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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch


Wie aus der Verführung eine "Vergewaltigung" wurde

Liestal, 31. Januar 2024

Welche juristischen Konsequenzen eine falsche Anschuldigung haben kann, musste am Mittwoch eine Marokkanerin vor dem Baselbieter Kantonsgericht erfahren.

 

Nach einem hässlichen Familienstreit hatte die 41-Jährige ihren damaligen 55-jährigen Schweizer Ehemann aus einer Baselbieter Agglomerationsgemeinde bezichtigt, er habe sie im Januar 2018 innerhalb von fünf Tagen zweimal vergewaltigt. Sie zeigte ihn darauf auf dem Polizeiposten Muttenz unter diesem Vorwurf an.

 

Allerdings kam sie damit nicht weit. Der angebliche Vergewaltiger liess an beiden fraglichen Treffen sein Handy-Tonband laufen. Die Aufnahmen zeigten klar, dass dabei kein Sex stattgefunden hatte. Hingegen war es zwischen diesen beiden Terminen zu Geschlechtsverkehr gekommen, aber einvernehmlich – wenn nicht gar als Folge der fraulichen Verführung.

Es bleibt bei zehn Monaten bedingt

Nun drehte der zu Unrecht Beschuldigte den Spiess um. Er klagte seine Frau, die getrennt von ihm lebt, wegen falscher Anschuldigung ein. Das Strafgericht verurteilte die Frau und Mutter eines gemeinsamen Sohnes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Diesem Urteil schloss sich die strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts am Mittwoch an. In seiner Begründung hielt Präsident Enrico Rosa fest, die Vergewaltiguns-Vorwürfe seien "frei erfunden", alle Anschuldigungen "unwahr", ihr früherer Ehemann sei "unschuldig". Im Verlauf des Verfahrens hätten sich "keinerlei Hinweise auf strafbare Handlungen" ergeben.

Die Klägerin erschien auch deshalb unglaubwürdig, weil sie während der Ermittlungen mit den Daten der angeblichen Gesetzesverletzung ein Durcheinander bekam und auch einmal von nur einer Vergewaltigung sprach.

Teure Lügen

Dass sie ihren Ex-Mann mit falschen Behauptungen der Justiz ausliefern wollte, kommt sie jetzt teuer zu stehen. Neben der bedingten Freiheitsstrafe bleiben an ihr laut Urteil Kosten, Anwaltshonorare und Entschädigungen von weit über 20'000 Franken hängen.

Richter Rosa, der über beträchtliche Strecken formaljuristisch argumentierte, redete der Mutter von inzwischen bald vier Kindern ins Gewissen, künftig dringend von falschen Anschuldigungen abzusehen: "Dann gäbe es eine unbedingte Strafe."

Vor Gerichtsgebäude zusammengeschlagen

Ein weiterer Aspekt dieser Familien-Tragödie betrifft den ersten aus einer früheren Beziehung in Marokko stammenden Sohn der Beklagten. Er hatte seinen Stiefvater nach dem erstinstanzlichen Urteil gegen seine Mutter vor dem Gerichtsgebäude in Muttenz zusammengeschlagen. Der durchtrainierte Kampfsportler wollte sich per Fautschlag ins Gesicht für seine Mutter rächen.

Den heute 20-Jährigen verurteilte das Basler Strafgericht vergangenes Jahr wegen sexueller Delikte – darunter auch Vergewaltigungen – von drei jungen Frauen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren zu drei Jahren Gefängnis, die Hälfte davon unbedingt. Das Gericht erteilte ihm zudem ein Landesverweis von zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann erhob Beschwerde.




Weiterführende Links:
- Der fatale Faustschlag des Stiefsohns vor dem Muttenzer Gerichtsgebäude
- Tonband des "Vergewaltigers" machte aus "Vergewaltigter" eine Angeklagte
- Vergewaltigung: Marokkaner zieht Strafgerichts-Urteil weiter


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