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Euro 08: Überstunden-Abgeltung schon im JahresverlaufBasel, 14. Mai 2008Eine Ausnahmeregelung für Überstunden, die während der Euro 08 geleistet werden müssen, hat die Basler Regierung erlassen. Von den Überstunden während des Grossanlasses kommenden Juni sind viele Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung betroffen - insbesondere jene der so genannten Blaulichtorganisationen Polizei, Sanität, Feuerwehr. Es muss in diesem Zeitraum damit gerechnet werden, dass diese Mehrleistungen stark von der üblichen Norm abweichen. Deshalb hat der Regierungsrat eine Ausnahmeregelung zur Kompensation dieser Überstunden in Freizeit bzw. zur finanziellen Abgeltung getroffen. Diese sieht vor, dass die jeweilige Anstellungsbehörde eine finanzielle Abgeltung der geleisteten Überstunden bereits im laufenden Jahr vornehmen kann. Weiter kann von den in der Arbeitszeitverordnung festgelegten Fristen zur Kompensation dieser Mehrleistungen durch Freizeit abgewichen werden. |
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