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IWB dürfen Allmend-Gebühren nicht an Kunden überwälzenBasel, 26. April 2017Der Basler Energieversorger IWB darf die Konzessionsgebühren, die er dem Kanton für die Allmendbenützung zahlen muss, nicht an seine Strombezüger überwälzen. Das Bundesgericht gab einem Basler IWB-Kunden recht, der sich in einer Beschwerde erfolgreich gegen den ablehnenden Entscheid des Appellationsgerichts gewehrt hatte. Weiterführende Links: "Neue Ketten der Knechtschaft" Ein Meisterstück moderner Staatsverwaltung, welche sich die Bürger aus Seldwyla nicht besser hätten ausdenken können. Es ist schon erstaunlich auf welchem Abstraktionsgrad künstlicher Abgrenzungen und Bildung von überflüssigen Kaskaden im Geldfluss wir in der heutigen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts angelangt sind. Lucas Gerig, Bürgerrat GLP, Basel |
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