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Beschwerden im Baselbiet künftig kostenpflichtigLiestal, 13. Januar 2004Beschwerden gegen Verwaltungsverfahren sollen künftig auch im Baselbiet kostenpflichtig werden - wie in den übrigen Kantonen der Schweiz. Dies ist der Kern einer Teilrevision des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die die Regierung dem Landrat beantragt. Die Kostenpflicht führe dazu, "dass diese Verfahren effizienter und kostengerechter ausgestaltet und leichtfertige und aussichtslose Beschwerden eingedämmt werden können". Durch den Rückgang der Rekursverfahren könne auch die Verfahrensdauer der übrigen Beschwerden verkürzt werden. Die Landratsvorlage sieht einige Ausnahmen von der Kostenpflicht vor: Soziale Gründe bei Beschwerden im Sozialhilfewesen, wegen der Gleichstellung mit privatrechtlichen Arbeitsstreitigkeiten im Personalwesen, aus demokratischen Gründen bei Beschwerden gegen Gemeindeversammlungs- und Einwohnerratsbeschlüsse, gegen kantonale und kommunale Nutzungspläne sowie bei Beschwerden wegen Verletzung der Volksrechte. |
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