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Streit um Liegenschaft der Gebrüder Yakin

Basel, 6. Dezember 2006

Seit eine Investorengruppe um die Brüder Murat und Hakan Yakin die Liegenschaft Feldbergstrasse 1 bis 5 von der staatlichen Pensionskasse gekauft hat, ist Feuer im Dach: Eine Mehrzahl der Mietverträge wurde gekündigt, weil die Mieten zu Teil "erheblich" unter den marktüblichen Konditionen lagen. Jetzt wirft FDP-Grossrat und Fraktionspräsident Christophe Haller der Zentralstelle für Liegenschaftsverkehr (ZLV) als bisherige Verwalterin vor, mit "zu tief festgelegten Mietzinsen" die Pensionskasse jährlich um über 200'000 Franken geprellt zu haben. Haller nennt Beispiele: So seien für eine 6-Zimmer-Wohnung mit Blick auf den Rhein ein monatlicher Nettomietzins von nur 1'221 Franken und für eine 6,5 Zimmer-Wohnung 1'596 Franken verlangt worden. Der Anwalt der einfachen Gesellschaft erweiterte heute Mittwochnachmittag die Liste (Tabelle links). Haller will jetzt in einer Interpellation von der Regierung wissen, ob in andern von der ZLV verwalteten Liegenschaften marktübliche Mietzinse verlangt werden. Ebenso will er wissen, ob "ein professionelles Unternehmen" die Verwaltung der Renditeliegenschaften der staatlichen Pensionskasse übernehmen könnte, womit der Politiker der ZLV unterschwellig Amateurismus vorwirft.

Die Liegenschaft am Rhein wurde nach einer Meldung der vom Mieterverband vorinformierten "Basler Zeitung" durch die "Einfache Gesellschaft Feldbergstrasse" übernommen, der die Immobilienfirma Stamm die Kicker Murat und Hakan Yakin sowie Geschäftspartner Adrian Zoller angehören. In den Verkaufsverhandlungen soll sich die Investorengruppe noch bereit erklärt haben, die bisherigen Mietverhältnisse zu übernehmen. Scheinbar ermittelte sie - was doch erstaunen dürfte - die aktuellen Mietzinse erst nach Abschluss des Kaufvertrags.

Der Mieterverband Basel-Stadt spricht von "unerträglichen Massenkündigungen", die "grossmehrheitlich ganz gewöhnliche Mietparteien mit kleinem Einkommen oder AHV-/IV-Rente" treffen. Die als tief kritisierte Quadratmetermiete hänge sehr stark vom Alter, Ausbaustandard, Sanierungsstand, Unterhaltsqualität und Lage ab. Die Gebäude seien mindestens 37 Jahre alt, der Unterhalt sei "nur geringfügig" gewesen, bei der Wohnlage ist die Nachbarschaft zu einer der lärmigsten Durchfahrtsstrassen zu berücksichtigen. Insofern seien die Mietzinsen "nicht abwägig zu tief". Der Mieterverband fordert, "dass Yakin & Co. die Massenkündigungen zurückziehen und die geltenden Mietverträge fortführen". 



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