© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch
Wettbewerbshüter: Milllionen-Busse für Liestaler Deponie-BetreiberDie Deponie Höli Liestal AG hat ihre Aktionärinnen gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt. Für die Wettbewerbskommission ist dieses Verhalten unzulässig. Von Peter Knechtli Die Sanktionierung spricht Bände über das Mass der Machenschaften, die OnlineReports mehrfach dokumentierte (siehe untenstehende Links): Wie die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstagmorgen bekannt gibt, spricht sie gegenüber den Besitzern der Deponie Höli Liestal AG wegen Verletzung des Kartellgesetzes eine Busse von einer Million Franken aus.
Weko-Direktor Patrik Ducrey erklärte damals auf Anfrage von OnlineReports, seine Behörde habe bereits vor mehreren Monaten eine Anzeige des Kantons erhalten, was auf Verdachtsmomente hindeutet. Grund der Abklärungen waren damals schon Anhaltspunkte der Wettbewerbshüter, wonach die Deponie-Betreiber über eine "marktbeherrschende Stellung im Deponiewesen" verfügt und diese missbraucht habe.
Die Liestaler Bürgergemeinde ist in diesem Unternehmens-Konstrukt massgeblich: Sie ist sowohl Landeigentümerin als auch Mehrheits-Aktionärin und starke finanzielle Profiteurin der Anlage. Diese spülte ihr jährlich stolze vier Millionen Franken in die Kasse. Bürgergemeinde-Finanzchef Franz Thür ist Präsident des Deponie-Verwaltungsrats.
Als weitere Aktionärinnen firmieren die drei lokalen Bau- und Logistikfirmen "Wirz Immobilien und Beteiligungen AG", "Ziegler AG Bauunternehmung" und "Surer Kipper Transport AG". Sie profitierten von der Organisationsstruktur, weil sie den Schutt in ihrer Deponie kostengünstiger lagern konnten als ihre Konkurrenten.
Doch dann bemerkten die Betreiber, dass wegen "falscher Berechnungen" noch viel mehr Platz vorhanden ist als ursprünglich angenommen. Deshalb reichten sie das Gesuch ein, auf der "Höli" weitere 600'000 Kubikmeter deponieren zu dürfen. 29. August 2023
"Die Spuren mal tüchtig erschnüffelt" Die Auswirkungen dieses grossen Preisunterschieds seien dadurch etwas gemildert, "dass Nichtaktionäre teilweise in Kooperation mit einer Aktionärin zu tieferen Preisen deponieren konnten". Mit dieser doch sehr vorsichtigen Formulierung nährt sich bei mir die oft untrügliche Fantasie, dass die Aktionärinnen von dieser "Kooperation", ihren Zwischenverdienst auf unverdienter Weise abgerahmt haben. Sind es doch immerhin bescheidene vierzig Prozent, die da vom einen Kooperationspartner zum anderen geschüttet werden konnten. Selbstverständlich lediglich damit eine "mildernde" Gerechtigkeit ihren Ausgleich fand! Ob diese Kooperationen die Weko wirklich mit all ihren Milderungen auch präzis betrachtet hat, entzieht sich meiner unbedarften Kenntnis. Und selbstverständlich: Solange nichts bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Doch wie lange geht es, bis die erwachende Weko diese Spuren mal tüchtig erschnüffelt? Einfach mal so! Berto Dünki, Basel "Einmal mehr benötigt es Grüne" Eine rechtsbürgerliche Gilde lässt all diese Mischeleien und Tricksereien laufen, kontrolliert nichts. Einmal mehr benötigt es Grüne, um einen Stall auszumisten. Ruedi Basler, Liestal Gute und ungute Gefühle Wenn solche Klientel-Wirtschaft und Kumpelei auffliegt - wie jetzt offensichtlich und nicht weiterhin vertuschbar bei der Deponie Höli - ist das gut. Ungut ist mein Gefühl, dass Derartiges nahezu Courant normal sein könnte: Weil Politikerinnen und Politiker mit ihren machtgeilen Verstrickungen ein Teil der Clanokratie sind, die ganz und gar ohne Demokratie ihre Profite macht. Ueli Keller, Allschwil |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.