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Arcoplan: Regierung will GerichtsentscheidBasel/Liestal, 31. März 2004"Gesprächsverweigerung" wirft das Basler Architektur-Unternehmen Arcoplan der Baselbieter Regierung vor. Dies nachdem der Anwalt der kantonalen Exekutive Einsprache gegen die Fristerstreckung zur Verhandlung über die Aberkennungsklage von Arcoplan eingereicht hatte. Fristverlängerung über die Aberkennung eines früheren Vergleichs hatte der Architekturbetrieb beantragt, um Zeit für Verhandlungen über eine Entschädigung zu gewinnen, wie sie die Fraktionspräsidenten des Landrates gefordert hatten. Eine "weitere Verfahrensverzögerung", so der Anwalt der Regierung, sei "in keinster Weise gerechtfertigt". Entgegen dem parlamentarischen Willen will die Regierung also keine Gespräche mehr, sondern einen Gerichtsentscheid. "Ein Prozess, voraussichtlich über mehrere Jahre, kostet nicht nur die Steuerzahler viel Geld, sondern birgt auch die Gefahr in sich, dass die Regierung sowie der Kanton Baselland vor Gericht nicht nur verlieren, sondern sich lächerlich machen und als nicht vertrauenswürdige Vertragspartner dastehen", schreibt nun die Firma in einem heute veröffentlichten Communiqué. Arcoplan sei "über das erneut uneinsichtige Verhalten der Regierung enttäuscht, werden doch dadurch beidseits Kräfte gebunden, die – zumindest von Arcoplan – für die Bearbeitung aktueller Grossaufträge dringend erforderlich wären". Das Unternehmen zeigt "nach wie vor Interesse an einer möglichst schnellen Einigung und ist bereit, über den ihr zustehenden Betrag von rund zwei Millionen zu verhandeln". Einzige Bedingung sei der Einbezug oder die Annullierung des "erpresserisch und auf der Basis unvollständiger Informationen zustande gekommenen Vergleichs und die darauf basierende Betreibung durch die Regierung". |
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