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© Fotos by BUD
Zu einem Viertel abgebrochen: Die Tschudy-Villa in Sissach im Jahr 2022.

Der Eigentümer muss die Tschudy-Villa in Sissach wieder herrichten

Die Kantonsregierung stellt das Gebäude gegen den Willen von Laurent de Coulon unter Denkmalschutz. Dieser muss nun die Kosten für den Wiederaufbau tragen.


Von Jan Amsler


Die Baselbieter Regierung stellt die Tschudy-Villa in Sissach unter Denkmalschutz – gegen den Willen des Eigentümers Laurent de Coulon. Und macht damit klar, dass sich Liegenschaftsbesitzer nicht über den Schutzstatus hinwegsetzen und Gebäude eigenmächtig abreissen können.

Genau dies hat de Coulon versucht. Die Villa an der Güterstrasse ist seit 2003 im Bauinventar der zu schützenden Kulturdenkmäler des Kantons aufgeführt. Anfang 2022 hatte die Denkmalpflege einen ersten Abbruch noch verhindert, bevor das Gebäude Schaden nahm. Am Gründonnerstag liess de Coulon aber die Bagger auffahren. Bis zum Eingriff der Behörden war schon ein Viertel des Hauses zerstört.

Ende April 2022 stellte die Denkmal- und Heimatschutzkommission die Villa schliesslich provisorisch unter Schutz. Seither steht das Haus in Baugerüsten. Ein Gutachten hat nun die kantonale Schutzwürdigkeit bestätigt, wie die Regierung am Dienstag informiert. Trotz Teilabbruch.

 

"Ultima ratio"

 

Im Communiqué heisst es weiter, dass eine Unterschutzstellung gegen den Willen der Eigentümerschaft nur als Ultima Ratio angewendet werde. Und zwar dann, wenn der Staat öffentliche Schutzinteressen durchsetzen müsse. Dazu verpflichte auch das Bundesrecht, schreibt die Regierung. Der Entscheid sei auf Antrag der Denkmal- und Heimatschutzkommission und mit dem Einverständnis der Einwohnergemeinde Sissach erfolgt.

Für de Coulon sind das schlechte Nachrichten: Er muss "den verursachten Schaden wieder Instand stellen", wie Andrea Tschopp, Sprecherin der Bau- und Umweltschutzdirektion, auf Anfrage von OnlineReports sagt. Danach habe er in Absprache mit der Denkmalpflege gegebenenfalls Massnahmen zum Erhalt der Villa zu treffen und umzusetzen. Die Kosten müsse er selbst tragen. Wie hoch diese ausfallen, ist nicht bekannt. Dass der Kanton das Grundstück übernehme, sei "derzeit kein Thema".

 

Noch ganz: Bild aus dem Jahr 2009.

 

De Coulon und sein Anwalt waren bisher für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er kann den Entscheid auf dem Rechtsweg bestreiten. Ohnehin sind noch zwei Verfahren hängig: De Coulon hat die provisorische Unterschutzstellung angefochten, umgekehrt hat der Kanton gegen ihn als Verantwortlichen des Abbruchs Strafanzeige eingereicht.

 

Details "gut erhalten"

 

Die Tschudy-Villa beeindrucke "bis heute durch ihre starke Präsenz im Ortsbild von Sissach", schreibt die Regierung. Das Haus und die Anbauten seien "als wertvolle Zeugen für die Baselbieter Architektur- und Wirtschaftsgeschichte ein Kulturdenkmal von regionaler Bedeutung".

Es handelt sich um ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus der früheren Weinkellerei Tschudy mit Baujahr 1924. Architekt war der Basler Hermann Neukomm, der "eine repräsentative Villa im neubarocken Stil mit anschliessender Produktions- und Lagerhalle" errichtete. Die Details im Äussern und Innern seien "gut erhalten", wie im Bauinventar-Eintrag von 2003 festgehalten ist.

Just 100 Jahre nach dem Bau wird die Tschudi-Villa nun ins Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen. Ob der Streit damit ein Ende findet?

12. März 2024

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