© Fotos by Monika Jäggi, OnlineReports.ch
"Investoren die Hand gereicht": Gegengeschäft mit Schutz-Liegenschaft
Ein geplanter Neubau steht quer im Grünen
Beispiel Gundeldinger-Quartier: Verdichtung um jeden Preis führt zu Verlust an Lebens- und Umweltqualität
Von Monika Jäggi
Einmal mehr soll ein grüner Hinterhof überbaut werden. Ausgerechnet im Basler Gundeldinger-Quartier, wo derzeit das Grün- und Freiraumkonzept der Stadtgärtnerei erprobt wird. Anwohner intervenieren, sie sehen im Neubau einen gefährlichen Präzedenzfall.
Lastwagen donnern gefährlich nah am Trottoir vorbei, alle paar Minuten hält das Tram an der Haltestelle "Mönchsbergerstrasse". Dahinter bilden sich lange Autokolonnen. Es ist laut an der Gundeldingerstrasse 428/430 vor dem 1896 erbauten Doppelbau mit seinen Zinnen, der aussergewöhnlichen Fassade, den schön geschwungenen Balkongeländern und dem verwilderten Vorgarten.
Ein Kiesweg führt von der Strasse weg in den Hinterhof und in den terrassierten Garten und auf den Kiesplatz, auf dem Plastikstühle stehen und eine Türe zur Tischplatte umfunktioniert wurde. Es ist überraschend ruhig hier, grün, sonnig und es riecht nach Frühling. Drei Apfelbäume blühen. Eine Trockensteinmauer trennt den Kiesplatz von einer erhöht angelegten Wiese. Dahinter stützt und schützt eine hohe Betonmauer mit Geländer den Garten vor Rutschungen. Der hintere Gartenteil, der nur über eine steile Treppe zu erklettern ist, zieht sich hangaufwärts bis zur oberhalb liegenden Parzelle.
Ein Hinterhof mit Potenzial
Der fast vollständig überwachsene Hinterhofgarten hätte Potenzial – wären da nicht die Pläne der Allschwiler Immobilienfirma "Dinvest", das romantische Gelände mit einem Neubau fast vollständig zu verbauen. Die Pläne sind bestechend: Das historische viergeschossige Doppelgebäude (Bild oben) wird renoviert und gegen den Hinterhof geöffnet. Dort soll eine Art Passerelle den Altbau mit dem Neubau verbinden. Die Baubewilligung ist erteilt – gebaut wird jedoch vorerst noch nicht.
Was ist passiert? Der historische Doppelbau fällt wie ein Bijou auf in den eintönigen Häuserzeilen, die sich beidseits entlang der Strasse ziehen. Das hatte auch die Denkmalpflege erkannt, nachdem konsternierte Anwohner, die von einem geplanten Abriss des Doppelbaus und einem Neubau entlang der Strasse erfahren hatten, auf die Schutzwürdigkeit der historischen Häuser gepocht hatten. Allerdings scheint die Rechnung für die Anwohner nicht aufzugehen, wie die aktuelle Situation zeigt.
Denkmalschutz– Neubau im grünen Hinterhof
Zwar wurde der Doppelbau nach der Intervention der Anwohner vor zwei Jahren ins Inventar der denkmalgeschützten Bauten des Kantons aufgenommen. Zu spät jedoch für die Immobilienfirma. Sie hatte die renvationsbedürftige Liegenschaft bereits 2012 gekauft, mit dem Ziel, diese abzureissen und an ihrer Stelle einen Neubau mit 16 Wohnungen zu errichten. Die Baupläne waren publiziert und genehmigt. Mit dem Schutzstatus und dem nun verbotenen Abbruch änderte sich jedoch die Ausgangslage: Das Haus muss renoviert werden. Diese Investition soll – quasi als kommerzielle Kompensation – durch einen Neubau im Hinterhof (Bild) wett gemacht werden. Neue Baupläne wurden aufgelegt.
Dieses Mal ging das neue Bauvorhaben jedoch nicht so schlank durch: Rund 20 Anwohner machten eine Einsprache. Sie kritisierten das zu grosse Bauvolumen und die deutliche Überschreitung der maximalen Ausnützungsziffer. Zudem sei der Charakter der historischen Bauten mit dem modernen An- und Neubau nicht mehr gewährleistet. Da die Rückfassade geschützt sei, müsse auch dieser Teil des Neubaus dem Denkmalschutzgesetz unterstellt werden, forderten die Einsprecher.
Moderner Anbau möglich
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat lehnte die Einsprache ab. Es stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich um ein korrekt formuliertes Bauprojekt handle. Zudem habe die Stadtbildkommission die Denkmalpflege zur Beurteilung der ästhetischen Aspekte bereits im generellen Baubegehren beigezogen. Die Denkmalschützer vertraten die Auffassung, dass der Anbau die historische Substanz und die Wirkung des Doppelbaus nicht beeinträchtige. Auch die Regierung entschied, dass der Anbau trotz Unterschutzstellung verhältnismässig und möglich sei.
Das offizielle Baubegehren hatte eine erneute Einsprache der Anwohner zur Folge. Auch dieses wurde abgelehnt mit der Begründung, das Bauvorhaben sei zonenkonform. Eine mutige Anwohnerin reichte Rekurs ein und verhinderte damit die schnell Realisierung des Projekts, dessen Planung sich nun seit 2012 dahinzieht. Kürzlich hat nun das Bau- und Gastgewerbeinspektorat, zusammen mit der Stadtbildkommission und der Denkmalpflege, eine Begehung durchgeführt. Der Enscheid steht noch aus. Die meisten Anwohner sind allerdings bereits entmutigt und verzichteten auch aus finanziellen Überlegungen auf einen Rekurs. "Es nützt doch nichts", so die Meinung unter einigen ehemaligen Einsprechenden.
Anrainer bereuen Intervention
Mittlerweile bereuen sogar einige Anwohner ihre Intervention bei der Denkmalpflege. Darunter ist auch die Rekurentin Monika Strebel. Sie ist vom Neubau direkt betroffen. Heute sagt sie: "Würde der Neubau an der Strasse gebaut, wäre wenigstens der grüne Hinterhof erhalten geblieben". Besonders störend sei, so die Betroffene, "dass die Zonenvorschriften so interpretiert und ausgereizt wurden, dass sie für das Bauvorhaben passen". Sie sei nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben, aber es müsse verkleinert und den Zonenschriften angepasst werden. Das Wort "Verdichtung" werde in diesem Fall zu wörtlich genommen.
Nach ihrer Meinung sprengt das aktuelle Projekt die Dimension in diesem Hinterhof: "Der Bau würde 20 Meter hoch und 40 Meter lang. Dafür muss der Hang unter- und abgegraben werden." Nur so sei es möglich, dass in der Zone 2a, anstatt wie gesetzlich festgelegt, nur zwei Geschosse und ein Dachstock gebaut werden dürfen, neu sechs Geschosse geplant sind. "Dies ist möglich, weil die Garage und zwei Geschosse unterirdisch in den Hang gebaut werden", vermutet Strebel. "So sind, vom Hang her gesehen, nur noch zwei Geschosse inklusive ein zurückversetztes Dachgeschoss sichtbar." Damit solle der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein zonenkonformes Gebäude handle.
Sie befürchtet, so wie auch die Anwohner oberhalb, dass der Hang wegen der steilen Hanglage und der tiefen Abgrabung ins Rutschen kommen könnte. "Das Ankerrecht für die Hang-Stabilisierung werden wir jedenfalls nicht geben", sagt Anwohner Claude Model. Damit meint er das Recht der Bauherrin, sein Grundstück für die Befestigung der neuen Wohnhauswand mitzuverwenden.
Grün- und Freiraumkonzept Gundeli
Nicht nur das Bauvolumen wird kritisiert, auch die fast vollständige Überbauung des Gartens stösst den Anwohnern sauer auf: Im Bau- und Planungsgesetz von 2014 ist die Sicherung von zwei Dritteln der Freifläche hinter der Baulinie als zentrales Kriterium festgehalten. Die Einsprache macht jedoch geltend, dass der gesetzlich vorgeschriebene Freiflächenanteil nicht eingehalten werde. Trotzdem erteilte die Stadtgärtnerei eine Ausnahmebewilligung mit der Begründung, die gesetzlich geforderte Grünfläche könne aus denkmalpflegerischen Gründen unterschritten werden. Auch die Bäume dürfen gefällt werden – den Ausblick ins Grüne lieferten die umliegenden Gärten.
Das Ausnahmebewilligung mutet seltsam an. Denn die Stadtgärtnerei entwickelt derzeit ein Grün- und Freiraumkonzept für das Gundeldinger-Quartier unter Mitwirkung der Bevölkerung. Im Quartier ist öffentlicher Grünraum äusserst rar – mit nur 2,2 Quadratmeter pro Person verzeichnet das Quartier im städtischen Vergleich einen weit unterdurchschnittlichen Frei- und Grünflächenanteil. Deshalb sucht die Stadtgärtnerei Möglichkeiten, wie neue Grünräume erschlossen oder aufgewertet werden können. Im Visier sind auch Privat-Gärten.
Für Strebel ist der Entscheid der Stadtgärtnerei deshalb unverständlich: "Die gleiche Verwaltungsstelle, die unsere Mitwirkung für die Grüngestaltung sucht, erteilt Ausnahmebewilligungen dort, wo Grünraum vorhanden wäre."
Anwohner sprechen von Präzedenfall
Das Problem: Nutzung und Ausgestaltung der privaten Hinterhöfe untersteht dem Zonenplan und dem Bau- und Planungsgesetz. Das Grün- und Freiraumkonzept bezieht sich hauptsächlich auf den öffentlichen Raum. Trotzdem bleibt ein schaler Nachgeschmack. Nicht in Betracht gezogen wurde beispielsweise auch der Aspekt "Frischluftkorridor". Der Neubau im Hinterhof würde wie ein Riegel quer im Garten stehen und die West-Ost Strömung blockieren.
Die Bauline wird bei diesem Neubau deutlich überschritten. Damit werde ein Präzedenzfall geschaffen und weitere Gärten können einfacher überbaut werden, fürchtet Strebel. Sie ist überzeugt, dass die Entscheidung für den Neubau einseitig zu Gunsten des Investors ausgelegt wurde und nicht mit den Bau- und Planungsvorschriften vereinbar ist: "Ich habe den Eindruck, dass die Stadtbildkommission den Investoren die Hand reicht."
Neu- und Umbauten mit dem Ziel, in der Stadt verdichtet zu bauen, sind nötig und sollen auch möglich sein. Sie sollen aber nicht um jeden Preis, nicht auf Kosten der Umgebungsqualität und der Anwohner und ihrer Lebensqualität realisiert werden oder losgelöst von Bau- und Zonenvorschriften. Doch genau solche Vorgänge sind es, die sich derzeit so oder ähnlich auch an anderen Orten in dieser Stadt abspielen.
9. Mai 2015
Weiterführende Links:
"Ausgerechnet im Gundeli"
Wieder soll ein Hinterhof zugebaut werden. Und dies ausgerechnet im Gundeli, wo die Stadtgärtnerei ein Grün- und Freiraumkonzept erprobt und gleichzeitig eine Ausnahmebewilligung erteilt. Bei der Baubewilligung wird das Entgegenkommen für den Investor offensichtlich stärker gewichtet als das Wohl der Anwohner!
Margrit Erny, Riehen
"Wie ein Kuhhandel"
Sehr gut recherchierter Artikel von Monika Jäggi. Danke! Als Anwohnerin und Klägerin in erster Instanz kommt mir die ganze Geschichte wie ein Kuhhandel vor. Dem Investor wird geholfen, seinen finanziellen Schaden durch die Ermöglichung des Hinterhauses wieder wett zu machen. Es ist doch eine Farce, wenn man diese Wettbewerbsausschreibungen von der Merianstiftung liest, wo Hintergärten zusammen gelegt werden sollen, gute Ideen prämiert für orginelle Einfälle. Hier gibt es ganz konkret einen wunderschönen Garten, den man pflegen und vor allem erhalten muss. Wieso diese Ausnahmebewilligung?
Doris Weiller, Basel
"Krass daneben"
Lieber Herr Stumpf, wirklich Stumpf-Sinn, was Sie das von sich geben! Unsere rot-grünen Herren Regierungsräte, was auch immer sie in Ihren Augen verbrochen haben mögen, indirekt mit Herrn Putin zu vergleichen, das ist krass daneben. Sie sollten sich schämen.
Gilbert Thiriet, Basel
"Putin lässt grüssen"
Immer mehr zeigt es sich, dass die rot-grünen Regierungsräte (ich meine bewusst nur die Männer) amtsmüde sind. Aber freiwillig zurücktreten, das schadete dem Selbstbild. Also, lieber sich im übernächsten Herbst abwählen lassen, dann ist man wenigstens ein Opfer. Dass bis dann x schöne Häuser, beim Wiesenplatz ein Kastanie und was auch immer sonst noch flöten gehen wird, das ist egal und passt ins Männer-Weltbild: Alles oder nichts - Putin lässt grüssen. Diese Philosophie hat im Verlauf der Geschichte schon hunderten von Millionen Menschen, Bäumen, Völkern, Tierarten und Lebensräumen etc. das Leben gekostet. Ein Ende ist leider nicht abzusehen. Wer sich wehrt, wird gefoltert, gesteinigt oder bei uns, politisch korrekt, politisch fertig gemacht. Wenn die Männer sich nur endlich mal mit ihrer Sexualität auseinander setzen würden, statt die Welt zu zerstören!
Dieter Stumpf, Basel
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