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12 Monate Gefängnis für falsches Vergewaltigungs-Opfer Graziella Klages

Auslöserin der sogenannten "Basler Justiz-Affäre" wegen Falsch-Anschuldigung verurteilt


Von Peter Knechtli


"Mit Sicherheit keine Vergewaltigung in der Zelle, mit höchster Wahrscheinlichkeit kein Sex." Zu diesem Schluss kam am Freitag das Basler Strafgericht und verurteilte Graziella Klages, die Auslöserin der sogenannten "Basler Justizaffäre", wegen falscher Anschuldigung, falschen Zeugnisses und Freiheitsberaubung gegenüber einem Baselbieter Polizisten zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 12 Monaten.


Als Folge dieses Urteils muss Graziella Klages (Bild) fünf Tage hinter Gitter, nachdem sie schon im Dezember 1997 wegen falscher Anschuldigung von der Baselbieter Ueberweisungsbehörde zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Darüber hinaus muss sie dem Polizisten, den sie zu Unrecht der Vergewaltigung in einer Gefängniszelle in Hölstein (BL) bezichtigt hatte, 5'000 Franken Genugtuung zahlen.

Für das angebliche Vergewaltigungsopfer Graziella Klages hatte am Donnerstagmorgen vor dem Basler Strafgericht der Prozess wegen falscher Anschuldigung, falscher Zeugenaussage und Freiheitsberaubung gegenüber einem Baselbieter Polizisten ungünstig begonnen. Klages hatte behauptet, Ende Oktober 1998 vom Polizeibeamten in einer Gefängniszelle in Hölstein BL etwa viermal vergewaltigt worden zu sein - das erste Mal in alkoholisiertem Zustand nach dem gemeinsamen Besuch einer Schnapsbrennerei in Arisdorf BL. Der Polizist, der die wegen Ermittlungen in einem Betrugsfall inhaftierte Klages auf einen V-Einsatz gegen das Umfeld ihres Bruders Raffaele und der Basler Justiz vorbereitete, wurde als Folge der Klages-Behauptungen während einer Woche in Untersuchungshaft gesetzt. Er bestritt die Behauptungen aber immer vehement. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem ihm die Anschuldigungen nicht nachgewiesen werden konnten .

Klages-Wahrheit auf Zickzack-Kurs

Die am Donnerstag aufgetretenen auftretenden Zeugen zogen die Glaubwürdigkeit der Angeklagten stark in Zweifel. Sie selbst hatte - nachdem die angebliche Vergewaltigung zu einem nie dagewesenem Wirbel im regionalen Justiz-Apparat geführt hatte - in einem RTL-Fernsehinterview die Vergewaltigung widerrufen, von freiwilligem Sex gesprochen und den "Knackarsch" des Polizisten gelobt. Hinterher widerrief sie auch diesen Widerruf und kehrte zur Vergewaltigungs-These zurück. Vor Gericht erklärte sie, bei dieser Aussage "bekifft" gewesen zu sein und unter dem Druck materieller Versprechen von RTL gestanden zu haben.

Zeugin Silvia Affolter, die Autorin des Beitrags, widersprach dem entschieden: Es sei Klages bloss ein Spesengeld von 300 Franken ausgehändigt worden, grössere Beträge wie die behaupteten 800 Franken oder gar die Ermöglichung einer Ausreise nach Santo Domingo seien nie zur Diskussion gestanden. Auch habe Graziella Klages ihre Aussagen vor laufender Kamera locker und ohne Vorgabe vorgetragen. Affolter verwies zudem auf das pikante Detail, dass neben dem Bett in der Hölsteiner Gefängniszelle ein Alarmknopf angebracht war, der offensichtlich nicht betätigt worden war. Ein weiterer Zeuge und früherer Klages-Kollege sagte in die gleiche Richtung aus: Die Angeklagte habe ihm persönlich erklärt, es habe in der Zelle "keinen Sex" gegeben, es tue ihr jetzt leid, die Karriere des Polizisten ruiniert zu haben.

Verteidiger warnt von "faschistoiden Zuständen"

Staatsanwältin Verena Schmid Lüpke forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten. Der Verteidiger und Justizkritiker Peter Zihlmann dagegen verlangte in seinem an die "Menschlichkeit" appellierenden, streckenweise theatralischen Plädoyer Freispruch und warnte das Gericht vor "faschistoiden Zuständen", wenn es aus zur blossen Rettung der ramponierten Ehre der regionalen Justiz das Opfer zum Täter mache. Was sich vor den Schranken des Gerichts abspiele, sei die "Vorführung eines Hexenprozesses mit modernen Mitteln". Dieter Völlmin, der Anwalt des Polizisten, forderte von der Angklagten eine Genugtuungssumme von 15'000 Franken, zusätzlich zum Betrag von 20'000 Franken, den der Kanton Baselland dem Beamten schon zugesprochen hat.

Das Strafgericht unter dem Vorsitz von Stephan Gutzwiller kam zum Schluss, dass Klages in der Hölsteiner Gefängniszelle durch den Polizisten "mit Sicherheit nicht vergewaltigt" wurde und dass es "mit höchster Wahrscheinlichkeit auch keinen Sex" gab. Klages habe in mehrfacher Hinsicht widersprüchliche Angaben gemacht und mit ihrem "schweren Verschulden" den Polizeibeamten "in einem gewissen Grad erledigt".

Berufung gegen die bisher einzige Verurteilung angekündigt

Graziella Klages will das Urteil nicht annehmen, ihr Verteidiger kündigte sofort Appellation an. Die Verurteilte ist die Schwester von Raffaele Klages, der im Betrugsfall "Cosco" zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde und gegen den jetzt in einem neuen Betrugsfall ("Transfer") durch die Baselbieter Justiz wieder ermittelt wird. Graziella Klages ist bisher die einzige Akteurin, die ihm Gefolge der sogenannten "Justiz-Affäre" verurteilt wurde. Unterstützt wurde sie in entscheidendem Mass durch einen damaligen "Blick"-Journalisten, der sein mitfühlendes anwaltschaftliches Handeln zu einem gnadenlosen publizistischen Schlag gegen "die Basler Justiz" ausnützte.

Der Kommentar


Wie sie wirkten, was sie sagten

pic Klages G.
Graziella Klages

("Ich wurde in der Zelle vergewaltigt")

Hatte vor Gericht einen schweren Stand. Wenn sie schon viermal vergewaltigt worden sein soll: Weshalb versuchte sie nicht ein einziges Mal, eine kompromittierende Spur zu sichern? Wirkte in ihren Argumenten entsprechend schwankend und unsicher. Suchte immer wieder den schützenden Blick zu Verteidiger Peter Zihlmann. Nach dem Urteilsspruch kam es im Gerichtssaal zu einer kurzen Umarmung zwischen den beiden. Schwierig zu deuten: Dankbarkeit für den Einsatz? Trost nach dem Urteil?

Peter Zihlmann

Verteidiger von Graziella Klages

Hielt sei 50minütiges Plädoyer frei. Zog als äusserst begabter Rhetoriker sämtliche dramaturgischen Register - mal drohend laut, mal Kustpause, mal Schelte, mal Lob an den Vorsitzenden, den Gerichtsschreiber und die Staatsanwältin. Verlor nach dem Urteil die Nerven und wetterte anschliessend gegenüber TeleBasel von einem "politischen Urteil", er könne unter diesen Umständen nicht mehr verteidigen und erwäge, sein Anwaltspatent zu deponieren. Wirkte als erfahrener Anwalt sachkundig, aber dogmatisch. Erhofft sich Chancen von der Neubeurteilung durch die Berufungsinstanz. Verlor mit seiner bizarren Warnung vor "faschistoiden Zuständen" der Justiz den Boden der Verhältnismässigkeit und erweckte zudem den Eindruck, Recht sei einzig, was er als Recht empfinde.
Verena Schmid Lüpke
Staatsanwältin
Vertrat kühl die These, dass es in diesem Prozess ausschliesslich um die Frage der Vergewaltigung in der Hölsteiner Zelle und nicht um die Beurteilung einer allfälligen Liebesbeziehung ging. Konnte das Gericht von ihrer These überzeugen.

pic Klages R.
Dieter Völlmin

Anwalt des "Hölsteiner" Polizisten

Trat, seiner Aufgabe entsprechend, sehr zurückhaltend auf. Dürfte mit dem Urteil zufrieden sein.
Judith Melzl
Staatsanwältin und Expertin für Sexualdelkte, Basel-Stadt
Wirkte als Zeugin und erste Einvernehmende von Graziella Klages kompetent und glaubwürdig. Sagte differenziert aus. Klages habe wirklich den Eindruck erweckt als träfen ihre Aussagen zu. Allerdings schränkte sie ein, dass es sich dabei erst um einen ersten Eindruck aufgrund einer ersten Begegnung gehandelt habe, der aufgrund von Realitätskriterien später durchaus noch kätte korrigiert werden können.

pic Alder
Beat Alder

Lancierte als "Blick"-Journalist die sogenannte "Justiz-Affäre"

Beschimpfte Strafgerichtspräsident Stephan Gutzwiller gegenüber TeleBasel als "furchtbaren Juristen". Als solche wurden seit Hans Karl Filbinger Juristen bezeichnet, die nach Kriegs-Ende Nazi-Gesetze anwendeten. War es Alders Absicht, Gerichtspräsident Gutzwiller mit Nazis in Verbindung zu bringen, oder wusste er schlicht nicht, wovon er sprach?
16. Juni 2000

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"Verurteilung ist Rechtsbeugung"

Die Aussagen der Graziella Klages über unfreiwilligen Sex in der Zelle wurden ihr seitens der Justiz nicht geglaubt. Ja, es gab Widersprüche, aber auch Erklärungen dafür. Das Strafverfahren gegen den beschuldigten Polizeihauptkommissar wurde eingestellt. Es gab keinen Prozess. Das ist ein gewagtes Ergebnis. Aber im Zweifel wäre der Angeschuldigte vom Gericht freizusprechen gewesen. Aber nun kehrt die Justiz den Spiess um: Das Opfer, das den Beweis im Vorverfahren nicht erbringen konnte, wird angeklagt, es hätte "wider besseres Wissen" den Polizisten der Vergewaltigung bezichtigt. Es kommt zur Verurteilung, obwohl viel für Sex in der Zelle spricht. Aber das Gericht will es nicht wissen. Lädt Zeugen nicht. Lässt ausser Acht, dass die Frau selbst gar nicht von Vergewaltigung sprach, dass das eine erste Einschätzung der Staatsanwältin Melzl war. Das RTL-Interview enthüllt widersprüchliche Gefühle der Frau ihrem Führungsofffizier gegenüber, dem sie in der Haft ausgeliefert war. Sie hat keinen Hass gegen ihn. Das ist psychologisch erklärbar. All das und die Umstände (Schnapsausflug, alleinige Zellenbesuche, "freiwillige Haft") sprechen für Missbrauch der Frau. Jedenfalls ist eine bewusst falsche Anschuldigung nicht bewiesen. Die Frau wurde als Polizeispitzel missbraucht, auch das. Die Verurteilung der Frau ist in diesem Fall Rechtsbeugung. Nicht weil ich nicht Recht bekam als ihr Anwalt, sondern weil ich erstmals spürte, dass die Justiz glaubte, die Ordnungskräfte ohne Rücksicht auf die Sachlage schützen zu müssen. Es ging ja schliesslich gegen den Klages-Clan.


Peter Zihlmann, Anwalt, Basel



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Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

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