© Fotos by BUD
Der Eigentümer muss die Tschudy-Villa in Sissach wieder herrichtenDie Kantonsregierung stellt das Gebäude gegen den Willen von Laurent de Coulon unter Denkmalschutz. Dieser muss nun die Kosten für den Wiederaufbau tragen. Von Jan Amsler Die Baselbieter Regierung stellt die Tschudy-Villa in Sissach unter Denkmalschutz – gegen den Willen des Eigentümers Laurent de Coulon. Und macht damit klar, dass sich Liegenschaftsbesitzer nicht über den Schutzstatus hinwegsetzen und Gebäude eigenmächtig abreissen können.
"Ultima ratio"
Im Communiqué heisst es weiter, dass eine Unterschutzstellung gegen den Willen der Eigentümerschaft nur als Ultima Ratio angewendet werde. Und zwar dann, wenn der Staat öffentliche Schutzinteressen durchsetzen müsse. Dazu verpflichte auch das Bundesrecht, schreibt die Regierung. Der Entscheid sei auf Antrag der Denkmal- und Heimatschutzkommission und mit dem Einverständnis der Einwohnergemeinde Sissach erfolgt.
Noch ganz: Bild aus dem Jahr 2009.
De Coulon und sein Anwalt waren bisher für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Er kann den Entscheid auf dem Rechtsweg bestreiten. Ohnehin sind noch zwei Verfahren hängig: De Coulon hat die provisorische Unterschutzstellung angefochten, umgekehrt hat der Kanton gegen ihn als Verantwortlichen des Abbruchs Strafanzeige eingereicht.
Details "gut erhalten"
Die Tschudy-Villa beeindrucke "bis heute durch ihre starke Präsenz im Ortsbild von Sissach", schreibt die Regierung. Das Haus und die Anbauten seien "als wertvolle Zeugen für die Baselbieter Architektur- und Wirtschaftsgeschichte ein Kulturdenkmal von regionaler Bedeutung". 12. März 2024
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