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Der Vitaminskandal war nicht der erste KartellverstossDer Basler Pharmakonzern Hoffmann-La Roche hat ein reichhaltiges Know-how in Preisabsprachen Von Lukas Straumann Wegen illegaler Preisabsprachen im Vitamingeschäft hat jetzt auch die EU-Kommission den Pharmakonzern Roche zu saftigen 670 Millionen Franken Busse verurteilt. In der Schweiz dagegen geht der Basler Multi nach dem Verdikt der Wettbewerbskommission (Weko) straffrei aus. Dabei war das Vitamin-Vergehen Roche keineswegs ein Erstlingsvergehen: Roche hat Erfahrung mit der Bildung von Kartellen. Zwar leitete auch die Wettbewerbskommission eine Untersuchung ein, nachdem Roche und BASF sich im Mai 1999 in einem Vergleich mit dem US-Justizministerium wegen illegaler Marktabsprachen im Vitamingeschäft für schuldig erklärt hatten. Einzige Konsequenz ist jedoch, dass das massgeblich von Roche aufgebaute Vitaminkartell in der Schweiz explizit verboten wurde - was es im Grunde genommen vorher auch schon war. Eine Busse ist laut dem stellvertretenden Weko-Direktor Patrik Ducrey "nicht möglich", da das geltende schweizerische Kartellgesetz Verstösse "nur im Wiederholungsfall mit Sanktionen" ahndet.
"Eine preisliche Konkurrenzierung
Nach langem Hin und Her kam es beim Basler Treffen mit Roche-Spitzenleuten zur Einigung: Die Chemiekonzerne vereinbarten gegenseitige Freilizenzen für die während des Krieges besonders begehrten Vitamine. Gleichzeitig versicherten die Unternehmen, sich gegenseitig über Preisänderungen zu informieren, "da zwischen unseren Firmen Übereinstimmung darüber besteht, dass eine preisliche Konkurrenzierung nicht beabsichtigt ist, da diese dem Sinn unserer vertraglichen Abmachungen zuwiderlaufen würde".
"Allein 1938 war Roche an acht Kartellen
Paradebeispiel unter den Chemiekartellen der Zwischenkriegszeit ist aber das seit 1929 unter Anführung von IG Farben errichtete Internationale Farbstoffkartell, dem auch die in der "Basler IG" vereinigten Schweizer Farbstoffproduzenten Ciba, Sandoz und Geigy angehörten. In den dreissiger Jahren kontrollierte das Farbstoffkartell rund zwei Drittel des weltweiten Farbstoffgeschäfts, wovon den Schweizern laut Kartellvertrag eine Verkaufsquote von 17,4 Prozent zustand. Das Farbstoffkartell und verschiedene andere internationale Kartelle wurden nach Beginn des Zweiten Weltkriegs aufgelöst. Dennoch erhob das amerikanische Justizministerium 1942 eine Klage gegen die US-Töchter der Basler IG und andere Farbstoffhersteller, weil sie unerlaubte Absprachen vermutete. Die Klage wurde aus kriegswirtschaftlichen Überlegungen sistiert.
"Schärfere Sanktionen gegen Kartellverstösse
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der bisher geltende "einmal ist keinmal"-Grundsatz fallengelassen werden soll. Für "besonders schädliche kartellrechtliche Verstösse" - wozu das Vitaminkartell zweifellos zu zählen wäre - sollen nach dem Willen des Bundesrates direkte Sanktionen verhängt werden. Gegen das Kartellrecht verstossende Unternehmen müssen mit Bussen bis in der Höhe von 10 Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes der letzten drei Jahre rechnen - das wären bei Roche immerhin 141 Millionen Franken. 26. November 2001
"Mit China kam bei der Roche Hektik auf" Vor ein paar Jahren, als die Wirtschaft in der Volksrepublik China auch begann, Vitamin C herzustellen, und dies zu viel tieferen Preisen als sonst auf dem Weltmarkt, kam in der Roche und bei anderen Produzenten Hektik auf. Damit war das Kartell wohl zu Ende, die Konsequenz war, dass die Produktionsanlagen der Roche sich auch nach China verschoben. Karl Linder, Basel |
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