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"Stark genutzte Umgebung": Sicherheitskontrolleur Rudolf Braun
"Ich bin nicht alarmiert, aber beunruhigt"
Der staatliche Chemiekontrolleur Rudolf Braun hält das geplante Shoppingcenter auf dem Basler "Stücki-Areal" für problematisch
Von Peter Knechtli
Mit einem Aufwand von 200 Millionen Franken will die Tivona AG auf dem Basler "Stücki-Areal" zwischen Sondermüllofen und Ciba-Chemieproduktion ein Einkaufs- und Hotelcenter bauen. Im Interview mit OnlineReports nimmt die staatliche Sicherheitsbehörde erstmals ausführlich Stellung. Ohne einschneidende Massnahmen, so der Chemiker Rudolf Braun, könne die Sicherheit der umliegenden Bevölkerung nicht gewährleistet werden.
OnlineReports: Zwischen Sondermüllofen und Chemieproduktion soll ein Einkaufszentrum gebaut werden. Sind Sie als für staatlicher Zuständiger für Chemiesicherheit alarmiert?
Rudolf Braun: Nicht alarmiert, aber beunruhigt. Denn unter Sicherheitsfachleuten ist klar, dass ein angemessener Abstand von Betrieben mit Gefahrenpotenzial zu Wohngebieten die beste und primäre Sicherheitsmassnahme darstellt.
OnlineReports: Wo liegen für Sie die heissen sicherheitspolitischen Aspekte?
Braun: Die grössten Bedenken verursachen immer Szenarien, die im Unglücksfall innert Minuten Auswirkungen auf die Umgebung haben können - so beim Entweichen einer giftigen Wolke oder bei einer Explosion. Damit könnte je nach Verlauf eine konkrete Gefährdung von Leib und Leben verbunden sein.
"Gefährdung von Leib und Leben
könnte möglich sein."
OnlineReports: Braucht der Bau eines Einkaufszentrums auf den "Stücki-Areal" eine Zonenänderung?
Braun: Ich bin nicht Jurist. Ich gehe davon aus, dass in beiden Fällen entweder eine Zonenänderung oder Sonderbauvorschriften nötig sind. Der Staat muss die Nutzungsvorschriften ändern. Dazu braucht es eine Bewilligung des Grossen Rates.
OnlineReports: Und wenn ein Hotel gebaut wird?
Braun: Für einen Hotelbau reicht vermutlich eine Sonderbauvorschrift nicht, sondern dazu braucht es wohl eine Zonenänderung.
OnlineReports: Für wie problematisch stufen Sie die Umgebung des Projektgeländes ein?
Braun: Es ist - auch nach dem Weggang von Novartis aus Kleinhüningen - eine ausgesprochen stark genutzte industrielle Umgebung. Es sind rund ein halbes Dutzend Anlagen, die im kantonalen Verzeichnis der Gefahrenquellen aufgeführt und direkt vom Projekt betroffen sind. Es geht also nicht nur um Ciba und den Sondermüllofen der Valorec. Ohne zusätzliche Sicherheitsmassnahmen, die zum Teil ziemlich einschneidend sein können, wird das Risiko nach Realisierung des neuen Einkaufs- und Hotelzentrum nicht als tragbar beurteilt werden können.
"Ein halbes Dutzend registrierte Gefahrenquellen
in der Umgebung."
OnlineReports: Wer muss sich sicherheitstechnisch wem anpassen - Chemie und Sondermüllofen den Plänen der Bauherrschaft oder die Bauherrschaft den industriellen Nachbarn?
Braun: Man muss zwei Phasen unterscheiden. In der ersten Phase geht es darum, zu entscheiden, ob Stadt und Kanton überhaupt die Voraussetzungen für eine solche Überbauung an diesem Ort schaffen. Hier ist noch offen, wer allenfalls welche Massnahmen trifft. Die Bauherrschaft möchte, dass es durch die Industrie keine Einwände gegenüber ihrem Vorhaben gibt. Dafür ist sie bereit, Massnahmen an ihrem Projekt zu realisieren. Wenn der Grosse Rat zustimmt und auch das Bauprojekt die Genehmigung erhält, haben nach der schweizerischen Gesetzgebung die Verursacher Massnahmen an der Quelle zu treffen, so dass das Risiko als tragbar beurteilt werden kann. Verursacher nach der bewährten Gesetzgebung ist in der Regel der Betrieb, der das Gefahrenpotenzial verantwortet.
OnlineReports: Wie weit ist die staatliche Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit (KCB) an den Vorabklärungen beteiligt?
Braun: Wir sind insofern beteiligt, als wir schon bei einem ersten Vorprojekt im Frühling 2000 alle beteiligten Seiten auf die Problematik wie das Verbrennen von Sprengstoffabfällen aufmerksam gemacht hatten. Das gefiel anfänglich nicht allen, weil man meinte, es handle sich um eine städteplanerische Sache, die Sicherheitsfachleute nichts angehe. Aber im Sommer 2001, nach einem Gespräch mit Architekt Roger Diener, beschloss die Bauherrschaft, die Risikosituation zusammen mit der industriellen Nachbarschaft durch ein Ingenieurbüro zu analysieren. Wir haben diese Arbeiten fachtechnisch begleitet.
OnlineReports: Welches war das Ergebnis der Risikoanalyse?
Braun: Als Fazit bestätigte sich unsere Beurteilung. Darauf legte das Ingenieurbüro im Frühling 2002 eine ergänzende Studie zur Massnahmenplanung sowohl auf Seite der Industrie wie auch auf Seite der Bauherrschaft vor. Aufgrund dieser Studie sah man, dass das Projekt baulich-technisch realisierbar ist - allerdings bei gewissen Bereichen nur mit Einschränkungen für die Produktion bis hin zu einem Verzicht auf bestimmte Tätigkeiten wie das Verbrennen von Sprengstoff. Seither finden Verhandlungen zwischen den Industriefirmen und der Bauherrschaft um die Modalitäten eines allfälligen Stillhalteabkommens statt. An diesen Gesprächen sind wir nicht beteiligt.
OnlineReports: Welche Rolle wird die staatliche Kontrollstelle im eigentlichen Entscheidungsprozess spielen?
Braun: Es ist unsere Verantwortung, auf die Sicherheits-Problematik hinzuweisen. Wir können abschliessend aber erst Stellung beziehen, wenn der Entwurf eines neuen Bebauungsplans für das Areal vorliegt. Auf längere Frist sind die beiden Nutzungen ohne einschneidende Massnahmen nicht miteinander verträglich. Der Grosse Rat wird also einen grundsätzlichen planerischen Entscheid treffen müssen.
"Den wegweisenden Entscheid
wird der Basler Grosse Rat treffen."
OnlineReports: Wer entscheidet letztlich darüber, ob das Projekt risikotechnisch tragbar ist oder nicht?
Braun: Es gibt etappierte Entscheide. Wegweisend wird der Entscheid des Grossen Rates sein, ob zonenplanrechtlich ein solches Projekt überhaupt ermöglicht werden soll. Aus unserer Sicht macht es Sinn, dass der heute bestehende Schutzabstand zu den Wohnhäusern erhalten bleibt. Wenn der Grosse Rat sich für die Öffnung der Industriezone im Sinne des Projekts entscheidet, dann bedeutet dies Einschränkungen für die Industrie und wohl mittelfristig den Wegzug der risikobehafteten Tätigkeiten.
OnlineReports: Der Grosse Rat wird somit entscheiden, ob künftig die bisherige Industrie oder das Einkaufszentrum im Projektgebiet erwünscht sind oder nicht?
Braun: Das Parlament muss bei der Entscheidfindung mit einbeziehen, welche Signale ein allfälliger Entscheid für die ansässige Industrie beinhaltet.
OnlineReports: Ist denkbar, dass der Staat entschädigungspflichtig werden könnte?
Braun: Solche Überlegungen könnten durchaus gemacht werden, wenn ein planerischer Entscheid des Kantons dazu führt, dass die Betreiber zusätzliche Sicherheitsmassnahmen ergreifen müssten. Aber meines Wissens gibt es dazu keinen Präzedenzfall.
OnlineReports: Wird durch allfällige Auflagen ausgeschlossen, dass sich der Staat durch die Bewilligungserteilung bei einem massiven Störfall mitverantwortlich machen würde?
Braun: Es ist Aufgabe unserer Amtsstelle, zu jeder Zeit heute und in Zukunft dafür zu sorgen, dass die strengen schweizerischen Kriterien zur Risikobeurteilung eingehalten werden, und dass der Betrieb der Anlagen jederzeit sicher ist. Verantwortlich für die Sicherheit aber ist und bleibt der Inhaber. Aufgabe der Behörde ist die Kontrolle der Eigenverantwortung. Zur Verantwortung gezogen könnten wir dann, wenn wir unsere Aufsichts- und Kontrollpflicht vernachlässigen würden.
OnlineReports: Welches ist Ihre persönliche Meinung zu diesem Projekt?
Braun: Meine persönliche Meinung möchte ich hier nicht äussern.
"Verantwortlich für die Sicherheit
bleibt der Inhaber der Anlagen."
OnlineReports: Sollte nach Ihrer Meinung das Volk über ein Projekt dieser Grössenordnung abstimmen können?
Braun: Das Volk wird die Gelegenheit dazu bekommen. Entscheide des Grossen Rates sind referendumsfähig.
OnlineReports: Der Staat hat doch auch ein Interesse an einem Projekt, das Arbeitsplätze bietet und die volkswirtschaftlich günstige Ausssichten verspricht.
Braun: Es besteht in der Tat ein gewisser Zielkonflikt. Darum ist es richtig, dass der Grosse Rat die Güterabwägung vornimmt.
14. September 2002