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Wie die Rechtsschutz-Versicherung versagte: "Mandat endgültig erledigt"Nach tödlichem Verkehrsunfall holte ein privater Anwalt für den Hinterbliebenen heraus, was der Winterthur Arag nicht gelang Von Peter Knechtli Die Kollision einer jungen Ehefrau mit einem Tanklastwagen ausserhalb von Laufenburg AG verlief tödlich. Beinahe ging der hinterbliebene Ehemann leer aus: Wo die Rechtsschutzversicherung Winterthur Arag gegenüber dem hinterbliebenen Ehemann krass versagte, war ein privater Anwalt erfolgreich. Er handelte mit der Haftpflichtversicherung des Lastwagenfahrers eine sechsstellige Summe aus. Nur noch ein blumengeschmücktes Kreuz am Strassenrand erinnert an das schreckliche Ereignis am frühen Morgen des 2. Februar 2000: Die seit einem Jahr verheiratete Eva Malvin* gleitet ausserhalb von Laufenburg über die vereiste Strasse auf die Gegenfahrbahn und kollidiert mit einem Milchtankfahrzeug. Die Lenkerin ist sofort tot. Dies bedeute "natürlich auch in zivilrechtlicher Hinsicht, dass keine haftpflichtrechtlichen Schadenersatzansprüche gegenüber der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Lastwagenlenkers erfolgreich geltend gemacht werden können." Schon acht Monate nach dem Unfall betrachtete der Versicherungsjurist sein Mandat - so die briefliche Mitteilung - "in dieser Sache endgültig als erledigt". Persönlich hatten sich Anwalt und Klient nie getroffen. Nicht einmal ein telefonischer Kontakt hatte stattgefunden. Zudem: Obschon ihrem Kunden durch ihren groben Schnitzer - die Verjährung tritt nach zwei Jahren ein - beinahe eine sechsstellige Summe vorenthalten blieb, hielt es die Winterthur Arag nicht für nötig, sich bei Lukas Malvin zu entschuldigen. Rechtsdienste-Chef Bryner, darauf vom "Beobachter" angesprochen: "Wir werden uns jetzt beim Kunden entschuldigen."
* Name geändert 1. Januar 2000
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