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Fall Wehrli: Auch Bundesgericht weist Beschwerde abPratteln/Liestal, 22. August 2000Als "unbegründet" hat das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde des Prattler CVP-Politikers Samuel Wehrli abgelehnt. Die Beschwerde richtete sich gegen Entscheide des Statthalteramtes Liestal sowie des Baselbieter Verfahrensgerichts. Sowohl die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung wie die Belassung der Verfahrensleitung bei der Ermittlungsbeamtin Patrizia Krug, so hatte Wehrli gerügt, verstiessen gegen sein Recht auf ein faires Verfahren und gegen die Unschuldsvermutung. Laut Bundesgericht wurde die Begutachtung "keineswegs grundlos verfügt. Vielmehr sei zwischen den ihm vorgeworfenen Taten und seiner Biographie ein Widerspruch erkennbar, den das Gutachten klären soll. Überdies mag das Bundesgericht in der Verfahrensleiterin keine Voreingenommenheit erkennen. Wehrli, Mitglied der CVP-Parteileitung, was vom 7. Januar bis 1. März in Untersuchungshaft. Vorgeworfen werden ihm sexuelle Handlungen, Vergewaltigung und Schändung gegenüber seiner heute elfjährigen Tochter. Wehrli bestreitet die Vorwürfe. |
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