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"Die Kostenexplosion ist primär im Landrat unter Kontrolle zu bringen": Michael Bächli.

Steuererhöhung ist nicht die richtige Antwort

Gastkommentar des Ettinger Finanzchefs Michael Bächli* zur Geldnot in den Baselbieter Gemeinden.


Nicht nur die Oberbaselbieter Gemeinden budgetieren negative Ergebnisse. Die finanzstarken Leimentaler Gemeinden Binningen (Budget 2024: -1 Million), Bottmingen (-3,3 Mio.), Oberwil (-3,5 Mio.) und Therwil (-2,3 Mio.) rechnen ebenfalls mit tiefroten Zahlen, und auch die Finanzpläne für die kommenden Jahre zeigen keine wesentliche Änderung in den prognostizierten Ergebnissen.

Ettingen, wo ich lebe und tätig bin, budgetiert für 2024 einen Verlust von 1,6 Millionen Franken. Und die Ergebnisse unseres Finanzplans bewegen sich negativ seitwärts bis 2028.

Woran liegt das? Es sind nicht die Einnahmen, die wegbrechen. Die Steuereinnahmen sind solide und erfahren ein stetiges Wachstum. Die Kostenseite wächst jedoch stärker, und die Einnahmen vermögen mit dieser Entwicklung nicht Schritt zu halten. Deshalb weisen die Gemeinden durchwegs strukturelle Defizite auf. (Hier lesen Sie den OnlineReports-Artikel zum Thema: Baselbieter Gemeinden schlittern in die Finanzkrise)

Ich orte insbesondere drei Bereiche für die massive Kostenzunahme auf Stufe der Gemeinden:

  1. Investitionen im Bereich des Verwaltungsvermögens: Die Kostenstruktur im Hoch- und Tiefbau ist exorbitant, nicht zuletzt wegen der Ansprüche an die Bauten, wobei regelmässige Kostenüberschreitungen an der Tagesordnung sind.

    Die Investitionen sollten mit Bedacht angegangen werden, denn die Finanzierung ist mittlerweile kostspielig (sofern die Eigenfinanzierung nicht möglich ist) und die Abschreibungen nach der Fertigstellung (3,3 Prozent im Hochbau, 2 Prozent im Tiefbau) schlagen sich auf die Erfolgsrechnung nieder. 10 Millionen belasten die Erfolgsrechnung jährlich mit 330'000 Franken.
     
  2. Versorgungsregion im Bereich Pflege, Betreuung und Alter: Der Kanton verpflichtete die Gemeinden, sich in Versorgungsregionen zu organisieren. Der hehre Gedanke war wohl, dadurch eine effizientere und durchsetzungsstärkere Struktur zu schaffen, um mit den Leistungserbringern (Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen etc.) geeignete Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Damit verbunden wurde für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, die im Kanton Baselland in einem Alters- und Pflegeheim oder in einem Spital leben, eine Obergrenze für die anrechenbaren Heimtaxen (Hotellerie und Betreuung) eingeführt.

    Die Obergrenze wurde bis 2022 sukzessive von 200 bis auf 160 Franken reduziert. Dadurch fand eine gewisse Entlastung für die Gemeinden bei den an den Kanton abzuliefernden EL-Beiträgen statt, die pro Kopf berechnet werden. Hingegen sind die Gemeinden dadurch verpflichtet, den Leistungserbringern die Differenz zu den mehr als 160 Franken pro Tag betragenden Heimtaxen in Form von EL-Zusatzbeiträgen zu erstatten. Die Heimtaxen betragen in der Region der BPA Leimental ab Pflegestufe 1 rund 230 Franken pro Tag ohne Fernseh- und Internetanschluss. Diese Differenz von rund 70 Franken wird von den Gemeinden in Form der EL-Zusatzbeiträge vergütet.

    Daneben haben die Gemeinden seit dem 1. Januar 2024 die sogenannte Restkostenfinanzierung für die angehobenen Tarife der Pflegekosten zu tragen, was der Gemeinde Ettingen ab 2024 Netto-Zusatzaufwendungen von rund 400'000 Franken beschert.
     
  3. Im Bereich der Bildung (Primarschule und Kindergarten) sind es die zahlreichen Zusatzleistungen von den Entlastungsstunden für die Klassenlehrpersonen bis zu den diversen integrativen Massnahmen, welche die Kosten regelmässig ansteigen lassen. Für 2023 haben wir in Ettingen zudem mit zahlreichen Krankheitsfällen eine beträchtliche Kostenzunahme von rund 0,4 Millionen zu verzeichnen.

 

Bei den Bauten haben es die Kommunen zumindest teilweise in den Händen, massvoll und ohne Pomp zu investieren respektive zu sanieren. Dabei sind sie gut beraten, die finanziellen Auswirkungen nicht nur in Bezug auf das gerade in Planung stehende Projekt zu prüfen. Nicht alle Gemeindeversammlungen oder Einwohnerräte goutieren eine Steuerfusserhöhung auf Vorrat für ein Investitionsprojekt, wie sich zum Beispiel in Biel-Benken gezeigt hat.

Das Thema Alter und Gesundheit beinhaltet vielerlei Aspekte. Die Versorgungsregion zeigt bis anhin keine Wirkung – weder gibt es wie versprochen eine administrative Entlastung auf Ebene der Gemeinde, noch wird der mögliche Einfluss in der Kostenentwicklung bei den Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern ausgeübt. Doch auch hier sind Eigeninitiative und Verantwortung in der Familie ein hohes Gut. Der Staat soll und kann nicht alles richten. Die letzte Gemeindeversammlung in Therwil hat dies eindrücklich aufgezeigt.

Bei der Kostenentwicklung im Bereich der Primarschulen und Kindergärten liegt das Hauptproblem darin, dass der Kostenträger – also die Gemeinde – keinen Einfluss auf die grundlegenden Strukturen hat: Klassengrössen, Anstellungsverhältnisse und die gesamten Zusatzleistungen werden ausschliesslich kantonal geregelt. Auf Dauer kann dies nicht aufgehen, und es bedürfte einer grundsätzlichen Überarbeitung des Systems. Dabei war die kürzlich diskutierte Frage, ob die Aufgaben des Schulrates vom Gemeinderat übernommen werden sollen oder nicht, reine Kosmetik.

Lediglich 5 bis 10 Prozent der Ausgaben sind nicht gebunden.

Den Gemeinden bleibt nicht viel Manövriermasse – lediglich 5 bis 10 Prozent der Ausgaben sind nicht gebunden. Bei einem Aufwandbudget von beispielsweise 30 Millionen sind dies rund 1,5 bis 3 Millionen, bei denen Potenzial für Einsparungen besteht. Hierbei gilt es in naher Zukunft sehr sorgsam zu prüfen, welche Leistungen es braucht und auf welche zu verzichten ist.

Die Kostenexplosion ist jedoch primär im bürgerlich dominierten Landrat unter Kontrolle zu bringen. Dort werden die Weichen gestellt, und jede Landratsvorlage sollte neben den finanziellen Auswirkungen für den Kanton auch die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden ausweisen.

Die Antwort auf die Kostenentwicklung kann nicht allein in der Erhöhung des Gemeindesteuerfusses liegen. Neben den berechtigten Anliegen von älteren Menschen und Kindern sowie Jugendlichen ist insbesondere auch den Leistungsträgern einer Gemeinschaft sorgsam zu begegnen. Sie wollen neben den steigenden Krankenkassenprämien und der allgemeinen Teuerung nicht zusätzlich mit Steuererhöhungen konfrontiert werden.

 

* Michael Bächli ist Gemeinderat in Ettingen und dort für das Ressort Finanzen/IT zuständig. Der Rechtsanwalt und Steuerberater hat Jahrgang 1967 und präsidiert die FDP-Ortssektion.

3. Januar 2024

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"Ob die Rechnung stimmt?"

Ob wohl mein Eindruck richtig sein mag, dass beim Kanton die Rechnung stimmt, aber bei den Gemeinden die Kasse nicht?


Ueli Keller, Allschwil



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