden schliessen lassen". Zudem hätte er ausführen müssen, dass es diese konkreten Umstände gewesen waren, welche zu einer seelischen Belastung geführt haben". Dies habe der Kläger nicht beziehungsweise nicht in genügend substantiierter Weise getan.

Das Urteil des Basler Zivilgerichts im Wortlaut

23. Oktober 2013

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"Zweifelhafter Rummel gegen die Medien"

Wenn man schon in ein solches Strafverfahren verwickelt ist, sollte man nicht so einen zweifelhaften Rummel gegen die Medien veranstalten. Ein Verschweigen des Namens macht diese krumme Geschichte auch nicht ungeschehen. Im Fussballjargon sagt man dem ein schönes Eigengoal.


Bruno Heuberger, Oberwil



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"Wie Kamala Harris in ihrem ersten TV-Interview die Kritik von Donald Trump an sich abprallen läs"

bz
Newletter-Schlagzeile
vom 30. August 2024
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Kamala ist halt schon läs.

RückSpiegel

 

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Die bz zitiert OnlineReports bei einer Meldung zur Wahl des neuen SVP-Fraktionschefs im Baselbieter Landrat.

20 Minuten, Baseljetzt und Happy Radio nehmen Bezug auf die OnlineReports-Recherche zur tanzenden Wagenführerin der BVB.

Das SRF-Regionaljournal Basel, die BaZ, die bz, Happy Radio und Baseljetzt zitieren die Recherche von OnlineReports zum Interimschef der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Das SRF-Regionaljournal Basel verweist auf die OnlineReports-Recherche zu den finanziellen Problemen bei der Aids-Hilfe beider Basel.

20 Minuten und zentralplus zitieren die OnlineReports-Recherche über die Baselbieter Obstbauern, die ihre Kirschen nicht verkaufen können.

Die BaZ und 20 Minuten beziehen sich in einem Artikel über den tödlichen Unfall im St. Johann auf einen Bericht aus dem OnlineReports-Archiv.

Die bz nimmt die OnlineReports-Recherche über den Kunst-Coup der Stiftung Im Obersteg auf.

Die bz vermeldet den Tod von Aurel Schmidt und bezieht sich dabei auf OnlineReports.

Baseljetzt, bz, Volksstimme, SDA und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den geschassten CEO Marcel Allemann auf.

Die bz berichtet, dass Landrat Hannes Hänggi das Mitte-Präsidium übernehmen will, und verweist dabei auf OnlineReports.

Das Portal kath.ch nimmt die OnlineReports-Recherche über die Pläne der Basler Hicret-Moschee in Reinach im Medienspiegel auf.

Baseljetzt nimmt die Recherche von OnlineReports über den "Fuck SVP"-Schriftzug am Nebiker-Turm in Sissach auf.

In ihrem Bericht über die Wahl des neuen Baelbieter SVP-Präsidenten zitiert die Basler Zeitung aus einem OnlineReports-Kommentar.
 

Weitere RückSpiegel







In einem Satz


Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.

Jacqueline Herrmann und Alexander Bieger lösen Brigitte Jäggi ab, die als Rektorin des Gymnasiums Muttenz in Pension geht.

Bettina Zeugin folgt als Präsidentin von insieme Baselland auf Röbi Ziegler.

Der frühere Baselbieter SP-Regierungsrat Peter Schmid gibt das Präsidium des Freundevereins Zoo Basel an seine Parteikollegin und Landrätin Miriam Locher ab.

Eine Findungskommission sucht eine Nachfolge für Anna Schmid, Direktorin des Museums der Kulturen Basel, die 2025 in Pension geht.

Grünen-Politikerin Flavia Müller aus Allschwil rückt für Biljana Grasarevic in den Baselbieter Landrat nach.

Doppel-Pensionierung am Euro-Airport: Direktor Matthias Suhr geht Ende März 2025, sein Stellvertreter Marc Steuer Ende Dezember 2025 in den Ruhestand.

Jo Krebs
übergibt nach über 23 Jahren seine Stelle als Leiter Unternehmenskommunikation von Primeo Energie an Nachfolger Fabian Hildbrand.

Die Israelitische Gemeinde Basel wählt mit Steffi Bollag als Nachfolgerin von Emmanuel Ullmann erstmals eine Frau zur Präsidentin.

Sabina Brocal wird am
1. August Förderchefin der Abteilung Kultur im Präsidialdepartement Basel-Stadt.