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© Fotos by Jan Amsler, OnlineReports.ch / BUD BL
Teilverwüstete Tschudy-Villa: Ein Zeichen für striktes Regierungs-HandelnAn prominentester Lage in Sissach verlottert seit zwei Jahren ein durch den Eigentümer teilzerstörtes Baudenkmal. Der Schandfleck steht für die Verbindlichkeit im Umgang mit Recht und Gesetz. Die Regierung zog jetzt zum letztmöglichen Zeitpunkt die Notbremse. Von Peter Knechtli Seit zwei Jahren staunen Einheimische, Bahnreisende fragen sich, was es mit jenem brachial verunstalteten Haus ganz in der Nähe der Zugstrecke Basel-Olten in Sissach wohl auf sich hat: Die eingerüstete, notdürftig gegen Regen geschützte Ruine wirkt wie ein Überbleibsel nach einem Bombenangriff. Mit ihrer "starken Präsenz im Ortsbild" stelle die Tschudy-Villa einen "wertvollen Zeugen der Baselbieter Architektur- und Wirtschaftsgeschichte" dar, zitierte die Volksstimme kürzlich die Bau- und Umweltschutzdirektion. Tschudy-Villa im Zustand von 2009.
Noch bevor der Rechtsstreit entschieden ist, lässt sich zweierlei feststellen. Erstens ist verwunderlich, dass die Regierung die Liegenschaft nicht längst unter Schutz gestellt und damit dem bauwilligen Eigentümer klaren Wein eingeschenkt hat. Der sehr späte Schutz-Entscheid kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Behörde in letzter Minute einer Blamage vorbeugen wollte: Dem Eingeständnis, einen möglicherweise illegalen Abbruch nicht verhindert zu haben. Kürzlich war die "Gammel-Villa" (so die bz) in den rosigsten Farben ("Traumvilla auf dem Bruderholz in Basel") und nach aussen hin etwas herausgeputzt zum Verkauf ausgeschrieben. Dass der Kanton Basel-Stadt nun aber gemäss Forderungen als Käufer einspringt, ist laut Immobilien Basel derzeit "kein Thema". 22. März 2024
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