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Das Basler Appellationsgericht sagt, was Wohnen istEs bleibt dabei: Die Umwandlung von Wohnhäusern in Apartmenthäuser mit meist kurzzeitiger Vermietung ist bewilligungspflichtig. Denn Basel-Stadt will mehr, nicht weniger Wohnraum.Basel, 6. Dezember 2017OnlineReports berichtete unlängst über die Tendenz in Basel und anderswo, ganze Wohnhäuser in Apartmenthäuser (serviced apartments) mit meist kurzfristiger Belegung umzuwandeln. Das Appellationsgericht hat nun ein Urteil veröffentlicht, weil ein Unternehmer, der in Basel bereits über fünf solche Liegenschaften verfügt, einen Entscheid der Baurekurs-Kommission angefochten hatte. Weiterführende Links: |
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