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Aufforderung zu Gewalt gegen SVP-ler: Rapper verurteilt

Der muslimische Prattler Rapper Ensy (27) hat die künstlerische Freiheit zu weit ausgelegt: Das Basler Strafgericht verurteilte ihn heute Mittwochmorgen wegen Aufforderung zur Gewalt gegen den St. Galler SVP-Nationalrat Lukas Reimann.
Basel, 2. November 2016

Beim Fall, der heute Mittwochmorgen vor dem Basler Strafgericht verhandelt wurde, ging es unter anderem um üble Nachrede und um die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalt. Geklagt hatte der St. Galler SVP-Nationalrat Lukas Reimann (kleines Bild), der auch als Präsident der "Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz" (AUNS) fimiert. Die Basler Staatsanwaltschaft hatte Ensy letzten Mai per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken und einer Busse von 2’400 Franken verurteilt.

SVP-Politiker auf "Scheinexekutions-Video"

Ensy, ein in Mazedonien geborener Schweizer Rapper, hatte sich in seinen Songs auf die SVP-Politiker Lukas Reimann, Oscar Freysinger, Roger Köppel sowie auf den islamkritischen Satiriker Andreas Thiel eingeschossen. Unter anderem veröffentlichte er auf YouTube ein "Scheinexekutions-Video" (so die Staatsanwaltschaft), das orange gekleidete Gestalten mit Gesichtsmasken-Bildern der drei SVP-Politiker zeigt. Darin wirft Ensy ihnen vor, sie machten sich der "geistigen Brandstiftung" schuldig. Ausserdem befürworteten sie "mentalen Terror gegen den Islam".

Durch das Video, das rasch hohe Klick-Raten erhielt, sei Kläger Reimann "zahlreichen Beschimpfungen und hasserfüllten Drohungen" von "sich wohl schwergewichtig aus dem muslimischen Migranten-Milieu rekrutierenden Sympathisanten" Ensys ausgesetzt gewesen, begründet die Staatsanwaltschaft. Nachdem Reimann im März 2015 Strafantrag gestellt hatte, löschte der Urheber das Video auf seinem YouTube-Kanal.

"Ich bombardier euch alli"

Gut ein halbes Jahr später veröffentlichte Ensy den "hasserfüllten Rap-Song" (so die Staatsanwaltschaft) "Scheiss uf euch". Neben den drei SVP-Politikern nahm Ensy auch Saïda Keller-Messali, die Präsidentin des "Forums für einen fortschrittlichen Islam", ins Visier. Sie stempelte er als "überemanzipierte Missgestalt" ab. Geklagt hat aber nur Reinamnn.

Im Song-Text heisst es: "Fahr bewaffnet uff St. Galle und dr Reimann isch in Atemnot." Und, auf Reimann gemünzt: "Ich bi schadefroh, wenn dich öpper abeschloht." Später rappt er: "Ich bombardier euch alli, abwarte." Köppel wird ausserdem im Zusammenhang mit "gebrochenen Knochen" erwähnt und Mörgeli wird die "Vergiftung" gewünscht.

Berufung auf Kunst- und Satirefreiheit

Vor Gericht berief sich Ensy auf die "Kunst- und Satirefreiheit". Sie müsse auch für ihn gelten, wenn SVP-Exponenten hetzerische und inslamfeindliche Äusserungen gestattet seien. Das "Scheinexekutions-Video" sei "nur ein Theaterstück" gewesen mit dem Ziel, die "Leute zu unterhalten". Auch sein Song "Scheiss uf euch" sei "Kunst, die jeder interpretieren kann, wie er will". Der Text entspreche "nicht meiner Meinung als Mensch".

Ensys Verteidiger Nicolas Roulet drehte den Spiess um und verwies auf die in Dänemark publizierten Mohamed-Karikaturen oder auf Aussagen des Satirikers Andreas Thiel, dessen "äusserst herabsetzende Bemerkungen" zum Islam rechtlich folgenlos blieben. Mit seiner "überspitzten" Formulierung habe Ensy "die gleiche Meinungsäusserungs-Freiheit beansprucht wie die Politiker". Es sei "niemand direkt aufgefordert worden, sich in die Luft zu sprengen". Der Anwalt forderte die Aufhebung des Strafbefehls und Freispruch von allen Vorwürfen.

Ausserhalb der Kunstfreiheit

Einzelrichterin Kathrin Giovannone folgte diesen Anträgen nur teilweise: Vom Vorwurf der üblen Nachrede durch die Verwendung des Begriffs "geistige Brandstiftung" wurde Ensy freigesprochen. Schuldig erklärte sie den Beschuldigten aber zum Anklagepunkt der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit.

Der Rapper habe in seinem Song "vier ganz konkrete Gewalttaten und konkrete Namen von Opfern genannt". Diese Passagen seien dazu geeignet, "Leute auf die Idee zu bringen, diese Taten auch umzusetzen". Die Richterin widersprach sodann dem Verteidiger: "Aufgrund der Kunstfreiheit hat man nicht das Recht, Personen konkret zu nennen und ihnen Gewalt anzutun."

Genugtuungsforderung abgelehnt

Das Urteil: 75 Tagessätze zu 80 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Darin inbegriffen ist allerdings auch eine Strafe wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst in einer Wohnung in Pratteln, die heute im selben Verfahren behandelt wurde.

Weil bezüglich übler Nachrede ein Freispruch erfolgte, wies das Gericht Reimanns Genugtuungsforderung in Höhe von 1'000 Franken ab. Aufgrund von Zuständigkeitsregeln wurde der Fall in Basel und nicht im Baselbiet beurteilt.



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