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"Harassenläufe" künftig unter BewilligungspfichtMünchenstein/Reinach/Liestal, 17. September 2009Hürden für das Massen-Saufgelage "Harassenlauf": Nach der Gemeinde Reinach ist jetzt auch die Gemeinde Münchenstein der Auffassung, dass die Massen-Wanderung zwecks Besäufnis duch ihre Kommunen künftig bewilligungspflichtig sein soll. Die beiden Gemeinden sind sich mit der Baselbieter Sicherheitsdirektion darin einig, "dass der Harassenlauf aus Sicherheitsgründen nicht mehr im bisherigen Rahmen toleriert werden kann", wie es in einem Communiqué aus der Direktion von Sabine Pegoraro (FDP) von heute Donnerstagnachmittag heisst. Weiterführende Links: "Wie wird mit unbewilligtem Anlass umgegangen?" Der Anfang wäre gemacht, es geht in die richtige Richtung. Was die Bürger aber sehr interessiert ist, ist die Frage, wie mit einem so genannten "unbewilligten Anlass" umgegangen wird.
Was sind die Folgen für die Teilnehmer? Was heisst das für die Gemeinden? Wer muss da aktiv werden? Um einen Polizei-Einsatz wird man nicht herum kommen, will man glaubhaft bleiben, eine nachträgliche Schuldigensuche mit einer eventuellen Bestrafung wäre sinn- und zwecklos, da die Teilnehmer anonym und keine Organisatoren zu finden sind. Bruno Heuberger, Oberwil |
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