Medien als Instrumente der Strafverteidiger
Von PETER KNECHTLI
Es ist vollkommen in Ordnung, wenn die Rolle der Medien immer wieder Teil des öffentlichen Diskurses ist und in diesen Rahmen auch kritisch hinterfragt wird. Aber auch die kritische Reflexion darf hinterfragt werden. So hat im Basler Strafprozess um den 37-jährigen pädophilen Porno-Lehrer dessen Verteidiger Silvio Bürgi ein geschicktes Plädoyer gehalten und sich dabei wiederholt kritisch auf "die Medien" bezogen.
Er fühlte sich zunächst berufen, die Prozessberichterstatter an ihre berufsethischen Pflichten zu erinnern, um anschliessend gegen die "Vorverurteilung" seines Klienten durch "die Medien" ins Feld zu ziehen.
Das ist keine Novität. Ohne auf den aktuellen Fall Bezug zu nehmen: Strafverteidiger verwenden aus ihrem Handwerks-Arsenal immer wieder gern das Kampfinstrument der "Vorverurteilungs-Medien" – besonders gern in Fällen, in denen sie sonst wenig Substanzielles zum Schutz ihrer Mandanten vorzutragen haben.
"Wenn sie ihnen nützen, bedienen sich
die Verteidiger gern der Medien."
Die Keule der "Vorverurteilung" – ob sie nun bewiesen ist, nur behauptet oder an den Haaren herbeigezogen – ist immer wieder Bestandteil der Verteidigungs-Strategie mit dem Ziel, die Richterinnen und Richter im Hinblick auf die Strafzumessung milde zu stimmen und Empathie für den Beschuldigten zu wecken. Dabei spielt ihnen die im Vorfeld eines Urteilsspruchs erfolgte Berichterstattung direkt in die Hände. Bliebe diese Berichterstattung aus, dann müsste das Kampfwerkzeug der "Vorverurteilung" in der Trickkiste bleiben.
Dabei spielen Strafverteidiger ein doppelzüngiges Spiel: Erhoffen sie sich Nutzen von einer Voraus-Reportage über den Fall ihres Klienten, dienen sie sich proaktiv bei Journalisten an mit dem Ziel, eine Strafuntersuchung oder eine Gerichtsverhandlung nach ihren Interessen zu steuern. Der Deal: Unterlagen und Insiderkenntnisse gegen Story. Das sind taktische Mittel, deren sich eine Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen nicht bedienen kann. Ihr bleibt einzig die Anklage.
Silvio Bürgi ging in seinem Parteivortrag einen Schritt weiter. Er benutzte eine angebliche "Vorverurteilung" durch die Medien dazu, das – für Freiheitsstrafen über fünf Jahre zuständige – fünfköpfige Gericht zu ermuntern, dem nicht näher erklärten "medialen Druck" stand zu halten und die Delikte, für die er gerade einmal 15 Monate bedingt beantragte (die Staatsanwältin 6 ¼ Jahre!), mit "professioneller Nüchternheit" zu beurteilen.
Diesen gütigen Rat der Verteidiger an die Urteilssprechenden haben wir schon in unzähligen Gerichtssälen gehört. Doch der Rat ist nur scheinbar gütig: Tatsächlich versteckt sich hinter ihm der unausgesprochene Verdacht, der Urteilsberatung ginge eine umfassende Presseschau manipulierbarer Richterinnen und Richter voraus, deren Erkenntnisse ungefiltert in das Strafmass einfliessen. Etwa nach dem Motto: Ich übernehme die Meinung des jeweils letzten Artikels, den ich gelesen habe.
Nein, von einem wirklich professionellen Gericht muss grundsätzlich erwartet werden, dass es seine Urteile nach bestem Wissen und Gewissen fällt. Entscheidungsanleitungen durch parteiische Strafverteidiger hat Justitia nicht nötig.
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10. April 2019
"Klienten sind Unschuldslämmer"
Der Artikel gefällt mir. Es erstaunt mich immer wieder wie die Verteidiger ihre Klienten als Unschuldslämmer hinstellen. Mir ist schon klar, dass es ihre vermeintliche Aufgabe ist, die Täter milder zu bestrafen. Sie vergessen dabei einfach oft, wie wenig Mitleid die Täter ihren Opfern gegenüber haben. Immer wird von der Verteidigung verharmlost und das scheinbar ziemlich gewissenlos. Ein – wie hier – klares, lückenloses Verbrechen zu verharmlosen, damit hat die Bevölkerung schon Mühe. Ich meine, in diesem Fall ist, was ich gelesen habe, in der Presse sehr sachlich geschrieben worden.
Peter Isler, Basel