Staatsanwältin verlangt 2,5 Jahre unbedingt für ex-Lehrer
Der 54-jährige ex-Lehrer des Basler Brunnmatt-Schulhauses soll wegen jahrelanger systematischer Verleumdung von Vorgesetzten, Politikern und Justizbehörden im Internet 2,5 Jahre hinter Gitter. Dies verlangte heute Donnerstag die Staatsanwältin in der Gerichtsverhandlung.
Basel, 5. Februar 2015
Es war keine übliche Verhandlung heute Morgen vor dem Basler Strafgericht. Die Parteien schenkten sich nichts. "Der ganze Saal stinkt grausam", beschwerte sich zu Beginn des auf zwei Tage angesetzten Prozesses der angeklagte ehemalige Lehrer, der sowohl den verhandlungsführenden Gerichtspräsidenten Lucius Hagemann wie auch Staatsanwältin Eva Eichenberger mehrfach und lautstark "krimineller Machenschaften" beschuldigte. Wiederholt musste der Vorsitzende den Beschuldigten scharf zur Raison rufen ("Sie sind nicht mehr dran!"), ihm das Wort entziehen ("Seien Sie still!") oder ihn gar mahnen, ihn des Saals zu verweisen.
Fortsetzungs- und Fluchtgefahr
Angeklagt ist der frühere OS-Lehrer in seiner Rolle als Blogger und Internet-Aktivist, der sich laut Anklage auf zahlreichen Online-Plattformen – teils anonym, teils unter seinem tatsächlichen Namen – dagegen wehrte, dass ihn die Schulleitung willkürlich aus dem Schuldienst entlassen und ihn "zur Sau gemacht" habe, wie er sich ausdrückte. Die über 350 Seiten dicke Anklageschrift wirft ihm Verleumdung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Pornografie und Rassendiskriminierung vor (Vorschau hier).
Die Staatsanwältin forderte am Ende ihres Plädoyers eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Ausserdem soll der Blogger in Sicherheitshaft genommen werden, weil die Gefahr einer Fortsetzung der rufschädigenden Blog-Publikationen und Fluchtgefahr bestehe. Um überdies zu verhindern, dass der ehemalige Schulmeister seine rufschädigenden Online-Aktivitäten weiter betreibt, soll ihm das Strafgericht durch eine Verfügung unter Androhung einer Busse von 10'000 Franken befehlen, sämtliche Texte aus dem Internet zu löschen und diese keinem weiteren Medium zugänglich zu machen.
Stalking und "Cyber-Dschihad"
"Es wird einem richtiggehend schwindlig" beim Betrachten der Art, wie der Angeschuldigte verbal um sich schlage, wenn er seine Zielpersonen in den Blogeinträgen zwischen Mitte 2007 bis Frühling 2014 massiv diffamierte und des Mobbings bezichtigte. Dabei sei er es, "der seine Opfer mobbte". Die Anklägerin sprach von "krankhafter Verfolgungspathologie" und zog die geistige Gesundheit von "Lehrer H." (wie er sich pseudonym nannte) in Zweifel. Er sei oft "nicht einmal Manns genug gewesen", mit seinem vollen Namen zu seinen "massiv ehrverletzenden" Publikationen zu stehen.
Statt dessen habe er "planmässig versucht, den Ruf von Personen zu zerstören". Mit seinem "Stalking" habe er einen regelrechten "Cyber-Dschihad" geführt. Das Ausmass seines strafbaren Handelns bezeichnete die Staatsanwältin als "einzigartig", die systematische schamlose Verleumdung als "beispiellos". Er sei "äusserst feige" vorgegangen, indem er sich "unter dem Deckmantel der Anonymität als erbärmlich hinterhältiger Heckenschütze" betätigt habe.
Berufung auf "Meinungsäusserungs-Freiheit"
Der Angeschuldigte, welcher sich anfänglich auch noch mit seinem Pflichtverteidiger David Schnyder anlegte ("Das ist nicht mein Anwalt, der hat nichts erreicht und ist nur eine Attrappe"), bestritt bis auf einen Blog, für die andern anonymen Plattformen verantwortlich zu sein. Jener "grosse Unbekannte", der seine Texte kopiert und auf der Plattform "Advocatus" publiziert habe, sei "ein Sauhund". Gegen ihn habe er Strafanzeige eingereicht. Das wiederum führte die Staatsanwältin zum Hinweis an ihren Kontrahenten, er habe die Fertigkeit der staatlichen IT-Spezialisten unterschätzt, die ihn als Administrator identifiziert hätten. Mit seiner Strafanzeige habe er nur von seiner Urheberschaft ablenken wollen.
"Lehrer H.", dessen Auftritt im Gerichtssaal auch von einige Anhängern und Freunden mitverfolgt wurde, hielt sein spontan und allgemein gehaltenes Plädoyer gleich selbst. Er sprach von "Wahnsinn pur", was hier ablaufe, von "Zuständen wie bei George Orwell".
Der Staatsanwältin, der er "satanische Verdrehungen" vorwarf, und dem Gericht entgegnete er wörtlich: "Alles, was ich geschrieben habe, hat mit Verleumdung nichts zu tun, sondern mit Meinungsäusserungs-Freiheit." Er selbst sei – anders als ihm von den Schulbehörden vorgeworfen – "kein Amokläufer und kein Selbstmörder". Er habe "Jesus Christus im Herzen" und auch nie Drohungen an seine damals vorgesetzte Rektorin ausgestossen. Der Fall liege genau umgekehrt: "Alle Behörden tun sich zusammen gegen mich."
Verteidiger will Freispruch
Kürzer hielt sich anschliessend der Offizialverteidiger. Der Staatsanwaltschaft warf er ohne nähere Präzisierung vor, sie habe "die Beweismittel nicht legal erhoben". Die Publikationen seines Mandanten ("er ist kein Verschwörungstheoretiker") bewertete er lediglich als "erkennbar pointierte Äusserungen". Er forderte einen kostenlosen Freispruch und die Abweisung zivilrechtlicher Forderungen.
Dem Basler Regierungsrat Christoph Eymann, einem der hauptbetroffenen Angegriffenen, hatte die Regierung im Jahr 2012 Rechtsschutz gewährt. Seine Anwälte machten Aufwandansprüche zuhanden der Staatskasse in Höhe von 22'500 Franken geltend. Der Angeschuldigte bezeichnete seine persönliche Situation als "schlecht". Er sei ausgesteuert, und er zehre "vom letzten Vermögen". Je nach Ausgang des Prozesses müsse er sein Haus, das ihm noch geblieben sei, verkaufen.
Das Urteil wird morgen Freitagabend eröffnet.
Hintergrund: Cyber-Mobbing allgemein
Weiterführende Links:
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