© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch
Tonband des "Vergewaltigers" machte aus "Vergewaltigter" eine AngeklagteHeimliche Aufzeichnung bringt Ex-Frau wegen Falschanschuldigung vors Baselbieter Strafgericht Von Peter Knechtli Ein heute 55-jähriger Schweizer aus dem Unterbaselbiet wurde von seiner heute 39-jährigen Ex-Frau per Strafanzeige der Vergewaltigung bezichtigt. Doch bald steht sie selbst vor Gericht: Der vermeintliche Täter liess in der fraglichen Zeit illegal ein Tonband laufen, das ihn nun entlastet. Damals in Marrakesch war es so etwas wie Liebe auf den ersten Blick: Der Mann verliebte sich in die verheiratete Marokkanerin. Sie liess sich scheiden, zog in die Schweiz zu ihrem Mann. Nach einigen Jahren – das Paar hatte inzwischen einen Sohn – begann die Beziehung zu kriseln. Es kam zur Trennung,
Unmittelbar bevor sich der Mann zur Scheidung entschloss, kam es am 23. und am 28. Januar 2018 zu zwei Treffen der Eheleute. Gut einen Monat später, am 12. März, erstattete die Frau auf den Polizeiposten Muttenz Strafanzeige. Ihr Vorwurf: Vergewaltigung. "Er zwingt mich, mit ihm zu schlafen, Sex zu haben."
Pascal Pilet, stellvertretender Leitender Staatsanwalt, hält in seiner Anklageschrift fest: "In Wirklichkeit haben an diesen Abenden tatsächlich sexuelle Handlungen zwischen den beiden stattgefunden, diese waren jedoch stets einvernehmlich." Der von seiner Ex-Frau Angeschuldigte bestreitet energisch, dass es zu diesen "Handlungen" gekommen sei.
Darum bringt der Ankläger nun Mitte März die Frau und nicht den Mann vor Gericht. Grund: Falsche Anschuldigung. Die angeklagte Frau, so der Antrag, soll zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt werden.
Wie der Staatsanwalt zu seiner Meinung kommt, steht nicht in der Anklageschrift. Hingegen belegen Dokumente, dass der beschuldigte Mann an beiden Tagen insgesamt zehn Stunden der angeblichen Vergewaltigung mit seinem iPhone ohne Wissen und Einverständnis seiner Partnerin aufgenommen hat. Das war illegal, was wegen "unbefugtem Aufnahmen von Gesprächen" auch eine Busse zur Folge hatte. Aber ein erzwungener sexueller Übergriff ist daraus nicht erhörbar.
Dies legt auch den klaren Schluss nahe, dass die Tonband-Aufnahmen als Beweismittel den Staatsanwalt zur Anklage gegen die Frau bewogen haben.
Plötzlich "im Datum geirrt"
Ihr Verteidiger forderte zudem die Anhörung einer mit dem Fall betrauten Polizistin: Der Ex-Mann habe offenbar auf die freie Meinungsfindung der Beschuldigten eingewirkt, was die Polizistin bewogen hatte, die Ex-Ehefrau "zu einer Anzeige zu ermuntern".
Der Staatsanwalt mag aber weder an eine Datums-Verwechslung glauben noch den behaupteten Einfluss der Polizistin als relevant hinnehmen. Es sei klar, dass eine Anzeige nicht wider besseres Wissen eingereicht werden dürfe, und in einer Einvernahme nicht wider besseres Wissen falsche Aussagen gemacht werden dürften. Artikel gefallen? 21. Januar 2022
|
dem Basler Wahlkampf zu tun? |
Reaktionen |
Gemeinde Füllinsdorf zieht
die Einsprache zurück
Jenische und Sinti bekommen im Baselbiet einen Standplatz.
Die Basler Schulen
bekommen neu Förderklassen
Nach dem Hilferuf von Lehrkräften macht die Politik einen Schritt in Richtung Separation.
Reaktionen |
Der Drahtesel macht
dem Velo-Traktor Platz
Ist ein Velo noch ein Velo? Zweifel sind angebracht – eine Glosse.
Reaktionen |
Touche ma bouche sagt
nach 28 Jahren "Aadie"
Im Abschiedsinterview blicken Daniel Buser
und Roland Suter zurück – und nach vorne.
"Zu Fuss gen Süden":
Das Buch von Linard Candreia
Der frühere SP-Landrat ist in den vergangenen Jahren durch die Schweiz gewandert.
Letzte Chance für den
Naturpark Baselbiet
Bis Ende Jahr entscheiden die Gemeinden
über das Schicksal des Projekts.
Reaktionen |
TikTok-Drämmlerin:
BVB ziehen Schraube an
Direktor Bruno Stehrenberger wendet
sich an seine Mitarbeitenden.
Wagenführerin filmt für
TikTok – während der Fahrt
Die Social-Media-Selbstinszenierung sorgt für Ärger im eigenen Berufsstand.
Video: BVB pfeifen singende Drämmlerin zurück |
Ist die Pauluskirche
vom Spalentor inspiriert?
Gastbeitrag zur verblüffenden Ähnlichkeit der beiden Basler Wahrzeichen.
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.