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Ungetreuer ex-Beistand: Kantonsgericht verschärft StrafeIm Prozess um den ehemaligen Prattler Vormund, der seinen behinderten Mündel und Schwager um über 350'000 Franken schädigte, hat das Baselbieter Kantonsgericht die Freiheitsstrafe heute Mittwochnachmittag verschärft: Es verurteilte den 60-Jährigen zu drei Jahren – ein Jahr davon unbedingt – bei einer Probezeit von drei Jahren.Liestal/Pratteln, 27. September 2017Das Strafgericht hatte den Angeklagten letzten Dezember zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, davon ein halbes Jahr unbedingt. Da der Beistand aber Berufung einlegte (um die Strafe zu mildern), entschloss sich Staatsanwältin Sylvia Gloor Hohner zu einer Anschlussberufung (um die Strafe zu verschärfen). Weiterführende Links: |
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