Die Justiz in der Region Basel | Strafverfolgung fiel auf durch entschlossene Beschlagnahmung von Duftsäckchen - weniger durch Dynamik im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Eindruck nach aussen: Wo viel Arbeit (Fall Plumey, Kings Club) oder gesellschaftliches Prestige (von Planta) auf dem Spiel steht, sinkt die Lust, zeitgerecht aktiv zu werden. Es fehlen die harten investigativen Ermittler(innen). Und es fehlt auch (im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes) die Oeffentlichkeitsarbeit. Weshalb beschränkte sich die Baselbieter Staatsanwaltschaft im Fall "Cosco" beispielsweise auf ein dürres Communiqué, obschon die Akten einen halben Keller füllen? |
Beat Meyer Stellvertretender Untersuchungsrichter für Organisierte Kriminalität, Baselland | Hat beim ersten Einsatz einer V-Person im Baselbiet versagt und wurde jetzt mit der Suspendierung belegt: Setzte sich klar über den gesetzlichen Rahmen hinweg und suchte Fahndungserfolg mit Hilfe einer Frau, die dem Anforderungsprofil der Strafprozessordnung in keiner Weise entsprach. Natürlich ist Meyer zugute zu halten, dass er mit allen Mitteln ermitteln und wirklich aufklären wollte. Durch die Affäre ist aber ausgekommen, dass er die gesetzlichen Grundlagen, die klar eine vertrauenswürdige Person voraussetzen, missachtet hat. Ein geringer Vorwurf eines Anwalts genügte, dass er das Mandat wegen Befangenheit flugs abgab – ein Eingeständnis höchster Unsicherheit! Meyer hat Vertrauen verspielt und kommt als künftiger Untersuchungsrichter für das heikle Gebiet der Organisierten Kriminalität nicht mehr in Frage. So dachte auch Regierungsrat Andreas Koellreuter und entschied: Meyer muss seinen Stuhl als Ermittler räumen. |
Hans-Rudolf Kuhn Präsident der Ueberweisungsbehörde, Baselland | Hat sich bei Ausbruch der Affäre völlig von der Öffentlichkeit zurückgezogen. Gilt als solider Jurist, zeigte sich in diesem Fall aber auch schmalbrüstig. Hat den V-Einsatz der Graziella Klages zusammen mit Beat Meyer gebilligt und trägt somit fachliche Mitverantwortung am Desaster. Hat ein Wahrnehmungs-Problem in der Öffentlichkeit: Niemand weiss, was die "Ueberweisungsbehörde" (UeB) ist. Kuhn ist seit dem Eklat krankgeschrieben und nicht vernehmungsfähig. Obergerichtspräsident Toni Walter weiss nicht, wo er sich aufhält. Etwas seltsam. Nach unserer Meinung muss Kuhn Verantwortung tragen und auch gehen: Er hat Meyer bei seinen entscheidenden Pannen gedeckt und Toni Walter nicht informiert: Er musste die Affäre aus der Zeitung erfahren. Trat nach langer krankheitsbedingter Absenz als Präsident der UeB zurück. |
Christoph Gysin Statthalter von Waldenburg, und Anne-Kathrin Goldmann Statthalterin von Sissach | Ihnen hatte die Regierung mit dem Auftrittsverbot an der Pressekonferenz der Basler Staatsanwaltschaft vorübergehend einen Maulkorb verpasst. Gysin war für den behaupteten - mehr oder weniger freiwilligen - Sex in der Zelle von Hölstein zuständig, Goldmann übernahm das Erbe von Beat Meyer bezüglich der Verhaftung der drei Beamten der Basler Staatsanwaltschaft. Verfahren gegen zwei Mitarbeiter eingestellt, ein Verfahren ist noch hängig - jenes gegen den Staatsanwalt Utzinger. Statthalter Gysin fand keine Beweise dafür, dass ein Polizist Graziella Klages in einer Hölsteiner Gefängniszelle vergewaltigt hätte. Die ueberweisungsbehörde entschied, das Verfahren einzustellen. Graziella Klages erhob Einspruch. Obergericht lehnte Einspruch am 21. September 1999 ab. |
Andreas Koellreuter Justiz- und Polizeidirektor, Baselland | Hat mit dem Entscheid der Regierung vom 17. November 1998 zur Suspendierung des Stellvertretenden Untersuchungsrichters für Organisierte Kriminalität, Beat Meyer, gezeigt, dass er sich der Tragweite der Affäre bewusst ist. Ein externer Experte soll jetzt untersuchen, ob der Einsatz der Graziella Klages korrekt war oder nicht. Bis dahin, so dürften sich Koellreuter und die Regierung erhoffen, soll sich der Sturm gegen die Baselbieter Justiz gelegt haben. Die Regierung hat mit ihrem Entscheid, dass keine Baselbieter Untersuchungsrichter an der Basler Pressekonferenz auftreten, einen Statthalter und eine Statthalter-Stellvertreterin desavouiert. Die Informationssperre ist unhaltbar und offenbart eher Führungsloskeit in der Baselbieter Justiz als das Gegenteil. Am 18. Dezember 1998 hat er Fehler eingestanden und Beat Meyer aus seinem Ermittleramt wegbefördert. |
Graziella Klages ("Ich wurde in der Zelle vergewaltigt"), V-Frau a.i., angeschuldigt wegen Vermögensdelikten, wohnhaft in Basel-Stadt | Dank dieser zwielichtigen Dame ist der Skandal ins Rollen gekommen. Dank ihr schienen wir zu wissen, - wie Beat Meyer und Hans-Rudolf Kuhn V-Leute auswählen, - wie extensiv Polizei-Inspektoren ihren Ermessens-Spielraum ausreizen, und - dass möglicherweise ein Basler Staatsanwalt selbst zum Dunstkreis des Organisierten Verbrechens hätte gehören können. Graziella Klages hat im zweiten hängigen Betrugsfall ("Transfer") Aussagen gegen ihren Bruder Raffaele gemacht, die ihn belasten. Sie verdient für diesen echt professionell geleisteten Teil ihrer Arbeit einen Verdienstorden der Heiligen Justitia. Der andere Teil ihres Jobs hat gezeigt, dass keine und keiner gefeit ist, von ihr gelegt zu werden. Indem sie nach drei Tagen Kooperation die Fronten wechselte und mit Alder zusammen bei der Basler Staatsanwaltschaft antrabte, geriet Beat Meyer unter starken Handlungszwang. Die Substanz ihrer Aussagen aber war nichts wert. So konnte der behauptete mehrfach erzwungene Sex in der Hölsteiner U-Haft-Zelle nicht bewiesen werden. Die Ueberweisungsbehörde stellte deshalb das Verfahren gegen den angeprangerten Polizisten ein. Frau Klages legte Rekurs ein, den das Baselbieter Obergericht am 21. September 1999 ablehnte. Anfang Januar 2000 erhob die Basler Staatsanwaltschaft Klage wegen falscher Anschuldigung, falscher Zeugenaussage und Freiheitsberaubung gegen Graziella Klages. Am 16. Juni 2000 wurde sie vom Basler Strafgericht deswegen zu 12 Monaten Gefängnis bedingt und Zahlung einer Genugtuungssumme von 5'000 Franken verurteilt. War schon 1998 wegen falscher Anschuldigung zu fünf Tagen bedingt verurteilt worden. Reichte am 27. April 2000 beim Statthalteramt Waldenburg Klage wegen Freiheitsberaubung gegen den ehemaligen Untersuchungsrichter Beat Meyer und gegen den Polizisten ein, den Sie ohne Beweis der mehrfachen Vergewaltigung beschuldigt hatte. - Wurde am 22. November 2000 im "Transfer"-Fall zu fünf Monaten und 25 Tagen bedingt verurteilt. Am 15. März 2001 stellt die Baselbieter Staatsanwaltschaft das von Graziella Klages angestrengte Verfahren wegen Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung ein. Gegen diesen Entscheid hat Klages-Verteidiger Peter Zihlmann Beschwerde beim Verfahrensgericht eingereicht. Am 4. Mai 2001 erschien Graziella Klages nicht an der Verhandlung vor Appellationsgericht, an das sie gegen die erstinstanzliche Verurteilung wegen Falschanschuldigung Rekurs eingereicht hatte. Weil sie der Verhandlung unentschuldigt fernblieb, gilt ihre Appellation laut BaZ "durch Verzicht als dahingefallen". An der Verhandlung wäre eine Gegenüberstellung von Graziella Klages und dem beschuldigten Polizisten vorgesehen gewesen. |
Beat Alder "Blick"-Enthüllungs-Journalist a. D. und Graziellas Mann der ersten Stunde | Wo Beat Alder auftrumpft, zittern die Wände - selbst in der Staatsanwaltschaft an der Heuwaage! Bolzte deftige Stories mit noch deftigeren Schlagzeilen, denen die meisten hinterher rannten. Betrieb anwaltschaftlichen Journalismus durch totale Identifikation mit Graziella Klages, haute sie dann aber als "Lügnerin" in die Pfanne, als ihre These zu wanken begann. Hat immerhin dem Journalismus einen Dienst erwiesen - als abschreckendes Musterbeispiel. Erhielt von Chef-Staatsanwalt Hug ein fragwürdiges Hausverbot. Nein, Beat A. gehört nicht vor den Presserat (wie es die "Basler Zeitung" verlangte), sondern an einen Job, der seinem Verantwortungspotenzial entspricht. Erhob an einer von ihm organisierten Pressekonferenz ohne Zustimmung der Redaktion scharfe Vorwürfe an Chefankläger Thomas Hug. Durch "Blick"-Chefredaktion am 20. November 1998 fristlos entlassen. Betreibt heute in Kooperation mit "Basel Online", das auch mit dem "Regionaljournal Basel" von Schweizer Radio DRS in kommerzieller Beziehung steht, den Internet-Dienst "Netzpress". Eine Kooperation besteht unter anderem ebenso mit dem Online-Dienst "Rol 3". Zudem fungierte Alder als Schweizer Geschäftsführer der Online-Werbefirma Firma "adMaster", bis er von B. Ae. in dieser Funktion abgelöst wurde. Alder wurde am 14. Januar 2000 vom Basler Strafgericht wegen versuchter Nötigung als "Blick"-Reporter zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Am 8. Dezember 2000 bestätigte das Basler Appellationsgericht die Strafe. - Scheut sich auch nach Einstellung aller Verfahren gegen die drei Justizbeamten nicht, mit dem verbalen Zweihänder auf den Ersten Basler Staatsanwalt Thomas Hug einzudreschen, obschon Alder aggressiv falsche Behauptungen ("Basler Justiz in Mafia-Hand") als Tatsachen in die Zeitungen setzte und sich damit für den Lauf der Dinge mitverantwortlich machte. Bezeichnete Strafgerichtspräsident Stephan Gutzwiller nach dem Urteil gegen Graziella Klages (falsche Anschuldigungen) gegenüber TeleBasel als "furchtbaren Juristen". Dieser Begriff stellt die Beziehung von Richtern mit dem Nazi-Regime her. |
Peter Kleiber ex Chefredaktor Birsigtal-Bote | Ist nach Beat Alder und Felix Anderwerth von Tele Basel (er publizierte den Namen jenes Polizisten, der Graziella Klages angeblich vergewaltigt haben soll) das dritte Journalisten-Opfer, das die Affäre bisher forderte. Kleiber, einst Büro- und Arbeitskollege von Alder ("Büro 88", "Basler Bebbi") behauptete unter Berufung auf zweifelhafte Quellen, ein Baselbieter Polizist habe sich während der erfolglosen Suche nach Raffaele Klages am Strand von Santo Domingo erholt. Diese Behauptung wurde von der Baselbieter Polizeidirektion entrüstet als unwahr zurückgewiesen. Auch hatte der Chefredaktor des Gemeinde-Anzeigers behauptet, im Fall Cosco seien wichtige Akten verschwunden. Kleiber, ehemaliger "Blick"-Journalist, wurde am 1. Februar 1999 durch die Verlegerin Cratander AG fristlos entlassen. Cratander-VR-Präsident Hans-Rudolf Feigenwinter: "Eine katastrophale journalistische Fehlleistung." Arbeitet seither in der "Netzpress"-Redaktion. |
Peter Zihlmann Basler Anwalt, Justizkritiker, Verteidiger von Graziella Klages | Zweifelhafte Auftritte des "Strafrechts-Kritikers" vor der Presse, nicht zuletzt um PR für sein neustes Buch zu machen. Verteidigte "Blick"-Reporter Alder (Zihlmann: "Ein sehr charakterfester Mensch") mit dem bizarren Argument, der habe nichts mehr als die These des Baselbieter Untersuchungsrichters Meyer verbreitet. Trat als Verteidiger von Graziella Klages im Strafprozess vom 15./16. Juni 2000 wegen falscher Anschuldigung, falscher Zeugenaussagen und Freiheitsberaubung auf. Warnte dabei vor "faschistoiden Zuständen" in der Justiz und der Vorführung einer "Hexenverbrennung mit modernen Mitteln". |
Polizist S. Betreuer von Häftling Graziella Klages, Baselland | Hat die Halbwelt-Dame in der Zelle nach Überzeugung des Basler Strafgerichts nicht vergewaltigt, offen bleibt, wie weit er sich mit Zustimmung der ihm anvertrauten Dame an Graziella K. heran gemacht hat. Zumindest Kosewörter sollen ausgetauscht worden sein. Jedenfalls brachten die Ermittlungen keine weitergehenden Indizien zutage. Auch der vorhandene Alarmknopf in der Zelle hat Graziella K. nicht betätigt, um die angebliche "Vergewaltigung" zu melden. Polizist gilt als rehabilitiert - trotz eines etwas amtsunüblichen Besuchs einer Schnapsbrennerei vom 29. Oktober 1998 in Arisdorf im Begleitung von Graziella K. Ihr Verfahren gegen Polizist S. wurde eingestellt und die Einstellung im September 1999 vom Obergericht bestätigt. Erhielt vom Kanton Baselland eine Genugtuungssumme von 20'000 Franken zugesprochen. Verlangte von Graziella Klages zusätzliche 15'000 Franken, das Basler Strafgericht sprach ihm 5'000 Franken zu. |
Raffaele Klages zu Gefängnisstrafe verurteilt und abgetaucht | Ein schwerer Bursche, mit David Lopez verheiratet. War bis zur freiwilligen Rückkehr in die Schweiz mit Kollege B. Ae. auf der Flucht in der Dominikanischen Republik, dem Heimatland seiner Gattin. War von der Baselbieter Justiz wegen Betrugs und Urkundenfälschung international zur Haft ausgeschrieben worden. War Hauptangeklagter im Betrugsfall "Cosco", der die regionale Justiz geraume Zeit in Atem hielt. Fasste dabei eine Gefängnisstrafe von 4 1/4 Jahren. Ebenfalls verwickelt in einen neuen Fall von Vermögensdelikten ("Transfer"), bei dem es um Millionenbetrug geht. In beiden Fällen hat Beat Meyer ermittelt, bis er seines Postens enthoben wurde. Vertrauter von Willy W. Deck - dem agilen Paragrafen-Schreck der Basler Justiz. Wurde am 22. November 2000 im "Transfer"-Fall als Hauptangeklagter zu 2 1/4 Jahren Gefängnis bedingt verurteilt. Erschien am 10. Dezember 2001 nicht zu der von ihm angestrengten Appellationsverhandlung zum "Transfer"-Fall vor Obergericht. Aufenthaltsort unbekannt. War international zur Fahndung ausgeschrieben. Am 17. Mai 2002 berichtete die "Basellandschaftliche Zeitung", Klages werde seine Rest-Zuchthausstrafe von knapp vier Jahren "voraussichtlich nicht absitzen müssen – zumindest nicht in der Schweiz". Grund: Er liess sich durch seinen leiblichen Vater offiziell als Sohn anerkennen, wodurch er nicht nur die italienische Staatsbürgerschaft erlangte, sondern auch einen neuen Namen: Raffaele K. Seither lebe er "unbehelligt" auf Sardinien. |
B. Ae. ehemaliger Klages-Freund | Zählt als ehemaliger Freund von Raffaele Klages zum Umfeld der sog. Justiz-Affäre. Tauchte mit Klages nach Santo Domingo ab und liess sich dort mit Klages filmen (TV DRS). Zum Zeitpunkt dieses Aufenthalts sei dann "die Medientrommel gerührt" worden. "Und dies veranlasste mich dazu, nicht in die Schweiz zurückzukehren." War im Herbst 1998 mit Klages im Kleinbasel unterwegs und schlug "aus nichtigem Anlass" (BaZ-Gerichtsberichterstattung) einen Velofahrer spitalreif. Figurierte gemäss Impressum vom 20. Juni 2000 als Marketing- und Sales-Manager in Alders "Netzpress". Demgegenüber pocht Alder darauf, B. Ae. sei "seit 30. März 2000 nicht mehr Marketingleiter der Firma Internet Medien AG und somit auch nicht von netzpress". Das Impressum sei "nicht aktuell". Ae. bestritt, zu den Angeschuldigten im "Transfer"-Fall zu zählen, bei dem die Baselbieter Untersuchungsbehörden zu Vermögensdelikten in Millionenhöhe ermitteln. Dies ist nachweislich gelogen: In Wahrheit wurde Ae. durch das Baselbieter Strafgericht am 22. November 2000 im "Transfer"-Fall wegen mehrfacher Veruntreuung, Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten zu 14 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Muss aber wegen zweier Vorstrafen (Landfriedensbruch und Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz) 16 Monate ins Gefängnis. Distanziert sich heute vom Klages-Umfeld, gelobt Besserung. Laut "Netzticker" vom Februar 2001 wird Ae. "neuer CEO des Werbevermarkters AdMaster Schweiz in Basel". Er löse in dieser Funktion Beat Alder ab, der sich künftig "auf seine Internet Medien AG konzentrieren wolle". Verabschiedete sich per Ende August 2001 von AdMaster, um sich "neuen Herausforderungen zu stellen". Das Obergericht sprach den Angeklagten am 11. Dezember 2001 zwar der mehrfachen Veruntreuung und Unterdrückung von Urkunden für schuldig, verkürzte aber die Gefängnisstrafe im "Transfer"-Fall von 14 auf neun Monate. Zudem muss er laut BaZ zwei bedingte Vorstrafen von zusammen 16 Monaten nicht absitzen. Ebenso wurde er vom Vorwurf des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgsetz freigesprochen. Das Gericht stellte für den Angeklagten günstige Prognosen. Er lebe heute in "stabilen beruflichen und familiären Verhältnissen". |
Judith Melzl Staatsanwältin und Expertin für Sexualdelikte, Basel-Stadt führte erste Einvernahme mit Graziella Klages | Muss sich hinterher die Nase reiben - eine gute hatte sie diesmal nicht. Die eiserne Lady der Basler Justiz befand die Story, die ihr Graziella K. fünfeinhalb Stunden lang aufgetischt hatte, für gut und glaubwürdig. Ihr Urteil war mitentscheidend dafür, dass die Baselbieter Polizisten in ihrer Büro-Nachbarschaft drei Mitarbeiter packten und dorthin spedierten, wo diese üblicherweise andere verwahren. Hat Frau Melzl vor der ominösen Sitzung keine Informationen über Graziella eingeholt und darum auch nicht festgestellt, dass sie eng mit Willy Deck zusammenarbeitete und möglicherweise mit der Justiz mehr im Sinne hatte, als ihr bloss sachdienliche Hinweise zu geben. |
Thomas Hug Erster Staatsanwalt, Basel-Stadt | Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, hält er seine drei Mitarbeiter für unschuldig. Die korrekte Haltung des Chefs! Hat am 17. November 1998 mit seiner Geschäftsleitung in corpore zurückgeschlagen: "Der Berg hat ein Mäuslein geboren." Kritisierte Beat Meyers "unprofessionelles" und "dilettantisches" Vorgehen. Musste trotz meisterhaft inszenierten Befreiungsschlags zugeben, dass sein Staatsanwalt Dominik Utzinger mit seiner Ermittlungsgier im Milieu weiter ging als die Polizei erlaubt. Erscheint insgesamt aber klar rehabilitiert: Die Verhaftung seiner drei Mitarbeiter war gemäss den realen Voraussetzungen und nach aktuellem Wissensstand nicht angebracht. Unhaltbar war der Ausschluss Alders aus der Pressekonferenz vom 17. November 1998: Strafe durch Informations-Entzug war noch nie ein taugliches Rezept. - Sah sich nach Einstellung aller Verfahren gegen die drei Mitarbeiter heftiger Kritik durch deren Anwälte ausgesetzt. Parierte sie mit dem Argument, alles andere wäre als Behinderung einer strafrechtlichen Untersuchung interpretiert worden. |
Toni Walter ehem. Obergerichtspräsident Baselland | Bewies eine unheimliche Einsteck-Toleranz. Stellt sich bis zum Abwinken hinter seine Beamten. Erfuhr aus der Zeitung von der Affäre. Wurde in den heissen Phasen von Hans-Rudolf Kuhn nicht konsultiert. Liess die scharfen Kritik-Salven der Basler Staatsanwälte unbeantwortet ("wir sind verantwortlich für das, was im Baselbiet falsch gelaufen ist"). Hält vorläufig an Kuhn fest - mit einem einzigen guten Grund: Keine Massnahmen, bevor nicht mit ihm gesprochen wurde. Und Kuhn ist bis Ende Jahr krank geschrieben. Bisher einzige Massnahmen: Neue Weisungen. |
Günter Stratenwerth emeritierter Basler Strafrechts-Professor | Ihn hat die Baselbieter Regierung beauftragt, die Ermittlungspannen um Untersuchungsrichter Beat Meyer zu untersuchen. Nahm die Arbeit am 20. November 1998 auf. Die Öffentlichkeit werde "zu gegebener Zeit" informiert, hält die Regierung fest. Sprach mit insgesamt 10 Personen. Am 18. Dezember war es so weit: Präsentation seiner Erkenntnisse. Fazit: Fehler, Mängel, ja ein Gesetzesverstoss, aber keine gravierenden Verletzungen rechtsstaatlicher Grundsätze. Kernsatz: "Bei keinem der festgestellten Fehlentscheide oder Versäumnisse handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoss gegen rechtsstaatliche Grundsätze." |
Drei Beamte der Basler Staatsanwaltschaft | Staatsanwalt Dominik Utzinger hatte die Nase etwas weit im Milieu. Sex und Drogen als Entgelt für vertrauliche Fahndungs-Information konnten ihm aber nicht nachgewiesen werden. Hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile verlassen. Ein ebenfalls verhafteter Detektiv ist wieder im Amt. Das eigentliche Opfer der sogenannten "Basler Justiz-Affäre" ist ein 57jähriger Kriminalkommissär, der die ungerechtfertigten Anschuldigungen samt Verhaftung psychisch nicht durchstand. Er wurde am 14. September 1999 durch die Basler Regierung - unter Verdankung seines Wirkens und mit Hinweis, dass ihn kein Verschulden trifft - offiziell in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Geriet durch ein irreführendes rechtsmedizinischen Gutachten zusätzlich unter falschen Verdacht, Kokain konsumiert zu haben. Das Verfahren gegen ex-Staatsanwalt Utzinger wurde am 15. Januar 2000 eingestellt. Der Staatsanwalt, so die Ueberweisungsbehörde in einem Communiqué, "hat sich in keiner Weise etwas zu Schulden kommen lassen". |