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"Strafzumessungs-Faktoren zutreffend gewürdigt": Damaliger ASE-Sitz in Frick.

ASE Investment: Bundesgericht bestätigt viereinhalb Jahre Gefängnis für Simon Müller

Schneeball-System: Der Ex-Präsident der Anlagebetrugsfirma drang mit seiner Beschwerde vor dem höchsten Gericht nicht durch. Dem Staat muss er Millionen zurückzahlen.


Von Peter Knechtli


Simon Müller, der frühere Präsident der im aargauischen Frick domizilierten ASE Investment AG, muss hinter Gitter: Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafe des Aargauer Obergerichts in Höhe von viereinhalb Jahren, wie aus dem heute Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Das Obergericht habe sich mit den "wesentlichen schuldrelevanten Komponenten" auseinandergesetzt und würdige "sämtliche Strafzumessungs-Faktoren zutreffend", heisst es in der Begründung.
 

In mehreren Berufungsfällen – wohl auch mit Aussicht auf Strafmilderung durch Verjährung – hatte sich Müller gegen die Verurteilung in einem der grössten Wirtschaftsprozesse der Schweiz zur Wehr gesetzt. Ende 2016 verurteilte ihn das Bezirksgericht Laufenburg wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.


Obergericht musste zweimal entscheiden

Das Aargauer Obergericht reduzierte die Strafe um über die Hälfte auf zwei Jahre und vier Monate, davon 22 Monate mit bedingtem Vollzug. Dies akzeptierte der Staatsanwalt, der sieben Jahre gefordert hatte, nicht und gelangte ans Bundesgericht. Dieses hiess die Beschwerde gut und wies den Fall zur Neubeurteilung ans Obergericht zurück. In einem zweiten Urteil setzte das Obergericht das Strafmass auf viereinhalb Jahre fest.


Dies wiederum akzeptierte Müller nicht, sondern forderte eine Freiheitsstrafe von höchstens 44 Monaten. Doch damit ist der frühere ASE-Präsident nicht durchgedrungen, zumal das Bundesgericht seine Beschwerde nun abwies.


Simon Müller war zusammen mit Geschäftsführer Martin Schlegel Hauptbeschuldigter im ASE-Anlage-Skandal. Schlegel war erstinstanzlich wegen Betrug zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden, was das Obergericht auf sieben Jahre reduzierte. Sechs Jahre hat er vollumfänglich abgesessen. Heute ist er ein freier Mann.


Martin Schlegels Reue

Vor zwei Jahren traf sich OnlineReports in mehreren Gesprächen von mehr als zehn Stunden Dauer mit Martin Schlegel, in denen er seine Story und seine Lehren schonungslos schilderte. Er versprach: "Ich werde nie mehr mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Ich gehe nicht einmal mehr bei Orange über die Strasse. Ich will auch mit Geld und dieser Branche nichts mehr zu tun haben."

Der Zusammenbruch der auf Devisenanlagen spezialisierten Firma, den OnlineReports publik machte, führte unter den gegen 2000 mit Traum-Renditen geköderten Anlegern zu einem Verlust von offiziell 170 Millionen Franken. Viele von ihnen hatten der ASE in der Hoffnung auf eine Rendite bis 20 Prozent ihr gesamtes Pensions-Vermögen oder Teile davon anvertraut. Doch viele Millionen versandeten, als die Anlagen im Schneeball-System zur Stopfung von Verlusten eingesetzt wurden.


Auch BKB geriet in den Strudel

Ins Visier der Strafverfolger geriet auch die Basler Kantonalbank (BKB) als Schaltstelle, über welche die deliktischen Transaktionen abgewickelt und die Verluste gegenüber den Kunden verschleiert worden waren. Die Staatsbank, deren Blick auf mögliche und tatsächliche Risiken durch Gewinnstreben und eine überbordende Boni-Kultur getrübt war, musste sich in Basel harte parlamentarische Kritik gefallen lassen.


Der frühere BKB-CEO Hans Rudolf Matter, der im Gefolge der ASE-Affäre den Hut nehmen musste, geriet unter Beschuss der Behörden. Das Eidgenössische Finanzdepartement erliess einen Strafentscheid, weil er die Meldepflicht zur Bekämpfung der Geldwäscherei verletzt habe.

Allerdings verlief die Strafverfügung im Sand: Das Verfahren gegen Matter wurde im März 2021 vom Bundesstrafgericht eingestellt. Der Entscheid ist rechtskräftig. Zudem wurde dem damaligen BKB-Chef für seine Aufwendungen im Verfahren von der Eidgenossenschaft eine Entschädigung bezahlt.

Erfolglose Klage gegen OnlineReports

Für Simon Müller dürfte die Freiheitsstrafe noch bevorstehen. Er hatte wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor dem Basler Zivilgericht gegen die ASE-Recherchen von OnlineReports geklagt, war damit aber vollumfänglich gescheitert. Der Gerichtspräsident hielt in seiner Urteilsbegründung fest: "Die Artikel hielten den Anforderungen an eine wahre Berichterstattung stand."

Das Bundesgericht auferlegte Müller die Gerichtskosten in Höhe von 3'000 Franken. Dies dürfte ihn weniger schmerzen als die Ersatzforderung in Höhe von 3,7 Millionen Franken, die er dem Staat bezahlen muss.

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13. September 2023

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"Nicht sehr vertrauenswürdig"

Fragwürdig finde ich die Urteile des Aargauer Obergerichts. Es ist mir klar, dass in jedem Gerichtsurteil (zu?) viel Ermessensspielraum bei der Festlegung einer Strafe besteht. Aber das hier verdeutlicht doch extrem, wie sehr Gerichtsurteile tatsächlich eine Lotterie sind: Bezirksgericht 5 Jahre – Obergericht 2,33 Jahre (teilweise bedingt) – nochmal Obergericht 4,5 Jahre (fast wieder wie das Bezirksgericht). Sehr vertrauenswürdig ist so eine Justiz nicht gerade!


Peter Waldner, Basel



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