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Basel-Stadt: Schulpflicht neu ab vier JahrenBasel, 5. Januar 2005Im Kanton Basel-Stadt gilt ab kommendem Schuljahr 2005/2006 die Schulpflicht ab vier Jahren und der zweijährige Kindergarten wird für alle im Kantonsgebiet wohnhaften Kinder obligatorisch. Falls ein Kind auf Grund der Entwicklung noch nicht reif für den Kindergarten ist, können die Eltern eine Rückstellung beantragen. Einen Anmeldeschein erhalten in diesen Tagen alle Eltern, deren Kinder bis Ende April 2005 vier Jahre alt werden. Kinder, die in einem anderen Kanton wohnen und in Basel einen Tagesbetreuungsplatz haben, können weiterhin den Kindergarten im Kanton Basel-Stadt besuchen. Sie müssen aber neu ein Schulgeld bezahlen. Ausnahme: Kinder, die zum jetzigen Zeitpunkt einen Kindergarten in Basel besuchen, dürfen die Kindergartenzeit gratis beenden. Laut einer Mitteilung des Erziehungsdepartementes verändern sich die Inhalte und Lernziele des Kindergartens durch das Obligatorium nicht. Die zentrale Lebens- und Lernform im Kindergarten bleibe das Spiel. Die Lehrpersonen unterstützen die Kinder mit kreativen Mitteln in ihrem Entwicklungs- und Lernprozess und regen sie zu eigenverantwortlichem Handeln an. |
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