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Tod in der Zelle: Verfahren eingestelltBasel, 13. Juli 2006Nachdem ein betrunkener Mann letzten Oktober in einer Ausnüchterungszelle der Basler Polizei gestorben war, hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt. Massgeblicher Grund für die Einstellung ist die Feststellung im Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin, "wonach es für die Polizeibeamten während der Dauer der Ausnüchterungshaft bei der Überwachung des Zelleninsassen via Monitor und anlässlich der persönlichen Nachschau in der Zelle nicht möglich war zu erkennen, dass es sich nicht bloss um das Ausschlafen eines Rausches handelte, sondern dass ein lebensbedrohlicher Zustand vorlag". Erst bei einer erneuten Überprüfung des Zelleninsassen um 15 Uhr stellten zwei Polizeibeamte fest, dass dieser verändert atmete und weder auf Ansprechen noch Schütteln reagierte, worauf sie sofort Sanität und Notarzt beizogen. |
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