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Öffentliche Spitäler sollen verselbstständigt werden

Die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt sollen – ähnlich wie die IWB – verselbstständigt werden. Dies als Konsequenz aus der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), die ab 2012 eine neue Spitalfinanzierung vorsieht.
Basel, 25. März 2010

Wie die Basler Regierung heute Donnerstag bekannt gibt, sollen laut einem Gesetzesentwurf das Universitätsspital Basel (USB), das Felix Platter-Spital (FPS) und die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) auf den 1. Januar 2012 in öffentlich-rechtliche Anstalten umgewandelt werden. Heute sind das Universitätsspital Basel, die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel und das Felix Platter-Spital Dienststellen der kantonalen Verwaltung.

Dieser Schritt stellt laut der Regierung einerseits sicher, dass die Basler Gesundheitsversorgung auch unter den künftigen Rahmenbedingungen der neuen Spitalfinanzierung "optimal gewährleistet ist". Andererseits werde die Neuregelung der Spitalfinanzierung "eine grundlegende Umgestaltung der Schweizer Spitallandschaft und insbesondere eine Intensivierung des Wettbewerbs unter den Spitälern zur Folge haben".

Damit die öffentlichen Spitäler auch in einem verstärkt wettbewerbsorientierten Markt ihre gute Positionierung erhalten, müssen sie gemäss Regierung "auf diese Veränderung angemessen vorbereitet sein". Dazu gehöre "ein sachgerechtes Mass an Handlungsfreiheit".

Verwaltungsräte für Spitäler

Die Regierung schlägt die Organisationsform der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt vor. Diese Rechtsform führe zu notwendigen Anpassungen in der spitaleigenen Organisationsstruktur. Die strategische Führung der Spitäler soll künftig von fachkompetenten und führungserfahrenen Verwaltungsräten übernommen werden. Zudem sollen die Spitalleitungen die Möglichkeit erhalten, grössere Entscheidungsspielräume zu nutzen. Im Wesentlichen lehnt sich die vorgesehene Organisation an die "erfolgreichen Strukturen" der Basler Kantonalbank, der Basler Verkehrsbetriebe sowie neu auch der Industriellen Werke Basel (IWB) an.

Das Personal der öffentlichen Spitäler soll weiterhin nach den Bestimmungen des Personalgesetzes und des Lohngesetzes angestellt bleiben. Zur Gewährleistung der beruflichen Vorsorge ihrer Mitarbeitenden sollen sich die Spitäler der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt anschliessen, wobei dieselben Konditionen wie für das Staatspersonal zu vereinbaren sind. Die gezielte Steuerung der Spitäler durch den Kanton wird durch spezifische Kontrollinstrumente sichergestellt, die im Gesetz verankert werden sollen. Die öffentlichen Spitäler blieben "auch nach der Verselbstständigung kantonale Unternehmen", schriebt die Regierung.

Basel erhält ein Gesundheitsgesetz

In Vorbereitung ist in Basel-Stadt ausserdem ein Gesundheitsgesetz, das sieben Gesetze und zahlreiche Verordnungen – teils aus dem vorletzten Jahrhundert – modernisieren und vereinigen soll. Damit soll die Übersichtlichkeit des Gesundheitsrechts verbessert und die Rechtsanwendung erleichtert werden.

Neben Vorschriften zur Aufsicht über das Gesundheitswesen, zu Berufs- und Bewilligungspflichten der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, zum Vollzug des Gesundheitsrechts oder zu den gesundheitspolizeilichen Aufgaben enthält der Gesetzesentwurf verschiedene Neuerungen wie zum Beispiel:

• Zeitgemässe Ausgestaltung der Rechte der Patientinnen und Patienten (inklusive Gewährleistung des Rechts auf eine palliative Behandlung);

• gesetzliche Statuierung der Rechte urteilsunfähiger Personen (insbesondere Behandlung und Einbezug in die Forschung);

• Verankerung des Gesundheitsförderungs- und Präventionsgedankens sowie des Grundsatzes der Selbstverantwortung des Individuums;

• Bestimmungen zur Bekämpfung von Missbräuchen und Abhängigkeiten;

• Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung in Gefahrensituationen (gesundheitspolizeiliche Generalklausel);

• Bezeichnung der gesundheitspolizeilichen Funktionsträgerinnen und -träger;

• Grundlagen für die kontrollierte Nutzung moderner Behandlungsformen durch Normen zu "eHealth" und "Telemedizin";

• konsequente Ausrichtung auf die per 1. Januar 2012 in Kraft tretende neue Pflegefinanzierung und die per 1. Januar 2012 einzuführende neue Spitalfinanzierung.

Bewährte Regelungen des geltenden Rechts sollen übernommen und, wo erforderlich, angepasst werden. Beide Gesetzesvorlagen gehen demnächst in die Vernehmlassung.

Kritische Reaktion des VPOD

Wenig Begeisterung versprüht die Gewerkschaft VPOD in einer ersten Stellungnahme. Die Regierung bemühe das KVG zur Rechtfertigung der Auslagerung. Dabei bestehe dazu "keine gesetzliche Verpflichtung". Durch Auslagerungen würden "die demokratische Kontrolle und Steuerungsmöglichkeit eingeschränkt". Es werden Vewaltungsräte, Spitalräte, Managmentboards installiert, "die nicht mehr den Gesamtüberblick haben und die Gesamtverantwortung wahrnehmen, sondern die unmittelbaren betrieblichen Markt-Interessen in den Vordergrund stellen". Darum dürfe die demokratische Kontrolle und Mitbestimmung nicht aus der Hand gegeben werden.

Um die "Rosinenpickerei der privaten Anbieter" zu bremsen, helfe nur "mehr demokratische Einflussnahme und verstärkte politische Steuerung". Die Steuerung über die Spitalliste und vor allem über die Leistungsaufträge muss konsequenter erfolgen. Private Spitäler haben sich an den öffentlichen Spitälern zu orientieren und nicht umgekehrt.

Der VPOD befürchtet ausserdem, dass die Auslagerung der öffentlichen Spitäler nur die Vorstufe der Privatisierung sei. Wettbewerb durch Auslagerung und Privatisierung bringe "nicht mehr Qualität sondern vorab schlechtere Anstellungsbedingungen für das Personal, steigende Preise und höhere Kosten für die Allgemeinheit".

Zustimmung von bürgerlichen Parteien

Sowohl die CVP, FDP wie die Grünliberale Partei (GLP) unterstützen die Auslagerungspläne. Die Grünliberalen "hoffen, dass in unserem Nachbarkanton eine ähnliche Auslagerung stattfinden wird, damit für Dienstleistungen in der Spitzenmedizin eine gemeinsame Trägerschaft ernsthaft geprüft werden kann". Aber auch bei der medizinischen Grundversorgung seien potenzielle Synergien nicht auszuschliessen. Die Freisinnigen ergänzen, sie hätten sich "eine mutigere Gangart gewünscht". Das nun anzuwendende "IWB-Modell" berge Risiken. Ob damit die Spitäler die nötige Flexibilität in genügendem Mass erhalten, bleibe offen. Auch dürfte die Zusammenlegung der regionalen Angebote der Spitzenmedizin über die Kantonsgrenzen hinaus mit diesem konkreten Modell erschwert werden.



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am 29. April 2024
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Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

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Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

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In einem Satz


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Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

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