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Hotel "Euler" darf seine Terrassen-Gäste nicht erwärmen
Die Betreiber des Basler Hotels "Euler" wollten die Terrasse am Centralbahnplatz mit elektrischen Heizstrahlern wärmen. Jetzt hat ihnen das Basler Verwaltungsgericht eine Abfuhr erteilt.
Basel, 7. April 2016
Hotel-Anwalt Mischa Morgenbesser nannte die regierungsrätliche Absage an die Beheizung in der Gerichtsverhandlung heute Donnerstag "tourismusfeindlich und geschäftsschädigend". Zum einen seien es sich Touristen aus anderen Destinationen gewohnt, dass sie an der frischen Luft und trotzdem an der Wärme speisen könnten. Zum anderen habe das Hotel "Euler" nur einen Frühstücksraum für 28 Personen. Das Hotel fasst bei voller Belegung aber rund 130 Gäste. Daher brauche man zusätzlichen Raum.
Der Entscheid sei zudem ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, führte der Jurist weiter aus. Es gehe um Arbeitsplätze und die Öffentlichkeit habe kein Interesse an einem Verbot. Weiter seien die Mitarbeitenden ohne Heizpilze an der Kälte und wären nicht genügend geschützt. Wenige Minuten zuvor versuchte der Anwalt dem Gericht noch zu erklären, dass es sich um eine überwiegend abgeschlossene Terrasse handle und daher der entsprechende Passus im Energiegesetz gar nicht greife.
Ökologischer und energetischer Unsinn
Andreas Iten, der das Departement für Wirtschaft, Soziales und Energie von Regierungsrat Christoph Brutschin (SP) vertrat, führte aus, dass die Verordnung eng auszulegen sei: "Im Ratschlag des Regierungsrates steht, dass es sich bei Heizpilzen um ökologischen und energetischen Unsinn handelt." Iten ging sogar soweit, dass er eine Versorgungs-Knappheit sehe, sollten viele Heizstrahler angeschlossen werden.
Das Verwaltungsgericht unter Präsident Stephan Wullschleger (SP) wies den Rekurs auch vollumfänglich ab. "Beim Augenschein haben wir sicher keinen geschlossenen Raum gesehen", meinte Wullschleger. Es sei lediglich eine Markiese und ein Glaswändlein zu sehen. Dazwischen habe es einen Abstand von über einem Meter – exakt vom Gerichtsschreiber bei einem vorgängigen Augenschein nachgemessen.
Haus-Teil an "Starbucks" vermietet
Auch den Gesundheitsschutz beim Personal sah das Gericht nicht gefährdet. Das Servierpersonal sei meist in Bewegung und könne immer wieder in das Haus an die Wärme. Genauso hinterfragten die fünf Richterinnen und Richter – darunter auch die ehemalige Baudirektorin Barbara Schneider (SP) – die Wirkung der Heizstrahler, die mit rund 15 Kilowatt eine erhebliche Heizleistung haben. "Das ist letztlich ein ineffizienter Energieeinsatz", resümierte Wullschleger. Die Heizstrahler erwärmten nur die dem Strahler zugewandte Körperseite. Die Rest-Energie entweiche in die Umwelt.
Das Problem mit der mangelnden Fläche für das Frühstücksbüffet leuchtete dem Gericht gar nicht ein. "Es gäbe mehr Fläche", erklärte Wullschleger. Aber aus einem organisatorischen oder wirtschaftlichen Entscheid sei ein Teil des Hauses an eine internationale Kaffeekette ("Starbucks") vermietet worden. Zudem könnten zwei Meetingräume zu Frühstücksräumen umgestaltet werden.
Ein Wintergarten als mögliche Lösung?
Hoteldirektorin Jana Jeschek konnte kurz nach der Verhandlung noch nicht sagen, ob gegen den Entscheid rekurriert werde. Sie könne sich einen Wintergarten als Option vorstellen, sofern eine Baubewilligung erteilt würde. Da es sich um ein Gebäude aus der Belle Epoque von 1867 handelt, dürfen aber auch hier Stolpersteine lauern.
"Gastro-Unternehmer werden entmündigt"
Wieviel "selbstverschuldete Inkompetenz" im Hotel Euler "tummelt", kann ich nicht beurteilen. Da sind Sie – lieber Herr Pfister - offenbar viel besser informiert als ich. Ich weiss halt nur, dass wir in Basel-Stadt ein Gastwirtschaftsgesetz haben, das den Unternehmer in der Gastronomie entmündigt. Selbst Stühle, Tische, Sonnenschirme, Pflanzen und Menutafeln in sogenannten "Boulevard-Restaurants" sind staatlich verordnet. Aber auch die Arbeitszeiten und der Wohnort des Wirtes sind gesetzlich festgelegt. Und wehe, ein Wirt hat Pech und verschuldet sich; dann kriegt er ein fünfjähriges Berufsverbot und darf sich in Basel noch nicht mal mehr als Wirt eines McDonald's, Starbucks oder Migros-Restaurants anstellen lassen. So stellt sich mir halt am Ende die Frage, wieviel "selbstverschuldete Inkompetenz" sich in der "Obrigkeit" tummelt.
Peter Waldner, Basel
"Solarbetriebene Elektrostrahler"
Ich lege meine Befangenheit als Mitbetreiber eines Open-Air-Gastrobetriebes gleich offen. Ich bin für eine Anpassung des Energiegesetzes. Andere Kantone (zum Beispiel Baselland in §9 des Energiegesetzes) bewilligen Heizquellen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Wenn der Betrieb mit gleichwertiger erneuerbarer Energie stattfindet, ist nichts dagegen einzuwenden. Diesbezüglich hat die Technik enorme Fortschritte gemacht.
Das Hotel "Euler" könnte zum Beispiel das Thema Sonnenenergie und Elektrostrahler vorantreiben. Gasbetriebene Heizpilze finde ich auch einen ökologischen Blödsinn. Ein generelles Verbot erachte ich jedoch als zu restrektiv und es verhindert innovative Aussengastronomie (nicht nur im Sinne der Raucher) - beispielsweise auch am Rhein entlang. Lösungsalternativen für die Uebergangszeit sind sinnvoll und entsprechen einem Bedürfnis.
Thomas Gander, Grossrat SP, Basel
"Viel selbstverschuldete Inkompetenz"
Ei, ei, ei – der Peter Waldner schiebt die Verantwortung wieder mal der "bösen und wirtschaftsfeindlichen Obrigkeit" in die Schuhe. Kein Eingeständnis, dass sich in der Gastronomie leider immer noch viel selbstverschuldete Inkompetenz tummelt. Jammern ist offenbar einträglicher als die Kreation von Alternativen.
Übrigens: Ist nicht "Starbucks" jenes Firmenkonstrukt, das nirgends auf der Welt Steuern bezahlt? Damit wären wir wieder nahe dem "Panama-Syndrom" – absolut wirtschaftsfreundlich …
Ueli Pfister, Gelterkinden
"Es wird bestimmt noch viel stiller hier"
Man muss das schon verstehen – die Gastronomie muss in Basel weiterhin energisch behindert und benachteiligt bleiben. (Man stelle sich doch nur vor, es könnte sich etwa ein Raucher auf der Terrasse eines Restaurants im Winter wohl fühlen; das geht gar nicht.) Das unsägliche, womöglich in Bezug auf Wirtschaftsfreiheit respektive Unternehmensrecht gegen die Menschenrechte verstossende kantonale Gastwirtschaftsgesetz reicht nicht. Aber – die Grenzen um Basel sind eng gesteckt; es wird bestimmt noch viel stiller werden hier; dann braucht man auch weniger Energie.
Peter Waldner, Basel