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Gundeli-Hinterhof wird überbaut: Petition ist erledigt

Die Petitionskommission des Basler Grossen Rates empfiehlt, die im Juli eingereichte Petition zur Erhaltung des Hinterhofs Gundeldingerstrasse 430 als erledigt zu betrachten.
Basel, 8. Dezember 2015

Damit wird der Weg frei, das denkmalgeschützte Doppel-Haus an der Gundeldingerstrasse 428/430 zu renovieren und den Hinterhof des Hauses 430 mit einem modernen Wohnhaus zu verbauen.

Damit findet auch eine mehrjährige skurrile Geschichte um einen Investor ein Ende, der das Doppelhaus durch eine Neubau ersetzen wollte, um eine aufgeschreckte Anwohnerschaft, die die Unterschutzstellung der Liegenschaften forderte, sowie die Aufnahme besagter Liegenschaften ins Inventar der denkmalgeschützten Bauten.

Unabhängigkeit der Behörden in Frage gestellt

Allerdings ging die Rechnung der Anwohnerschaft nicht auf – im Gegenteil. Die Liegenschaft wird zwar nicht abgerissen, dafür wird der Hinterhof überbaut. Nachdem Einsprachen und Rekurse der Anwohnerschaft abgelehnt wurden, versuchte diese, mit einer Petition ein letztes Mal auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Sie verlangte darin den Erhalt des Hinterhofes der Gundeldingerstrasse 430 sowie generell den Erhalt wertvoller Grünfläche. Sie forderte weiter, dass das Stadtbild nicht um jeden Preis verdichtet werde.

Wie im jetzt veröffentlichten Bericht der Petitionskommission an den Grossen Rat zu lesen ist, stellten die Vertreterinnen der Petentschaft vorgängig unter anderem die Unabhängigkeit der Behörden beim Unterschutzstellungs- und Baubewilligungsentscheid in Frage: Das Doppelhaus sei nur unter Schutz gestellt worden, weil im Gegenzug der Hinterhof überbaut werden dürfe. Ansonsten hätte der Investor ausbezahlt werden müssen.

Zudem sei die Baubewilligung für einen Neu- und Anbau im Hinterhof, inklusive Bewilligung des Ausnahmeantrags in Abweichung des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) durch Hans Peter Wessels, den Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements, nicht korrekt zustande gekommen. Sie bemängeln an der Ausnahmebewilligung, dass damit die vorgeschriebene Grünfäche unterschritten werden dürfe, und weisen weiter darauf hin, dass die erteilte Ausnahmebewilligung der zur Zeit laufenden Aktion "Grün- und Freiraumkonzept für das Gundeldingerquartier" des BVD widerspreche.

Politische Diskussion angeregt

Immerhin regt Petitionspräsidentin Brigitta Gerber in ihren Erwägungen im Bericht der Kommission an, auf politischer Ebene zu diskutieren, inwiefern sich das verdichtete Bauen und das Überbauen von Hinterhöfen widersprechen und die Vorschriften betreffend Grünanteil in Hinterhöfen zu überdenken. Es bleibt abzuwarten, ob die Grünen das Thema Ausnahmenbewilligung in der Bau- und Raumplanungskommission thematisieren werden – so wie dies Grossrätin Mirjam Balmer die Initiantinnen auf deren Anfrage wissen liess.




Weiterführende Links:
- Ein geplanter Neubau steht quer im Grünen


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langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

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