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Staatsanwalt will 6 3/4 Jahre für Bruno Fridez

Im Prozess um einen 70-Millionen-Anlagebetrug vor dem Basler Strafgericht fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 6 3/4 Jahren für Bruno Fridez. Der Angeklagte wurde unmittelbar nach dem Plädoyer des Staatsanwalts verhaftet.
Basel, 21. September 2009

Es war mit 162 Seiten das mit Abstand längste Plädoyer, das Lukas Schaub, Leiter der Abteilung für Wirtschaftsdelikte, in seiner dreissigjährigen Tätigkeit als Staatsanwalt je gehalten hat: Gestandene zehn Stunden sprach der Ankläger vor Gericht, bevor er seinen Antrag stellte: 6 3/4 Jahre Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten Bruno Fridez, 2 1/2, 2 1/4 und 2 Jahre für die drei Nebenangeklagten, wobei für sie zwei Jahre als bedingte Strafe zu vollstrecken seien. Ihnen hatte die Anklage gewerbsmässigen Betrug vorgeworfen. Die Verteidiger der vier Angeklagten forderten allesamt Freisprüche.

Fridez im "vorläufigen Strafvollzug"

Unmittelbar nach dem Plädoyer wurde Fridez verhaftet. Die Haftrichterin ordnete erst einmal vier Wochen Haft an, um eine allfällige Flucht zu verhindern, und behält sich eine Verlängerung um weitere vier Wochen vor. Somit wartet Fridez im "Waaghof" – oder allenfalls in einer Haftanstalt – auf das Urteil des Strafgerichts. Haftrichterin Liselotte Henz bestätigte OnlineReports auf Anfrage, dass Fridez "vorläufigen Strafvollzug" beantragt hat, was so viel bedeuten kann, dass er selbst möglicherweise kaum mit einem Freispruch rechnet. Diese Vollzugsform hat die Haftrichterin inzwischen bewilligt. Damit kann Fridez unüberwachten Besuch empfangen und Arbeiten verrichten, ebenso ist die Briefzensur aufgehoben.

Der Staatsanwalt hatte Fridez vorgeworfen, rund 1'200 meist deutsche Anleger getäuscht und mit Rendite-Versprechen bis 12 Prozent um über 70 Millionen Franken geschädigt zu haben. Ankläger Schaub hatte ursprünglich acht Jahre Freiheitsentzug beantragen wollen. Doch habe er seine Vorstellung wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots nach unten korrigiert. Die extrem lange Verfahrensdauer hat sowohl mit der Staatsanwaltschaft (sechs Jahre) wie auch mit dem Strafgericht (vier Jahre) zu tun. Im Fall Fridez, der als "altrechtlicher Vorgang" noch nach den Bedingungen vor der Strafrechtsrevision abgehandelt wird, treten im Jahr 2010 die ersten Verjährungen ein – die Delikte betreffend, die im Jahr 1995 begangen wurden.

Verteidigung: "Gegenwerte waren da"

Die Fridez-Verteidigung rechtfertigte ihre Forderung nach einem Freispruch mit einem Widerspruch: Entgegen der Ansicht des Staatsanwalts, den Investitionen hätten keinem realen Gegenwert entsprochen, seien in den verschiedenen Projekten – ob Urbanisierungspläne in Ecuador und Tourismusbauten oder Einkaufszentren in Ungarn oder Tschechien – durchaus Gegenwerte vorhanden gewesen. Bei den Obligationen-Geschäften, die das "System Fridez" über Offshore-Banken und -Firmen betrieb, sei es "nie und nimmer um ein Schneeball-System" gegangen.

Das Urteil des Strafgerichts wird am 18. November im Theoriesaal der Polizeizentrale "Spiegelhof" verkündet.




Weiterführende Links:
- 1'200 deutsche Anleger warten auf über 70 Millionen Franken
- Fridez-Prozess: "Nie und nimmer ein Schneeball-System"
- Riesen-Anlagebetrug: Siebeneinhalb Jahre für Bruno Fridez


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