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Grippe-Impfung am Unispital: Freiwillige werden markiert
Pflegepersonal des Basler Universitäts-Spitals, das sich gegen Grippe impfen lässt, wird auf dem Personalausweis markiert. Obwohl die Aktion freiwillig ist: Der Datenschutz-Beauftragten stuft sie als rechtlich heikel ein.
Basel, 25. November 2014
Den Mitarbeitenden im Universitäts-Spital Basel wird durch die Klinikleitung jeweils die Grippe-Impfung ans Herz gelegt, da vor allem das medizinische Personal mit ohnehin schon geschwächten Personen zu tun hat. Letztes Jahr erhielten alle Krankenschwestern und Pfleger sowie Ärztinnen und Ärzte, die sich pieksen liessen, einen Anstecker: "Ein Stich schützt dich und mich." Dazu war ein Daumen, der nach oben zeigte, abgebildet und der Hinweis auf die Grippeimpfung angebracht. Ein Aufkleber als Impf-Nachweis Neu dieses Jahr: "Bei der Impfaktion gibt es jetzt einen Aufkleber auf den Personalausweis", sagte Martin Jordan gegenüber OnlineReports. Der Mediensprecher des Unispitals erklärt weiter, dass die Daten eingescannt und registriert werden, um allfällige Nebenwirkungen zurückverfolgen zu können. Diese Praxis gefällt nicht allen Mitarbeitenden: Da der Personalausweis offen am weissen Kittel getragen wird, werden Geimpfte und Nicht-Geimpfte sozusagen öffentlich zur Schau gestellt. Dies, obwohl es auch geimpfte Pflegende gibt, die den Kleber bewusst nicht auf dem Ausweise anbringen. Jordan betont, dass es sich bei der Impf-Aktion um eine "Empfehlung" handle, das Impfen also freiwillig sei. Auch sei es keine Pflicht, den Aufkleber am Personalausweis anzubringen. Die "Guten" und die "Bösen" Diese Freiwilligkeit sei ein rechtlich heikler Bereich, meint dazu der Basler Datenschutzbeauftragte Beat Rudin. Denn: "Der Druck auf diejenigen, die sich nicht impfen lassen, steigt." Mit dem Kleber auf dem Ausweis sei man bei "den Guten", ohne ihn, bei "den Bösen". Es werde entscheidend sein, ob sich das geimpfte und ungeimpfte Personal untereinander solidarisch zeige oder sich "auseinander dividieren" lasse. Sollten aber irgendwann einmal die meisten der geimpften Pflegenden den Kleber tragen, würden die Ungeimpften gleichsam ausgestellt. "Der dadurch entstehende Druck könnte zu einer Stigmatisierung der Mitarbeitenden führen, die sich nicht impfen lassen wollen, und dann könnte man wohl nicht mehr von echter Freiwilligkeit sprechen", gibt Rudin zu bedenken. Es sei aber ein Dilemma, analysiert der frisch ernannte Titularprofessor weiter, da ein Patient ein Interesse daran habe, nicht angesteckt zu werden – sofern mit einer Grippe-Impfung die Ansteckung tatsächlich vermieden werden könne. Patient kann Pflegende nicht auswählen "Der Patient kann nicht wählen, von wem er gepflegt wird", entgegnet VPOD-Co-Präsidentin Isabelle Stocker, die selber am Universitätsspital tätig ist. Der Datenschutz im Gesundheitswesen werde gross geschrieben, meint die Pflegefachfrau. Daher würde das Pflegepersonal keine Patientendaten mehr am Bett anschreiben, da Besucher sonst sofort sehen würden, was dem Patienten fehle. Darum fordert sie: "Das sollte auch beim Personal gelten." Käme es zu einer Impf-Pflicht, so Datenschützer Rudin, müsste eine klare rechtliche Regelung geschaffen werden. Pflegepersonal, das erkältet ist, trägt bei der Arbeit einen Mundschutz, wie auch jenes, welches in spezialisierten Abteilungen arbeitet, wie der Mutter-Kind-Station oder der Isolierstation.
"Bald Markierung für Aufputschmittel?"
Gemäss dem BfS (Bundesamt für Statistik) sterben seit 10 Jahren in der Schweiz jährlich im Durchschnitt 28 Personen an nachgewiesenen Grippeviren, also weit unten dem, was vom BAG (ohne Quellenangabe) behauptet wird. Die plakative Kennzeichnung der geimpften hat keinen medizinischen Wert, sondern ist eine rein Marketingaktion, um den Impfstoffumsatz von 24 Milliarden auf 100 Milliarden (WHO) aufzupuschen. Die Grippe ist für das Pflegepersonal keine Gefahr, ausserdem sind Geimpfte nach wie vor Erregerüberträger. Wird als nächstes Ärzte- und Pflegepersonal markiert, welches Antidepressive, Aufputschmittel oder sonstige Psychopharmaka einnehmen? Diese Massnahme am Unispital Basel ist eine reine übertriebene Schikane, rechtlich im Graubereich und nur zu Gunsten des Impfstoffumsatzes …
Charly Pache, Fribourg
"Gegen Impfzwang für das Personal"
Obwohl ich selbst die Grippeimpfung schon seit drei Jahren mache, bin nicht für einen Impfzwang des Personals. Falls wirklich eine Grippeepidemie auftritt, weiss das Personal gut genug, wie es sich gegen eine Weiterverbreitung schützen muss.
Als eventueller Patient vertraue ich dem Personal schon so weit und eine Markierung finde ich ist sehr diskriminierend und geht einfach zu weit. Schliesslich ist die Impfung kein Beweis für eine bessere Pflege.
Peter Isler, Basel
"Der allgemeine Impfzwang wäre richtig"
Ich kenne das Problem auch hier in Zürich, wobei hier eigentlich auch die Pflegenden der Spitex sich gegen Grippe impfen lassen sollten, die ich z.B. täglich zur Pflege im Badezimmer und zum Ankleiden benötige und die ich – auch dieses Jahr wieder – jeweils im Oktober/November frage, ob sie sich bei der alljährlichen Grippe-Impfaktion innerhalb der Spitex-Organisation haben impfen lassen oder es noch tun werden. Doch da höre ich von den jüngeren Mitarbeiterinnen, das käme für sie doch nicht in Frage – oder so ähnlich – nur die älteren Mitarbeiterinnen (so ab 50 Jahren) haben ein Ohr dafür und lassen sich je nachdem impfen.
Aber das Problem der Freiwilligkeit und dann – wie im Unispital BS – sogar die Kennzeichnung, ob geimpft oder nicht, ist natürlich riesig und wie mir scheint zum Teil sogar entwürdigend (die "Guten-Geimpften" und die "Bösen-Nicht-Geimpften") was wirklich unmöglich ist. Innerhalb der Gesundheitsdienste jedoch sollte vielleicht doch der allgemeine Impfzwang eingeführt werden, denke ich!
Christine Radanowicz, Zürich
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