"Telebasel"/BaZ: Krieg mit Gerichtskanonen
Von PETER KNECHTLI
Die Medien beklagen sich oft und zu Recht über Wischiwaschi-Auskünfte und Vertuschungsversuche im Verlaufe von Recherchen. Jetzt spielt sich dieses Muster sogar unter Medienunternehmen ab: der privatwirtschaftlichen "Basler Zeitung" und dem stark gebührenfinanzierten "Telebasel". Die BaZ thematisierte diese Woche mehrere potenziell brisante Aspekte: den möglichen Kauf der offenbar in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Internet-Seite "Barfi.ch" von Christian Heeb durch "Telebasel" und die "heikle Rolle von Samuel Hess" (Schlagzeile).
Hess ist Kadermann des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit und gleichzeitig Staatsvertreter im Stiftungsrat von "Telebasel". In diesem Stiftungsrat zählt er zu den einflussreichsten Figuren. Er gehört dem operativen Stiftungs-Ausschuss an, der Arbeitsgruppe "Strategie" und er sass auch in der Findungskommission zur Suche einer neuen "Telebasel"-Chefredaktion.
Der dritte Vorwurf: Regierungen und Verwaltung nähmen hinter den Kulissen Einfluss auf den Basler Fernsehsender (Schlagzeile: "Anrufe aus dem Rathaus").
Wie reagierte "Telebasel"? Mit juristischen Mitteln. Schon zum dritten Mal innnert kürzester Zeit erliessen in beiden Basel Zivilgerichte eine Superprovisorische Verfügung gegen Informationsmedien. "Telebasel" beanstandet an der BaZ "eine Reihe von Unwahrheiten oder Behauptungen, insbesondere an die Adresse der Telebasel-Stiftungsräte Samuel Hess, Roger Thiriet und Michael Bornhäusser": Dem Blatt am Aeschenplatz wurde per Verfügung verboten zu behaupten, der TV-Sender werde von der Regierung kontrolliert. Ausserdem wird eine Schadenersatzklage eingereicht und eine Strafanzeige gegen die BaZ-Verantwortlichen geprüft.
"Jetzt bekämpfen sich auch Medien
mit Superprovisorischen Verfügungen."
Vor wenigen Wochen erwirkte das Basler Gesundheitsdepartement mit einer "Superprovisorischen" gegen die BaZ, dass die Medien den Namen einer Amtstierärztin nicht nennen dürfen. Wenige Tage darauf sorgte im Mordfall Martin Wagner eine "Superprovisorische" gegen Ringier, "Telebasel" und die AZ Medien, dass ihre Medien nicht mehr über "eine behauptete Beziehung des Getöteten zur Ehefrau des mutmasslichen Täters" berichten durften.
Nun also bekämpfen sich auch Medien mit sofortigen gerichtlichen Publikationsverboten (die angefochten werden können), während die Verantwortlichen schweigen: Schöne Aussichten!
Im Interesse des Medien-Publikums ist das Auffahren der Gerichtskanone nicht. Denn es erfährt nicht die Wahrheit darüber, weshalb und ob überhaupt "Telebasel", das seit wenigen Jahren einen neuen Online-Auftritt bietet, ausgerechnet "Barfi" kaufen sollte, dessen Besitzer Heeb den Sender erbittert dafür verantwortlich machte, sein Angebot unzulässig zu konkurrenzieren und ihm den Erfolg zu verwehren. Und wenn es – was merkwürdig wäre – tatsächlich Verkaufsgespräche gegeben hat: Von wem gingen sie tatsächlich aus, von "Barfi" oder von "Telebasel"?
Klärungsbedarf besteht aber auch zur problematische Doppelrolle von Samuel Hess als Amts-Kadermann und gleichzeitig medienpolitischer Akteur beziehungsweise Interessenvertreter. Man stelle sich vor: "Barfi"-Heeb wollte beim Amt von Samuel Hess Kurzarbeit für seine Belegschaft beantragen. "Ich befürchte, dass meine Geschäftsgeheimnisse umgehend bei Telebasel landen", unterstellt Heeb in der BaZ, was einer potenziellen Amtsgeheimnisverletzung gleichkäme.
Das von juristischem Donnerschlag begleitete Schweigen in der Basler Medienszene übertönt vermutlich die Schwierigkeiten, in denen einzelne betroffene Titel stecken. Die Rentabilitäts-Probleme bei "Barfi" sind bekannt. Bei "Telebasel", das im Newsbereich bei weitem nicht mehr die Wirkung entfaltet wie unter Chef Willy Surbeck, fallen die euphorischen Erfolgsverlautbarungen in eigener Sache auf ("Stärker denn je", "Der erfolgreichste Regional-TV-Sender der Schweiz").
Belege für die Behauptung, Branchen-Primus zu sein, lieferten die Verlautbarungen allerdings nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass sich der kommunizierte "Zuschauerzuwachs" nach einem massiven Publikumseinbruch durch den stark kritisierten Relaunch von tiefem Niveau aus ergab.
Relevant für die öffentliche Beurteilung des tatsächlichen Erfolgs von "Telebasel" wäre aber die Veröffentlichung beispielsweise der Marktanteile von 2017 (Chefredaktorin Karin Müller) im Vergleich mit jenen des Jahres 2012 (Chefredaktor Willy Surbeck). Im zweiten Semester 2017 erreichte "Telebasel" laut "Mediapulse" noch einen Marktanteil von 0,5 Prozent, im Jahr 2012 lag er mehr als dreimal höher, nämlich bei 1,7 Prozent.
Damit erklärt sich vielleicht auch die Nervosität der konzessionierten Basler TV-Station, aber auch bei "Barfi", das den kommerziellen Erfolg nicht erreicht hat. Und so kommt es, dass sich Basler Medien mittlerweile selbst mit gerichtlichen Interventionen bekämpfen, statt schlicht und einfach mit Nachrichten-Leistungen und schonungsloser Transparenz zu brillieren.
P.S.: Die Superprovisorische Verfügung gegen diesen Kommentar ist zu richten an: OnlineReports GmbH, Münsterplatz 8, 4051 Basel.
26. Februar 2018
"Wo führt das noch hin?"
Bei allen diesen Informations- und vor allem Transparenz-Verhinderungsaktionen (oder sollte man dazu präziser "Vertuschung" sagen?) frage ich mich zunehmend: Wo führt das noch hin? Es ist doch schon lange gang und gäbe, dass man sich sofort hinter Persönlichkeitsschutz verschanzt, mit Vorzug aber dann, wenn in der Öffentlichkeit allenfalls der Eindruck entstehen könnte, es sei bei einem bestimmten Vorfall nicht alles sauber abgelaufen. Jedenfalls trägt solches Mauern nichts dazu bei, Glaubwürdigkeit in dergestalt mauernde Behörden, Institutionen oder Firmen zu bilden. Wenn diese Praxis via Gerichte gar unter Medien um sich greift, dann ist das der erste Schritt dazu, sich selbst zu "entsorgen".
Für mich als seit vielen Jahren sowohl beruflich als auch privat sehr aktiv fotografisch Tätiger wird es immer mühsamer, Bilder mit (unbeteiligten) Personen auf den Digitalchip zu "bannen" und allenfalls dann gar zu publizieren. Ich muss – mit eingezogenem Genick – zunehmend damit rechnen, dass mir in Sachen Persönlichkeitsschutz ein juristischer Strick gedreht wird, wenn ich die Gesichter nicht verpixle oder einen schwarzen Balken übers Gesicht montiere.
Das Absurdeste in dieser Beziehung habe ich kürzlich in einer TV-Magazin-Sendung gesehen: Da wurde das im Juni 1971 Aufsehen erregende "Stern"-Titelbild gezeigt, auf dem unzählige Porträts von damals grösserenteils sehr bekannten Frauen abgedruckt waren, die öffentlich eine Abtreibung eingestanden hatten. Man glaubt es kaum: Die Köpfe dieser Frauen auf diesem knapp 50 Jahre alten, damals offen publizierten "Stern"-Titelbild waren im TV-Film grösstenteils verpixelt.
Wie lange geht es wohl noch, bis in Zeitungen, auf Online-News, im Fernsehen usw. nur noch Personen mit Brettern vor dem Kopf abgebildet werden dürfen? Sollte dies jemals irgendwie gesetzlich vorgeschrieben werden, dann ist aber umgehend auch zu fordern, dass solche Bretter vor den Köpfen auch bei der Wahlwerbung in Prospekten oder auf Plakaten vorgeschrieben werden.
Edi Borer, Neuhausen D
"Die Presse soll den Regierten dienen"
Manchmal hilft ein Kinobesuch. Die Redaktion von Telebasel sollte sich schleunigst den Film „The Post“ (Die Verlegerin) ansehen. Der eine oder andere Pressesprecher oder Medienverantwortliche unserer Regierung könnte die Truppe begleiten.
Am 30.6.1971 fällte der Oberste Gerichtshof der USA im Falle der Pentagon-Papers ein wegweisendes Urteil und wies die Beschwerde des Weissen Hauses gegen die Veröffentlichung der geheimen Papiere aus dem Verteidigungsministerium zurück. Im Urteil heisst es: "Die Presse soll den Regierten dienen, nicht den Regierenden."
Bitte merken!
Roland Stark, Basel