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Ertrunkener Drogendealer - die Polizei handelte richtig

Die Basler Polizisten hätten richtig gehandelt, als sie am 30. Juni 2008 einem jungen Drogenhändler, der in den Rhein flüchtete, nicht nachsprangen: Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Verfahren gegen Angehörige der Kantonspolizei wegen des Verdachts auf Unterlassen der Nothilfe eingestellt.
Basel, 29. Juli 2008

Hätte die Basler Polizei den jungen Afrikaner retten können, als dieser am 30. Mai kurz vor Mitternacht in den Rhein flüchtete und dann von den Wassermassen mitgerissen wurde? Haben die Polizisten versagt, nicht alles unternommen, um den später ertrunkenen Mann zu retten? Das waren die wichtigsten Fragen, welche die Staatsanwaltschaft zu beantworten hatte. Ihre Rekonstruktion der unglücklichen Geschichte ergab folgenden Ablauf:

Um 23.45 Uhr an diesem Freitag stellte eine Polizeipatrouille im Kleinbasel fest, dass sich ein dunkelhäutiger Mann und eine mutmasslich der Drogenszene angehörende Person zusammen in einen Hauseingang begaben. Da sich der Verdacht aufdrängte, dass ein Drogenhandel getätigt werde, entschlossen sich die Beamten, die beiden Personen zu kontrollieren. Als der dunkelhäutige Mann die Polizisten erblickte, rannte er sofort weg. Ein Beamter nahm zu Fuss die Verfolgung des Flüchtenden auf, während der zweite Polizist mit dem Dienstwagen folgte und laufend die Position via Funk der Einsatzzentrale meldete.

Auf keinen Ruf reagiert

Der Flüchtende reagierte auf keinen einzigen Ruf, sofort anzuhalten. Stattdessen krabbelte der oberhalb der Mittleren Rheinbrücke rückwärts auf allen Vieren die steil abfallende Böschung zum Rhein hinunter, wo er zuerst bis zu den Hüften im Wasser stehen blieb. Das meldeten die ihn verfolgenden Polizisten unverzüglich der Einsatzzentrale. Diese bot weitere Fahrzeuge, aber auch das Polizei- und das Zollboot auf.

Trotz Zurufen, doch wieder aus dem Wasser zu steigen, watete der Mann weiter in den Rhein hinein, bis er schliesslich den Boden unter den Füssen verlor, flussabwärts trieb und in der Nacht verschwand. Die Polizisten am Ufer warfen noch einen Rettungsring in Richtung des Afrikaners, den dieser aber nicht ergriff.

Die Suche durch die Bootsmannschaften und der Tauchergruppe der Polizei Basel-Landschaft, welche um 3.30 Uhr das Gebiet absuchte, verlief erfolglos. Der Geflüchtete, ein 19 Jahre alter Nigerianer, wurde erst Tage später, am 5. Juni,  im elsässischen Kembs tot aus dem Rhein geborgen.

Kokain-Pakete im Darm gefunden


Bei der Obduktion seiner Leiche zeigte es sich, dass der Mann drei "Bodypacks" mit Kokain im Darm hatte. Damit war der ursprüngliche Verdacht der Polizei belegt, der Verunglückte sei in den Drogenhandel involviert. Hinzu kommt, dass der Mann bereits im Dezember 2007 wegen Verkaufs von Kokain vom Basler Strafgericht rechtskräftig verurteilt worden war.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse, so die Staatsanwaltschaft, könne festgestellt werden, "dass die Polizisten alles in ihrer Macht stehende und vernünftig Erscheinende unternommen haben, um den Mann aus der von ihm allein verursachten Gefahr des Ertrinkens zu retten".

Sprung in den Rhein hätte Polizist gefährdet


Ein Nachspringen in den Rhein wäre unter den gegebenen Umständen "nicht zumutbar" gewesen, da ein Sprung zu einem im Wasser befindlichen, flüchtenden Tatverdächtigen für den Polizisten aufgrund möglicher Gegenwehr viel zu gefährlich gewesen wäre.

Schliesslich seien auch die Anordnungen der Einsatzzentrale mit dem Aufbieten weiterer Einsatzkräfte zweckmässig gewesen, kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss. Eine schnellere und bessere Massnahme für die Rettung des Unglücklichen hätte es nicht gegeben.

Aufgrund dieser Erwägungen habe die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt das Verfahren "gegen Angehörige der Kantonspolizei wegen des Verdachts auf Unterlassen der Nothilfe wegen Fehlens des Tatbestandes eingestellt".



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