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Fehlstart für Pegoraros Alkohol-GesetzSchlechtes Omen für den Entwurf zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes, den die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro dem Parlament vorlegte: Die Justiz- und Sicherheitskommission will auf die Vorlage nicht eintreten. Sie sei unnötig.Liestal, 15. Juli 2009Die freisinnige Regierungsrätin wollte das Gastgewerbe wieder einer – erst im Jahr 2004 aufgehobenen – Bewilligungspflicht unterstellen. Nicht zuletzt auch unter dem Eindruck der "Harassenläufe", an denen immer mehr Jugendliche teilnehmen, die das Schutzalter von 16 Jahren noch nicht erreicht haben, reagierte Sabine Pegoraro mit einem Vorschlag zur Verschärfung des Gastgewerbegesetzes: Die Bewilligungspflicht für Bier- und Weinverkäufe soll wieder eingeführt werden. Weiter müsse auch die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche strafbar sein und die Polizei soll besoffene Minderjährige in Obhut nehmen dürfen. Weiterführende Links: "Kommissionsmehrheit hat Verantwortung nicht wahrgenommen" Schade um die Arbeit. Die Kommissionsmehrheit hat ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. Es geht hier um den Jugendschutz und die Reduzierung der zunehmenden Besäufnisse. Da kann nicht nur auf die Eigenverantwortung gesetzt werden und auch nicht alleine auf die Verantwortlichkeit vieler Eltern. Ich hörte öfters Eltern zu ihren Kindern sagen: "Du musst selber wissen, was für dich gut ist".
Kinder sind erst ab etwa 25 Jahren biologisch erwachsen. Ein Jugendlicher kann nicht abschätzen, was sein jetztiges Tun für gesundheitliche Auswirkungen haben wird. In diesem Alter erlebt man die Zeit ganz anders. Udo Kinzel, Brislach |
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