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"Deliktsbetrag zurückerstattet": Katholische Kirche Grellingen.

Der Grellinger Griff in die Kirchenkasse landet vor Bundesgericht

Sowohl die ungetreue Ex-Finanzchefin als auch die Versicherung der katholischen Kirchgemeinde erheben Beschwerde gegen das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts.


Von Peter Knechtli


Der regional spektakuläre Justizfall geht zurück auf die Jahre 2017 und 2018. Es geht um eine Angeklagte, der die Justiz vorwirft, sie habe die römisch-katholische Kirchgemeinde Grellingen um 316'000 Franken und die damalige CVP Baselland (heute: Die Mitte) um 90'000 Franken durch Veruntreuung geschädigt. Die Frau amtierte damals als Finanz-Chefin sowohl der Kirchgemeinde wie auch der christlich-demokratischen Kantonalpartei.

Auf ihr lastet der Vorwurf, sie habe diese als "stille Darlehen" getarnten Beträge in Umbau und Renovation des Liesberger Western-Lokals "Little Nashville" investiert, das ihr und einer Kollegin gehörte. Die Veruntreuung kaschierte sie mit gefälschten Protokollen, Kontoauszügen und Aktennotizen.

Beschwerde nach Urteils-Verschärfung

Bisher ging der Deliktsfall durch zwei Instanzen, doch in Rechtskraft erwächst er noch nicht: Die Beschuldigte erhebt gegen das Kantonsgerichts-Urteil Beschwerde vor Bundesgericht, wie Gerichtsschreiber Pascal Neumann auf Anfrage von OnlineReports bestätigt. Dabei geht es um das gesamte Urteil, das Schuldsprüche, Strafzumessung und finanzielle Forderungen umfasst.

Vor Strafgericht war sie wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Sowohl die Kassiererin als auch der Staatsanwalt und die Versicherung der Kirchgemeinde fochten das Urteil an.

Das Kantonsgericht verschärfte das Strafmass vergangenen Januar deutlich: Wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung, neu auch wegen falscher Anschuldigung an die Adresse der damaligen Grellinger Kirchgemeinde-Präsidentin, fasste die damalige Kassenwartin eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon, so das zweitinstanzliche Urteil, muss sie ein halbes Jahr im Gefängnis absitzen. Damit drang Staatsanwalt János Fábián mit seinem erstinstanzlichen Strafantrag durch.

Umstrittene Grundbuchsperre

Nicht erfolgreich war der Ankläger aber mit seinem Antrag, die vom Strafgericht aufgehobene Grundstücksperre einer der Angeklagten gehörenden Liegenschaft rückgängig zu machen. Dadurch könnte die Ex-Kassiererin über ihr Haus wieder frei verfügen. Durch die Beschwerde vor Bundesgericht ist auch die Übernahme von entstandenen Kosten in Höhe von 25'000 Franken durch die Beschuldigte nicht rechtskräftig.

Auch die Versicherung der Kirchgemeinde hat das Bundesgericht angerufen. Sie ist sowohl mit dem von beiden Vorinstanzen gekürzten Anwaltshonorar wie auch mit der Aufhebung der Grundbuchsperre nicht einverstanden. Hintergrund: Mit einer amtlichen Verwertung der Liegenschaft könnten flüssige Mittel zur Deckung hängiger Ansprüche gesichert werden.

Die ungetreue Kassiererin hat die den Kassen entnommenen Netto-Beträge in der Zwischenzeit zinslos zurückbezahlt.

Rückforderung von Verteidiger-Kosten

Ihren Weg durch die Gerichtsinstanzen geht die Angeklagte mit Hilfe eines amtlichen Verteidigers, der durch die Baselbieter Gerichte bezahlt wird. Wie Martin Leber, der Leiter der Baselbieter Gerichtsverwaltung, gegenüber OnlineReports erklärt, werden diese Kosten unmittelbar nach Prozessabschluss zurückgefordert – dort jedenfalls, wo noch etwas zu holen ist.

Die Gerichtsverwaltung beschäftigte eigens eine Stelle, die sich ausschliesslich mit Rückforderungen beschäftigt. Auf diese Weise können jährlich zwischen 250'000 und 500'000 Franken in die Staatskasse zurückgespült werden.

Das Bundesgericht wird nun im Rahmen eines Aktenurteils prüfen, was in den Rechtsschriften der beiden Beschwerdeführenden substanziell vorgebracht wird. Je nach Verlauf wird mit einem Urteil in einem Zeitraum zwischen einigen Monaten und mehr als einem Jahr zu rechnen sein.

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16. November 2023

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