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Boutique-Bluttat: Täter jetzt rechtskräftig verurteilt

Laufen, 23. November 2022

Die Bluttat in einer Laufener Boutique Ende Dezember 2018 ist rechtlich geklärt: Das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts ist rechtskräftig geworden, nachdem der Täter seine Berufung vor Kantonsgericht kurz vor der Verhandlung zurückgezogen hat.

Dies gab heute Mittwoch die Baselbieter Staatsanwaltschaft bekannt. Wie ein Sprecher gegenüber OnlineReports präzisierte, war die Berufungsverhandlung vom 24. bis 26. Oktober angesetzt.

15 Jahre Freiheitsstrafe

Der Angeklagte war am 4. November letzten Jahres vom Strafgericht wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren, einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken sowie zu einer Busse von 400 Franken verurteilt worden. Das Gericht sprach ausserdem eine Landesverweisung für die Dauer von zwölf Jahren aus. Die Ausweisung wird nach Verbüssung der Haft wirksam.

Der Täter, ein damals 48-jähriger Italiener, hatte am 27. Dezember 2018 seine damalige, von ihm getrennt lebende Ehefrau in einer Boutique der Laufener Fussgängerzone aufgesucht und mit einem Messer schwer verletzt.

Nach der Tat flüchtete er nach Italien, wo er nach einer internationalen Fahndung am 2. Januar 2019 von der italienischen Polizei festgenommen und im späteren Verlauf an die zuständigen Schweizer Behörden ausgeliefert wurde.



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Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).

Am 1. Juni 2024 übernimmt Veronika Röthlisberger die Leitung der Gebäudeversicherung Basel-Stadt von Peter Blumer, der danach pensioniert wird.

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