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Guido A. Zächs Strategie des VorfreispruchsAm Dienstag beginnt in Basel die Berufungsverhandlung über die Verurteilung des Paraplegiker-Arztes in erster Instanz Von Peter Knechtli Kommenden Dienstag beginnt vor dem Basler Appellationsgericht der Prozess gegen den umstrittenen Paraplegiker-Arzt Guido Zäch (70). In erster Instanz hatte das Strafgericht Zäch zu einer Gefängnisstrafe von gut zwei Jahren verurteilt. Vor Beginn der Berufungsverhandlung entsteht nochmals Unruhe. Als Gründer und multifunktionaler Schirmherr des Schweizer Paraplegiker-Zentrums wurde Zäch im Juli 2003 vom Basler Strafgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen mehrere Anklagepunkte wurden die Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Dagegen muss Zäch die Urteilsgebühr von 20'100 Franken sowie die Verfahrenskosten von 36'500 Franken zahlen. Die Staatsanwältin hatte Zäch einen Schaden von 62 Millionen Franken zulasten der Schweizer Paraplegiker-Stiftung vorgeworfen. Das Gericht anerkannte einen Schaden von 29 Millionen Franken. Unter anderem - so das Gericht - habe Zäch selbstherrlich Millionen Spendengelder in verlustreichen Immobiliengeschäften verspekuliert und sich selbst sowie ihm ergebene Mitarbeiterinnen und Verwandte begünstigt. Dazu gehörte auch die Art, wie er in den Besitz der 16-Zimmer-Villa in Zofingen gelangte, was OnlineReports enthüllt hatte. 16. Oktober 2005
"Was kann sich dieser Mann noch alles erlauben ...?" Ich hatte beruflich viele Jahre mit Guido Zäch zu tun und ich denke, dass das erstinstanzliche Urteil nicht in einen Freispruch umgewandelt werden darf. Seine Arbeit zugunsten der Para- und Tetraplegiker will ich nicht diskutieren, hier hat er Grosses geleistet. Dies erlaubt ihm aber in keiner Weise, in einem derartigen Ausmass und grossen Stil mit Spendengeldern umzugehen. Der Prozess wegen Vermögensdelikte wurde ihm zu Recht gemacht. Ich habe mich oft gefragt, was sich dieser Mann noch alles erlauben kann, bis unser "Rechtsstaat" darauf reagiert. Schade, sein Denkmal, das er sich zu bauen versuchte und immer noch daran bastelt, wird stürzen! Oder sind die Spender immer noch der Meinung, dass ihre Spende, abzüglich eines normalen Verwaltungsabzugs, für die Paraplegiker verwendet wird? Wenn ja, dann spenden Sie weiter! L. G., (Name der Redaktion bekannt), Füllinsdorf "gerichte werden in peinlichster art beeinflusst" eine unglaubliche entwicklung im "rechtsstaat" schweiz - da hat eine person (deren unzweifelhafte verdienste um die besserstellung von paraplegikern in keinster weise zur diskussion stehen... zur erinnerung: das verfahren dreht sich um vermögensdelikte, nicht um mangelndes engagement zum nutzen von kranken und pflegebedürftigen!) offenbar eine schier unerschöpfliche quelle an finanzen und claqueuren, um die vielgerühmte "dritte gewalt" in peinlichster art und weise zu beeinflussen.
dem mann ist offensicht nichts heilig - und die quantität der selbstbeweihräucherung (selbstgefällige buchproduktionen zu lasten der paraplegikergesellschaft!, unerlaubte zeugenkontakte - zeugenbeeinflussung war's ja offenbar nicht, sondern ein reines kaffeekränzchen ..) sprengt alle grenzen. und otto normalverbraucher resp. der "ordinäre" gönner steht stumm und leise daneben und schweigt - wahrscheinlich, weil er denkt, die verantwortlichen "hohen tiere" im stiftungsrat und den verschiedenen managements "würdens schon richten". pustekuchen! rené wetzel, unternehmensberater, zug "Kann die Dritte Gewalt unbefangen urteilen?" Bekanntlich bewirkte und bewirkt der phänomenale Erfolg des so charismatischen wie kompetenten Guido A. Zäch, dass das Basler Rehab auf kleiner Flamme kochen muss. Je mehr die Person, die Marke "Zäch" Schaden nimmt, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass Alternativen - wie das Zäch gar nicht wohlgesinnte Rehab - profitieren. Kann die Dritte Basler Gewalt - wo ausnahmslos Vertreter von Basler Parteien richten - aufgrund dieser Interessenlage überhaupt unbefangen urteilen, oder ist sie Partei? Patric C. Friedlin, Basel |
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