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Ertrunkener Drogendealer - die Polizei handelte richtigDie Basler Polizisten hätten richtig gehandelt, als sie am 30. Juni 2008 einem jungen Drogenhändler, der in den Rhein flüchtete, nicht nachsprangen: Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Verfahren gegen Angehörige der Kantonspolizei wegen des Verdachts auf Unterlassen der Nothilfe eingestellt.Basel, 29. Juli 2008Hätte die Basler Polizei den jungen Afrikaner retten können, als dieser am 30. Mai kurz vor Mitternacht in den Rhein flüchtete und dann von den Wassermassen mitgerissen wurde? Haben die Polizisten versagt, nicht alles unternommen, um den später ertrunkenen Mann zu retten? Das waren die wichtigsten Fragen, welche die Staatsanwaltschaft zu beantworten hatte. Ihre Rekonstruktion der unglücklichen Geschichte ergab folgenden Ablauf: |
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