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Engelbergers heikle Aussage zur Primaten-Initiative

Regierungsmitglieder dürfen sich in Abstimmungskämpfe einmischen. Aber es gibt Grenzen. Der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger hat sich einen heiklen Satz erlaubt.
Basel, 31. Januar 2022

Es geht um das baselstädtische Volksbegehren, das Primaten Grundrechte einräumen will. Auf ihrer Website zeigen die Initiative-Gegner kurze Video-Stellungnahmen verschiedener Exponenten, darunter auch jene des Basler "Mitte"-Regierungsrats und Gesundheitsdirektors Lukas Engelberger.

Er steht vor einem Nein-Plakat, eingeblendet sind Name und die Funktion ("Vorsteher Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt"). Während einer Minute und 18 Sekunden schildert der Exekutiv-Politiker seinen ablehnenden Standpunkt.

Das darf er. In seinem letzten Satz aber sagt er: "Deshalb empfiehlt Ihnen der Regierungsrat ein Nein zu dieser Initiative." Damit begibt sich der promovierte Jurist aber auf juristisch dünnes Eis. Das Zitat wirkt nach aussen, als wäre Engelberger in diesem Fall der Sprecher der Regierung.

Vergleich zu Baselbieter Fall

Um zu beurteilen, wie dünn dieses Eis ist, lässt sich vergleichsweise ein Baselbieter Gerichtsfall aus dem Jahr 2012 herbeiziehen. Damals warb die Gesamtregierung mit den jeweiligen Einzelunterschriften auf einem Flugblatt des überparteilichen Komitees unter dem Vorsitz von Hans Rudolf Gysin (FDP) für ein "Ja zum Entlastungspaket" aus der damaligen Finanzdirektion von Adrian Ballmer (FDP).

Folge: Eine Beschwerde zweier Personen an das Kantonsgericht. Das Aufsehen erregende Urteil liess keinen Zweifel daran, wie weit sich Exekutiv-Mitglieder in den Schulterschluss mit Abstimmungskomitees einspannen lassen dürfen: Das fünfköpfige Gericht hiess die Abstimmungsbeschwerde einstimmig gut.

Privates Engagement nicht verwehrt

Laut Begründung kann es Regierungsmitgliedern "nicht verwehrt" werden, "als Privatpersonen mit der Unterzeichnung von Aufrufen oder Verlautbarungen an die Öffentlichkeit zu treten und dabei ihren Namen und ihre Funktion zu nennen, um so ihr Engagement für die öffentlichen Interessen und ihre besondere Sachkunde hervorzuheben und der Stellungnahme ein zusätzliches Gewicht zu verleihen.

Aber – und hier folgt die Einschränkung: "Als nicht zulässig wird es indes erachtet, wenn einzelne Behördenmitglieder ihren individuellen privaten Interventionen und Meinungsäusserungen einen unzutreffenden amtlichen Anstrich geben und so den Eindruck erwecken, dass es sich um eine offizielle Verlautbarung einer Behörde handelt."

Mit seinem letzten Satz hat Engelberger in der Wahrnehmung des durchschnittlichen Betrachters zweifellos einen "amtlichen Anstrich" gegeben. Aber "unzutreffend" ist er nicht, weil tatsächlich auch die Gesamtregierung ein Nein empfiehlt.

Kein Umweg über ein privates Komitee

Dass sich Regierende aber propagandistisch zurückhalten müssen, lässt sich an der Haltung des Gerichts ablesen, die behördliche Information haben "stets eine selbständige der Behörde zu sein". Die Behörde habe Informationen "selbst zielbezogen auszuarbeiten und abzugeben und darf nicht den Umweg über ein privates Komitee nehmen".

Das Gericht spricht in diesem Zusammenhang von einem "Instrumentalisierungsverbot", einem Verbot "behördlicher Unterstützung von privaten Komitees" und hält fest, dass "Behörden und Private getrennt zu informieren haben".

"Die Haltung des Regierungsrats"

Der "BZ Basel" erklärte Engelberger, er sei "nicht Mitglied des Abstimmungskomitees", aber: "Meine Aussagen im Video bringen die Haltung des Regierungsrats zum Ausdruck, welcher die Primaten-Initiative zur Ablehnung empfiehlt."




Weiterführende Links:
- Abstimmungs-Beschwerde gegen "Entlastungspaket"-Flyer
- BL-Regierung liess sich durch Gysin-Komitee einspannen


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