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Online-Verleumdung: Zwei Jahre für den "Lehrer H."

Das Basler Strafgericht sprach heute Freitagabend sein Urteil im Fall eines äusserst gravierenden Falls von Internet-Stalking: Ein heute 54-jähriger ex-Lehrer wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Basel, 6. Februar 2015

Das Gericht sprach den früher im Basler Brunnmatt-Schulhaus tätigen "Lehrer H." (so sein Pseudonym) wegen Verleumdung, falscher Anschuldigung und harter Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ausserdem muss er eine Parteientschädigung von 8'900 Franken an Regierungsrat Christoph Eymann, die Verfahrenskosten in Höhe von 41'300 Franken und eine Urteilsgebühr von 6'000 Franken zahlen. Im Falle einer Berufung oder einer schriftlichen Urteilsbegründung werden nochmals 9'000 Franken fällig.

Sofortige Fahndung: Zwölf Wochen Sicherheitshaft

Ausserem verfügte das Gericht eine ab sofort geltende Sicherheitshaft von zwölf Wochen, die bei Bedarf verlängert werden kann. Die grösste Erleichterung für die Betroffenen dürfte sein, dass der Angeklagte unter Strafandrohung und unter polizeilicher Aufsicht alle verleumderischen Blog-, Facebook- und YouTube-Channels löschen oder deren Löschung beantragen muss. Falls beim Betroffenen eine Verschlechterung eintritt, stellte das Gericht auch eine "stationäre Massnahme" in Aussicht. In Bezug auf Verleumdungen auf dem Blog "advocatus" und der Irreführung der Rechtspflege erfolgte ein Freispruch.

Gerichtspräsident Lucius Hagemann ortete beim ex-Lehrer "absurde Komplottvorstellungen", seine Blog-Einträge mit einer "beispiellosen Flut von Verleumdungen" seien für die Betroffenen "extrem belastend". Die Prognose sei aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens und der "ausgesprochen querulatorischen Veranlagung" des Bloggers "ungünstig". Staatsanwältin Eva Eichenberger zeigte sich mit dem Strafmass, das ein halbes Jahr unter ihrem Antrag liegt, zufrieden.

Der Angeklagte und auch sein Pflichtverteidiger David Schnyder waren zur Urteilsverkündung nicht erschienen. Der Fall um den Lehrer "Peter H." dürfte aber noch nicht abgeschlossen sein: Auch die neueren Blog-Einträge, die im jetzigen Verfahren noch nicht berücksichtigt sind, könnten ein neues Strafverfahren auslösen.

Massivste Rufschädigungen

Der Verurteilte, der nach einem langen Konflikt mit seiner Vorgesetzten und den Schulbehörden wegen "schwerer Pflichtverletzung" im September 2008 entlassen worden war, hatte meist anonym massive Rufschädigungen begangen: In zahllosen Internet-Blogs verleumdete er Rektoratspersonen, Psychiater, Bildungbeamte, Justizpersonen, Regierungsräte und Journalisten mit vollem Namen, versteckte sich als Urheber aber meist hinter Pseudonymen wie "Lehrer H" oder "Hans Muster".

Unter den Personen, die er ins Visier nahm und in Blog-, YouTube- oder Facebookseiten systematsich diskreditierte, befinden sich auch Erziehungsdirektor Christoph Eymann, die ermittelnde Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann, der den Prozess gegen "Lehrer H." führte. Fast schien es so, als wolle er bewusst direkt in seine Strafverfolgung involvierte Personen diffamieren, um daraus Befangenheiten abzuleiten und so das Rechtssystem lahmzulegen.




Weiterführende Links:
- Staatsanwältin verlangt 2,5 Jahre unbedingt für ex-Lehrer
- Verleumdung staatlicher Amtsträger: ex-Lehrer angeklagt


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