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Anton Lauber trauert immer noch dem gescheiterten Gemeinderegionen-Gesetz nach.

Gemeindefusionen im Baselbiet: Regierung weist schon einmal den Weg

Regierungsrat Anton Lauber ist nach dem gescheiterten Gemeinderegionen-Gesetz wieder bereit, über Zusammenschlüsse zu diskutieren. Er wartet jedoch auf einen Auftrag des Landrats.


Von Thomas Gubler


Lange hat sich die Baselbieter Kantonsregierung mit dem zuständigen Direktionsvorsteher Anton Lauber Zeit gelassen, um die Interpellation des Laufner SP-Landrats Linard Candreia vom 8. Juni 2023 zum Thema Gemeindefusionen zu beantworten. Doch nun liegt die Antwort vor. Und sie kann sich sehen lassen. Das Dokument umfasst acht Seiten und hat fast schon den Charakter einer Auslegeordnung. 

Darin wird alles dargelegt, was bisher an interkommunaler und regionaler Zusammenarbeit im Kanton erfolgt ist. Und obschon sich die Kantonsregierung mit Ratschlägen zurückhält, die Initiative für Fusionen klar bei den Gemeinden verortet, legt sie immerhin eine Analyse des Ist-Zustands vor. Sie zeigt mögliche Auswege aus der Situation, die nach dem Scheitern der Fusion von Arisdorf mit Hersberg etwas verfahren ist.

Deutlich in der Analyse

So unterscheidet die Regierung bei den Problembereichen der Gemeinden klar zwischen demjenigen der Aufgabenerfüllung und dem der Besetzung von Behörden. Sie gelangt dabei zu folgendem Schluss: "Während den Gemeinden zur Aufgabenerfüllung diverse Möglichkeiten zur Verfügung stehen und diese Aufgaben auch im Verbund erfüllt werden können, kommt man, wann immer Behörden nicht mehr besetzt werden können, nicht um die Diskussion über Gemeindezusammenschlüsse herum." Ja, die Regierung wird an anderem Ort sogar noch deutlicher, wenn sie schreibt, dass im Falle von nicht gehörig besetzten Behörden "es längerfristig keine Alternative zu Gemeindefusionen gibt".

Die Möglichkeiten des Kantons, eine Fusion zu unterstützen, erachtet sie vor dem Hintergrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jedoch als "begrenzt". Diese beschränkten sich auf Koordination- und Vorbereitungsarbeiten. Eine aktive Rolle oder gar finanzielle Anreize seien nicht möglich. Dies, weil der Landrat 2017 auf eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung, das sogenannte Gemeinderegionen-Gesetz, gar nicht erst eingetreten sei. Auch habe er die Motion von SP-Landrätin Bianca Maag-Streit mit der Forderung nach einer Anschubfinanzierung für Regionen abgelehnt.

 

Regierung nimmt Landrat in die Pflicht

 

Um an diesem Zustand etwas zu ändern, müsste sich nach Ansicht der Regierung zuerst der Landrat bewegen und der Exekutive einen Auftrag erteilen. Dann aber wäre sie freilich bereit, "die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, um fusionswillige Gemeinden finanziell und inhaltlich zu unterstützen". Und zwar mit einer Vorlage zur Revision des Gemeindegesetzes.

 

"Wir sind jetzt wieder startbereit": Linard Candreia. © Foto ZVG

Linard Candreia regt in seiner Interpellation eine Arbeitsgruppe Gemeindefusion an. Die Regierung verweist in ihrer Stellungnahme auf damalige Vorhaben im gescheiterten Gemeinderegionen-Gesetz und hält fest, dass eine Arbeitsgruppe "ohne einen anderslautenden politischen Beschluss des Gesetzgebers" für sie kein Thema sei.

 

Interpellant Candreia zeigt sich weitgehend zufrieden

 

Interpellant Linard Candreia würdigt gegenüber OnlineReports die Arbeit der Regierung. Diese habe sich bemüht, das heikle Thema umfassend zu beleuchten, sagt er. "Die Interpellationsantwort ist fast schon ein Basispapier für die weiteren Schritte." 

Allerdings, so der SP-Politiker weiter, dürfte der Kanton durchaus noch mehr in die Offensive gehen und als Ideenlieferant auftreten. "Der Umstand, dass primär das Parlament gefragt ist, kann nicht bedeuten, dass die Regierung Jahre nach dem Scheitern des Gemeinderegionen-Gesetzes nicht auch aktiv werden kann." Man dürfe in dieser Frage nicht einfach aus einer Enttäuschung heraus nur zuwarten.

Generell ist Candreia mit der Interpellationsantwort aber zufrieden. Die Voraussetzungen für eine Diskussion im Ratsplenum und für weitere Schritte seien damit gegeben. "Wir sind jetzt wieder startbereit. Und der Landrat ist in der Pflicht", sagt er.

Dem Landrat bietet sich vielleicht schon bald die Möglichkeit für einen nächsten Schritt in der Erfüllung seiner Pflicht – mit einem Ja zum Vorstoss der Mitte, der fusionswillige Gemeinden unterstützen möchte. 

24. Januar 2024

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