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Migros weiter unter Beschuss: "Keine Bewilligung für Nachtarbeit"Basel, 16. Juni 2001"Weit gravierender als bisher angenommen" sei der Verstoss der Migros Basel gegen das Arbeitsgesetz, behaupten die Gewerkschaften GBI-unia. Seit 1. Januar dieses Jahres lasse die Migros ihre Angestellten in der Verteilzentrale in Münchenstein BL ohne Bewilligung Nachtarbeit leisten. Die alte Bewilligung des KIGA Baselland sei per 31. Dezember 2000 abgelaufen, ohne dass die Migros beim zuständigen Eidgenössischen Arbeitsinspektorat einen Antrag auf eine neue Bewilligung gestellt habe. Angeblich, so die Gewerkschaften in einem Communiqué, sei das Einholen einer neuen Arbeitsbewilligung "unters Eis geraten". Allerdings sei der Migros nicht entgangen, die Lohnzuschläge für Nachtarbeit mit Verweis auf das neue Arbeitsgesetz per 1. Januar 2001 um fünf Prozent zu kürzen. Noch am Mittwoch liess die Migros verlauten, sie verfüge über alle benötigten Bewilligungen. Der Umstand, dass die alte Bewilligung Ende 2000 abgelaufen ist, habe zur Folge, dass die Migros seit 1. Januar 2001 verpflichtet sei, "die Bestimmungen des neuen Arbeitsgesetzes vollumfänglich einzuhalten". Das neue Arbeitsgesetz schreibe klar fest, dass bei dauernder Nachtarbeit die Arbeitenden höchstens in fünf von sieben oder in sechs von neun aufeinander folgenden Nächten eingesetzt werden dürfen. Die von der Migros praktizierte 6-Nächte-Woche sei "somit illegal". Für dauernde Nachtarbeit bedürfe es "zusätzlich des schriftlichen Einverständnisses der betroffenen ArbeitnehmerInnen, welches ebenfalls nicht vorliegt". Die Gewerkschaften fordern das KIGA Baselland auf, das gesamte Migros-Verteilzentrum "sofort einer intensiven Kontrolle zu unterziehen". An Migros richten die Gewerkschaften die Forderung, "schnellstens mit uns Verhandlungen aufzunehmen, um eine rasche Verbesserung der Situation der betroffenen Arbeitnehmer zu erreichen". |
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