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ASE-Prozess: Zum Schluss kommt "Fall Behring" ins Spiel

"Anlagebetrüger müssen hart und gerecht bestraft werden." Dies verlangte der Aargauer Staatsanwalt heute Montagmorgen zum Schluss der Hauptverhandlung um den ASE-Anlagebetrugs-Prozess. Das Urteil im Fall des Betrügers Dieter Behring setze "falsche Signale".
Eiken, 28. November 2016

Die Publikumsreihen im Zivilschutz-Ausbildungszentrum Eiken (Bild) waren sehr stark gelichtet, als sich Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der drei Angeklagten am siebten Verhandlungstag zum letzten Schlagabtausch trafen. Ankläger Karl Knopf meinte zu Beginn seiner Replik, die Aargauer Strafverfolgung habe es angesichts der knappen personellen Ressourcen "nicht nötig, den Fall ASE aufzublähen", wie ihm ein Verteidiger vorgeworfen hatte. Es gebe vielmehr "Indizien", wonach es schon vor 2006 – dem Beginn der strafrechtlichen Untersuchungsperiode – durch die ASE zu "Unregelmässigkeiten" gekommen sei.

Der Spezialfall "Behring"

Dann schnitt der Staatsanwalt den Fall des Finanzjongleurs Dieter Behring an, der vom Bundesstrafgericht kürzlich wegen gewerbsmässigem Betrug zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Aus diesem Urteil könne für das Strafmass im Fall ASE "nichts hergeleitet" werden. Die Umstände dieses mit 800 Millionen Franken Deliktsumme grössten Falles von Anlagebetrug in der Schweiz seien allein schon wegen ihrer überlangen Verfahrensdauer völlig anders gelagert als der Fall ASE mit 170 Millionen Franken Schadenssumme.

So bestrafte das Zuger Strafgericht den Betrüger Jürgen Käfer, in dessen "Max Entertainment" Schlegel auch Millionen investierte und alles verlor, im Frühjahr zu sechs Jahren bei einer Deliktsumme von 7,2 Millionen Franken. Es dürfte nicht sein, dass das Behring-Urteil Leitcharakter habe, sonst würden künftig Anlagebetrügereien nur noch mit Busse oder Geldstrafen geahndet.

Anders als der Verteidiger am Samstag gefordert hatte, dürfte die "nicht so uneigennützige Kooperation" des Hauptangeklagten ASE-Geschäftsführerers Martin Schlegel bei der Ermittlung der Geldflüsse keine Strafmilderung zur Folge haben. Die Fluchtgefahr bei Schlegel sei "immer noch sehr gross": Schlegel besitzt oder besass in Thailand eine Eigentumswohnung und ein Bonglow-Resort. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von elf Jahren gefordert, der Verteidiger eine von höchstens vier Jahren (womit Schlegel bereits ein freier Mann wäre).

Müller "netto immer noch ein Gewinner"

An die Adresse von Simon Müller (sieben Jahre gefordert), dem damaligen Präsidenten und Inhaber der ASE, sagte der Staatsanwalt, er sei, selbst wenn er um Millionen geschädigt worden sei, "netto immer noch ein grosser Gewinner". Müller und Schlegel hätten "ein Päckli geschnürt": Schlegel nehme alle Schuld auf sich und Müller werde ihm dafür nach der Haftentlassung finanziell beistehen. Von einem "Zorn" Müllers gegen Schlegel sei jedenfalls "in den Akten nicht viel zu spüren". Der Staatsanwalt: "Müller hat von Schlegels Machenschaften gewusst."

Neben Müller sei es auch der BKB-Kundenberater Manfred G. gewesen, der Schlegel "Hilfe" geboten habe. Der angeschuldigte Banker, dem Gehilfenschaft zum Betrug vorgeworfen wird, habe den vollständigen Überblick über die deliktischen Transaktionen gehabt, 77 von Schlegel gefälschte Fax-Zahlungsaufträge selbst visiert und sich mit Schlegel "konspirativ getroffen". Die drei Beschuldigten hätten in ihrem Plädoyers versucht, "ihre Verantwortung zu vernebeln".

"Jede Relation verloren"

Danach ergriffen die amtlichen Verteidiger, die bis zum Datum der Anklageschrift vom 8. Juli 300'000 Franken gekostet hatten, das Wort. Schlegel-Anwalt Gianandrea Bader bat das Gericht, bei der Strafzumessung die Kooperationsbereitschaft seines Mandanten zu berücksichtigen. Denn für die Strafverfolger sei Schlegel "geradezu ein Lottogewinn gewesen". Mit seiner Forderung von elf Jahren gegen Schlegel habe der Staatsanwalt "offensichtlich jede Relation verloren".

Anwalt Andreas Forrer unterstrich nochmals, dass Müller von den deliktischen Handlungen seines überzeugend wirkenden Geschäftspartners Schlegel nichts gewusst habe. Vielmehr habe der Geschäftsführer seine damalige Ehefrau und ASE-Teilzeitangestellte jeweils "gewarnt", wenn Müller im Rahmen seines 40 Prozent-Pensums ins Büro der ASE in Frick gekommen sei.

Rechtsvertreter Jürg Krumm wies die Behauptung zurück, sein Mandant Manfred G. und Schlegel ("er hatte die Gesamtübersicht") seien Freunde gewesen und hätten sich konspirativ getroffen. Es sei "schlimm", was passiert sei, aber die strafrechtliche Verantwortung liege nicht beim BKB-Angestellten. Das zeige sich auch daran, dass die Finanzmarktaufsicht, die über ihn ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt hatte, keine Strafanzeige einreichte.

Das verlorene Gewissen

Mit teils versagender Stimme trugen die Beschuldigten ihr Schlusswort mit Entschuldigungen vor. Schlegel sagte, er habe als ASE-Geschäftsführer "mein Gewissen verloren und schäme mich sehr dafür". Müller, der sich in der Verhandlung nicht hatte befragen lassen, räumte ein, dass es "Momente gab, in denen er hätte merken müssen, dass etwas nicht stimmt". Nach Auffliegen des Schwindels sei er "zu Martin gegangen und habe ihm gesagt, was für ein Arschloch er ist". Seither habe er mit Schlegel kein Wort mehr gesprochen. Ex-BKB-Banker Manfred G. fragte sich, wie "so eine Tragödie passieren konnte". Er habe die Machenschaften nicht bemerkt und es sei nie seine Absicht gewesen, die BKB und die Kunden willentlich zu betrügen.




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